Prüfpflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Wednesday, 11.03.2020, 20:42 (vor 1507 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euern Rat.
Wie ist es mit der Prüfpflicht des Arbeitgebers ob eine vakante Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kannst.
Bei uns in einer kommunalen Verwaltung soll soll eine vakante Leitungsstelle einer Kita besetzt werden.Die Fachdienstleitung möchte einen Ausschreibungsverzicht und die Stelle direkt auf eine Erzieherin übertragen.
Bevor das passiert muss der Arbeitgeber nicht trotzdem prüfen ob die vakante Stelle ob die Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann und müsste die Stelle nicht auch trotzdem der Agentur für Arbeit gemeldet werden?
Oder kann bei Ausschreibungsverzicht auf alles verzichtet werden und einfach intern besetzt werden?
Viele Grüße Karin


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