Gleichstellung von Beamten und Angestellten im öD (Gleichstellung)

wum, Thursday, 09.03.2006, 18:19 (vor 6630 Tagen)

In der Zeitschrift Behindertenrecht I/2006 ist ein Urteil des SG Bremen vom 1.7.2006 zur Gleichstellung abgedruckt. Meiner Auffassung nach, ergeben sich hieraus ganz neue Aspekte für einen Antrag auf Gleichstellung von Beamten und Angestellten im öD.
Aus der Begründung des Urteils ergeben sich neue Möglichkeiten einen Antrag auf Gleichstellung zu begründen.
z.B. Änderung des Behindertenbegriffs;
Falsches Verständnis der AfA zur Funktion der Gleichstellung;
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben können für den Antragsteller eine wesentliche Hilfe sein, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Ansprüche haben aber nur Behinderte und Gleichgsestellte;
Präventive Funktion der Gleihstellung.
Sehr Ihr das ähnlich>

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