Vertretung bei Urlaub... (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Thursday, 26.09.2019, 16:18 (vor 1685 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen....

Meine Frage bezieht sich auf die Vertretung der Vertrauensperson im Urlaub.

Wenn ich als Vertrauensperson im Urlaub bin, kann mich dann der 1.Stelli vertreten, obwohl er kank ist, sich aber ausdrücklich als "nicht verhindert" erklärt,....oder kommt automatsich der 2.Stelli zum zuge...?

Vielen Dank

Vertretung bei Urlaub...

SFliege, Thursday, 26.09.2019, 16:34 (vor 1685 Tagen) @ Nobi69

sorry, das riecht schon recht komisch, wenn die gewählten Personen hier so miteinander "kooperieren". :-(

Es ist ein Amt und kein Königreich und Stellvertreter werden nicht zum Spaß gewählt, sondern sind dafür da, wenn der aktuelle Amtsinhaber verhindert ist, es auszuüben. Immerhin gibt es einige Wähler, die dem 2. Stellvertreter ihre Stimme gegeben haben, ob man dies persönlich gut findet oder nachvollziehen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Allerdings sollte man auch davon ausgehen können, dass der 2. Stellvertreter dann nicht Dinge entscheidet, die ruhen können und sollen, bis der 1. Stellvertreter oder die Vertrauensperson wieder da ist.

Vertretung bei Urlaub...

Monica99, Thursday, 26.09.2019, 19:09 (vor 1685 Tagen) @ SFliege

Hallo,

auch Krankheit/ AU führt nicht zwingend dazu, dass man das Mandat nicht wahrnehmen kann. Denn es ist ja KEINE Arbeit sondern das Wahrnehmen eines Ehrenamtes.

--
mfg Monica

Vertretung bei Urlaub...

Cebulon, Thursday, 26.09.2019, 20:02 (vor 1685 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi, der erkrankte 1. Stelli kann nicht einfach pauschal dem 2. Stelli erklären, dass er während seiner Erkrankung „nicht verhindert“ sei. Da gehört schon mehr dazu laut ständiger Rechtsprechung. Ich fände das grds. unverantwortlich. Vergl. zu solchen „Zeitgenossen“ etwa die 255 Kommentare auf zeit.de

Gruß,
Cebulon

Vertretung bei Urlaub...

Nobi69, Potsdam, Thursday, 26.09.2019, 21:39 (vor 1685 Tagen) @ Cebulon

Also mit Königreich hat das eigentlich überhaupt nichts zu tun, sondern es ist eher der Tatsache geschuldet, dass der 2.Stelli, seit unserer Wahl im letzten Jahr, überhaupt keinerlei Anzeichen von Interesse für unsere Aufgaben gezeigt hat. Angebote oder Empfehlungen für Seminare blieben unbeantwortet, auch sonst gab es keinerlei Kontaktaufnahme, obwohl wir uns auf der Arbeitsstelle über den Weg laufen.

Die Arbeit wird ausschließlich von der Vertrauensperson und dem 1.Stelli geleistet, deswegen würden wir die Verantwortung nur ungerne abgeben.

Wenn es aber ein Problem ist, wie ich den Antworten entnehmen kann....dann verzichten wir auf die genannte Vorgehensweise.

Vielen Dank für die Hilfe....

Vertretung bei Urlaub...

Monica99, Friday, 27.09.2019, 12:12 (vor 1685 Tagen) @ Cebulon

rHallo Cebulon,

Hallo Nobi, der erkrankte 1. Stelli kann nicht einfach pauschal dem 2. Stelli erklären, dass er während seiner „nicht verhindert“ sei. Da gehört schon mehr dazu laut ständiger Rechtsprechung.

Welche Rechtsprechung?? Az usw.!!

Grundsätzlich ist es so, dass der 1. Stelli bei Verhinderung der SBV im Rahmen der Verhinderungsvertretung das Mandat wahrnimmt. Weiter AU bedeutet eben nicht zwangsläufig "Mandatsverhinderung". Aber ja, erklärt sich die SBV oder Stelli in solchen Fällen als "Nichtverhindert", so muss er auch das Mandat wahrnehmen/ wahrnehmen können.

