Umsetzung (Allgemeines)

daha, Kiel, Friday, 13.03.2020, 08:37 (vor 1505 Tagen)

Guten Morgen liebe Forumskollegen,
ich habe das erste mal einer Einstellung widersprochen um den Arbeitsplatz für eine interne Kollegin frei zu halten.
Die Kollegin soll mit jeweils 2x0,5 VK in 2 Abteilungen (jeweils tageweise) in der Klinik beschäftigt werden. In der einen Abteilung soll jetzt von extern eine neue Kollegin mit 0,5 VK eingestellt werden. Dieser Einstellung habe ich widersprochen mit dem Hinweis, dass bei Nichteinstellung eine VK für die Kollegin, die versetzt werden soll, frei ist.
Der Vorgesetzte traut ihr die Arbeit nicht zu, obwohl er sie mit 0,5 VK auf die Stelle Umsetzen will und sagt jetzt, dass sie dann nachträglich in einem "Vorstellungsgespräch" die bessere fachliche Eignung, als die vorgesehene Kandidatin, nachweisen soll.
1. Gibt es Rechtsquellen, die das bestätigen oder widerlegen?
2. Es ist der Wunsch des Vorgesetzten, dass der AP gewechselt werden soll. Was soll dann ein Vorstellungsgespräch?
Die Kollegin würde eine Versetzung mit der gesamten Arbeitszeit auf den neuen Arbeitsplatz zustimmen. Aber nicht mit der geteilten Stelle. Wobei auch nur der eine Arbeitsplatz leidensgerecht, d.h. mit einen höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet werden soll. Für den anderen ist an ein Stehpult gedacht, obwohl die Tätigkeit mit häufigem Telefonieren im Sitzen stattfinden muss.

Vielleicht hat jemand so etwas schon durchgefochten oder gute Quellen für meine Argumentation.
Vielen Dank im voraus
daha

Umsetzung

WoBi, Friday, 13.03.2020, 11:03 (vor 1505 Tagen) @ daha

Hallo daha,

hat der Arbeitgeber überhaupt seine Verpflichtungen aus § 164 Abs. 1 SGB IX erfüllt?

Hat der Arbeitgeber mit der SBV und dem BR/PR geprüft ob der Arbeitsplatz für behinderte Menschen geeignet ist und hat er geprüft ob bereits beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf diesen Arbeitsplatz versetzt oder befördert werden können. Hat die SBV oder / und der BR/PR die Kollegin vorgeschlagen diesen Arbeitsplatz zuzuweisen?

Wenn nicht, dann alles Zurück und die Unterrichtung und Anhörung nach § 178 Abs. 2 SGB IX für die SBV und die Anhörung von BR/PR nach 164 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 SGB IX nachholen. Der BR/PR sollte der Einstellung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen die Zustimmung zur Einstellung verweigern. Die Verweigerung der Zustimmung ist begründet dem Arbeitgeber zu übergeben. Nicht nur den Gesetzestext abschreiben!!! Es ist auf die fehlende Beteiligung bei der Prüfung und die Nichtinformation von Bewerbungseingängen, ... hinzuweisen.

Mehr zum § 164 SGB IX unter dem Beitrag "Prüfpflicht des Arbeitgebers" vom 11.3. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27313 oder die Suchfunktion

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Gruß
Wolfgang

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