Personal-Service-Agentur rolle der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

vadder911, Wednesday, 07.03.2018, 15:23 (vor 2261 Tagen)

Personal-Service-Agentur rolle der Schwerbehindertenvertretung.
Hallo Leute,
ich bin gesamt Schwerbehindertenvertretung in unserem unternehme (Öffentlicher Dienst) es wird aus in der Personalabteilung aus Personalmangel immer öfter bei Stellenbesetzungen auf eine Personal-Service-Agentur zurückgegriffen. Ich sehe das mit gemischten Gefühlten, ich sehe aber die Schwerbehindertenvertretung ausgehebelt, da sie nicht beteiligt wird (bei uns).
Frage: ist die SBV zu beteiligen wenn ja wie, welchen Einfluss habe ich auf diese Prozesse. Einsicht in Bewerbungen usw.
Gruß Andreas

Personal-Service-Agentur rolle der Schwerbehindertenvertretung

MatthiasNRW, Wednesday, 07.03.2018, 15:49 (vor 2261 Tagen) @ vadder911

Hallo,

ich bin gesamt Schwerbehindertenvertretung in unserem unternehme (Öffentlicher Dienst) es wird aus in der Personalabteilung aus Personalmangel immer öfter bei Stellenbesetzungen auf eine Personal-Service-Agentur zurückgegriffen. Ich sehe das mit gemischten Gefühlten, ich sehe aber die Schwerbehindertenvertretung ausgehebelt, da sie nicht beteiligt wird (bei uns).
Frage: ist die SBV zu beteiligen wenn ja wie, welchen Einfluss habe ich auf diese Prozesse. Einsicht in Bewerbungen usw.

geht es um freie Stellen?
Auch beim Einsatz von Leitarbeitnehmern für freie Stellen gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Siehe BAG, Beschluss vom 23.6.2010, 7 ABR 3/09. Für öffentliche Arbeitgeber gilt darüber hinaus § 165 SGB IX. Der SBV kommt die Rolle zu, über die Einhaltung dieser Pflicht zu wachen (§ 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).

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Gruß
Matthias

Personal-Service-Agentur rolle der Schwerbehindertenvertretung

WoBi, Wednesday, 07.03.2018, 17:43 (vor 2261 Tagen) @ vadder911

Hallo vadder911,

die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind bereits vor der Stellenausschreibung durch den Arbeitgeber zu beteiligen. Mehr dazu im Beitrag: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475
Wenn bedarf an noch mehr Info, bitte den genannten Vortrag per Briefumschlag oben links anfordern.

Wie wird die Abfragen bei Personalvermittlungsstellen, insbesondere bei der Agentur für Arbeit durchgeführt. Wird eine Bitte um Vermittlung vorgebracht. Mehr dazu im Beitrag: https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=entry&id=23446

Öffentliche Arbeitgeber sind zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Die Einladung zum Vorstellungsgespräch nach § 165 SGB IX kann nur bei offensichtlicher fachlicher Nichteignung des schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbers durch einen öffentlichen Arbeitgeber unterbleiben. Nichteinladung kann ein Indiz für Benachteiligung nach dem AGG darstellen.

Öffentliche Arbeitgeber haben den Art. 33 GG zu beachten. Daraus ergeben sich Dokumentationsverpflichtungen.

Wie erfolgt die unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung und des Personlrates über den Eingang der Bewerbungen und der Vermittlungsvorschläge gemäß § 164 SGB IX.

Sollte der Personalrat feststellen, dass z.B. das SGB IX durch den Arbeitgeber nicht korrekt umgesetzt wird, kann der Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung einer Einstellung die Zustimmung verweigern.

Erst wenn dies alles gegeben ist, stellt sich die Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung durch die Vorgehensweise in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert wird und die Schwerbehindertenvertretung eine ihrer Aufgaben nicht erfüllen kann, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung an der Teilnahme an Vorstellungsgespräche nach § 164 Abs. 2 Satz 4 verhindert. Wenn dem so wäre, könnte dies "notfalls" im arbeitsgerichtlichen Verfahren geklärt werden.

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Gruß
Wolfgang

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