--
mfg Monica

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Cebulon, Friday, 27.09.2019, 14:28 (vor 1685 Tagen) @ Monica99

Aber ja, erklärt sich die SBV oder Stelli in solchen Fällen als "Nichtverhindert", so muss er auch das Mandat wahrnehmen/ wahrnehmen können.

Hallo, das ist eben zu wenig, wie schon geschrieben. Da müsste er sich nicht nur ggü. dem 2. Stelli erklären, sondern natürlich auch ggü. dem AG und dem BR. Und er müsste auch tatsächlich präsent sein z.B. bei BR-Sitzungen und Vorstellungsgesprächen. Ansonsten fällt diesem 2. SBV-Stellvertreter automatisch das Mandat kraft Gesetzes zu lt. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, soweit urlaubsbedingte Abwesenheit der VP und soweit gleichzeitig krankheitsbedingte Abwesenheit des 1. Stelli. Und bloße pro-forma-Erklärungen ändern daran nichts.

Außerdem geht es hier offenbar allein darum, diesen zweiten Stellvertreter gezielt und systematisch zu verhindern, obwohl gewählt, wohl weil hier die „zwischenmenschliche“ Kommunikation „gestört“ zu sein scheint zwischen den Dreien.

Gruß,
Cebulon

Vertretung bei Urlaub...

Nobi69, Potsdam, Friday, 27.09.2019, 14:45 (vor 1685 Tagen) @ Cebulon

Ich hab,s verstanden @Cebulon... du hast recht !

Danke

Vertretung bei Urlaub...

Hotte, Stuttgart, Friday, 27.09.2019, 15:40 (vor 1684 Tagen) @ Nobi69

Ich hab,s verstanden @Cebulon... du hast recht !

Danke

Hey,
dies scheint Cebulon überlesen zu haben:

.......sondern es ist eher der Tatsache geschuldet, dass der 2.Stelli, seit unserer Wahl im letzten Jahr, überhaupt keinerlei Anzeichen von Interesse für unsere Aufgaben gezeigt hat. Angebote oder Empfehlungen für Seminare blieben unbeantwortet, auch sonst gab es keinerlei Kontaktaufnahme, obwohl wir uns auf der Arbeitsstelle über den Weg laufen. ......

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Hotte, Stuttgart, Friday, 27.09.2019, 15:38 (vor 1684 Tagen) @ Cebulon

Aber ja, erklärt sich die SBV oder Stelli in solchen Fällen als "Nichtverhindert", so muss er auch das Mandat wahrnehmen/ wahrnehmen können.


Hallo, das ist eben zu wenig, wie schon geschrieben. Da müsste er sich nicht nur ggü. dem 2. Stelli erklären, sondern natürlich auch ggü. dem AG und dem BR. Und er müsste auch tatsächlich präsent sein z.B. bei BR-Sitzungen und Vorstellungsgesprächen. Ansonsten fällt diesem 2. SBV-Stellvertreter automatisch das Mandat kraft Gesetzes zu lt. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, soweit urlaubsbedingte Abwesenheit der VP und soweit gleichzeitig krankheitsbedingte Abwesenheit des 1. Stelli. Und bloße pro-forma-Erklärungen ändern daran nichts.

Außerdem geht es hier offenbar allein darum, diesen zweiten Stellvertreter gezielt und systematisch zu verhindern, obwohl gewählt, wohl weil hier die „zwischenmenschliche“ Kommunikation „gestört“ zu sein scheint zwischen den Dreien.

Gruß,
Cebulon

Hallo Cebulon,
die körperliche Anwesendheit sehe ich etwas anders. Persönliche Teilnahme an Br Sitzungen oder Vorstellungen sind keine Pflicht.
Beispiel:
VP bricht sich ein Bein. Hat einen Online Zugriff von zu Hause aus und erledigt vieles per Mail und Telefon..
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Cebulon, Friday, 27.09.2019, 16:18 (vor 1684 Tagen) @ Hotte

Teilnahme an BR-Sitzungen oder Vorstellungen sind keine Pflicht.

