Bennenung des Arbeitgeberbeauftragten (Umgang mit Arbeitgeber)
Guten morgen alle zusammen,
der AG weigert sich dem SBV mitzuteilen wer der Arbeitgeberbeauftragte ist!!!
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1.)Muß der AG Beauftragte schriftlich benannt werden und muss dies dem SBV auch schriftlich mitgeteilt werden >
2.)Reicht die Benennung auf der Schwerbehindertenliste die an die Agentur für Arbeit geht>
3.)Welche Gründe kann der AG haben seinen Beauftragten noch nicht zu nennen >
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Bernd Raupach
Personalratsvorsitzender