Hallo Hotte,

was soll uns das nun sagen? Und was wäre Deiner These nach denn eigentlich „Pflichtprogramm“ einer SBV in diesem Zusammenhang?

Gruß,
Cebulon

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

SFliege, Friday, 27.09.2019, 18:41 (vor 1684 Tagen) @ Cebulon

... was wäre Deiner These nach denn eigentlich „Pflichtprogramm“ einer SBV in diesem Zusammenhang?

Na, ich denke mal der eigene Machterhalt.

Aber das will jetzt gar nicht unterstellen, hat nur jetzt so gut gepasst. :-)

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Nobi69, Potsdam, Friday, 27.09.2019, 16:44 (vor 1684 Tagen) @ Hotte

@Hotte

Genau das ist auch meine Frage, laut SGB lX ist bei Verhinderung , automatisch der nächste Stelli zu laden. Nur...bin ich als Stelli im Amt und erkläre mich trotz Krankheit oder Urlaub als „nicht verhindert“ nehme ich das Amt auch war und nicht der folgende Stelli.

Es gibt aber wie bei allem, immer unterschiedliche Sichtweisen.

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Cebulon, Friday, 27.09.2019, 19:19 (vor 1684 Tagen) @ Nobi69

Genau das ist auch meine Frage ...

Hallo Nobi,

darüber wurde hier schon mehr als genug gepostet zur bundesgesetzlichen Abwesenheitsvertretung – zum Beispiel hier und hier und dort mit Literatur sowie Urteilen quer durch (alle) Instanzen. Und wie dazu teilweise munter drauflos fabuliert wurde (interessengeleitet, rechtsmissbräuchlich bzw. am Gesetz vorbei), vgl. folgendes Beispiel. VP und 1. Stelli können nicht alles an sich reißen, sondern haben Amt im Rahmen des Gesetzes auszuüben. Und Gestaltungsmissbrauch mit reiner pro-forma-Erklärung allein zu dem Zweck, den durch demokrat. Wahlen legitimierten 2.Stelli auszuschließen, ändert nichts an Gesetzesumgehung. Schönen Urlaub!

Und sollten noch Fragen offen sein, so frag evtl. einfach nach bei Prof. Dr. Kohte bzw. Prof. Düwell bei DVfR (beide sind dort wohl 3 Wochen online erreichbar). Dort geht es speziell auch um die "Stellvertretung bei einer Verhinderung" laut Pressemitteilung vom 24. September 2019.

Es gibt aber wie bei allem immer unterschiedliche Sichtweisen.

Die Frage, ob die Gewährung von Erholungsurlaub stets zur Verhinderung i.S.v. § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG führt, wird unterschiedlich beantwortet: Der (insoweit) deutlich „lockereren“ BAG-Rechtsprechung hat jedenfalls wiederholt das VG Köln, Eilbeschluss vom 29.10.2013, 33 L 1415/13.PVB, VG Köln, Beschluss vom 28.03.2014, 33 K 5730/13.PVB, sowie VG Köln, 21.11.2014, 33 K 6754/13.PVB, eine Absage erteilt und beschlossen, ein Personalratsmitglied nach dem BPersVG sei während seines genehmigten Erholungsurlaubs an der Ausübung von Personalratstätigkeit – objektiv – verhindert und deshalb zwingend durch das zuständige Ersatzmitglied zu vertreten. Es stehe nicht in seinem Befinden (entgegen BAG 2011), an der Personalratssitzung teilzunehmen. In einer „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim BVerwG, Beschluss vom 16.05.2019, 5 PB 16.18, gings kürzlich um Verhinderungsvertretung wegen SBV-Tätigkeit in anderem Zusammenhang. Das BVerwG mochte sich damit jedoch nicht näher befassen, weil diese Beschwerde nicht ordnungsgemäß begründet gewesen sei. Arbeitsrichter und Verwaltungsrichter scheinen da ziemlich unterschiedlich zu „ticken“, was den Erholungsurlaub betrifft, und da teils weit auseinander zu liegen.

Gruß,
Cebulon

Verhinderungsvertretung bei Urlaub...

Nobi69, Potsdam, Friday, 27.09.2019, 19:38 (vor 1684 Tagen) @ Cebulon

Danke für die Links...

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