Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

DSBV, München, Tuesday, 16.06.2020, 14:20 (vor 1410 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
als stv. SBV muss ich nächste Woche zum ersten Mal eigenverantwortlich an Vorstellungsgesprächsrunden teilnehmen, da die SBV verhindert ist. Leider hatte ich zu diesem Thema noch keine Schulung und konnte bisher nur einmal mehr oder weniger als Zuschauer an einer solchen Bewerbungsrunde teilnehmen.
Daher bin ich für Tipps dankbar, wie man sich als SBV in einer solchen Situation verhält bzw. ob und welche Fragen man stellt.
Außerdem habe ich zwei konkrete Fragen:

- Die SBV hat mich dahingehend instruiert, dass ich die schwerbehinderten Bewerber jeweils fragen soll, ob und inwiefern sich die Behinderung auf ihre Arbeitsleistung auswirkt und ob der Arbeitgeber hier mit Hilfsmitteln oder anderen Vorkehrungen entgegen kommen kann. Ist das so in Ordnung bzw. die erste Frage überhaupt zulässig? Wenn ja, wie könnte man das etwas geschmeidiger formulieren, um die Bewerber nicht unter Druck zu setzen?

- Bei einer Bewerbung ist in den Unterlagen ein GdB 40 dokumentiert, zu einer Gleichstellung findet sich aber nichts. Soll ich da im Vorstellungsgespräch nachfragen oder besser den Bewerber schon im Vorfeld kontaktieren?

Danke und beste Grüße
DSBV

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

WoBi, Tuesday, 16.06.2020, 18:55 (vor 1410 Tagen) @ DSBV

Hallo DSBV,

bitte die Such-Funktion nutzen z.B. Vorstellungsgespräche als Suchbegriff.
Hier kann u.a. gefunden werden: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26609

Du bist als stellvertretendes Mitglied der SBV zur Unterstützung der schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbern Teilnehmer der Bewerbungsgespräche und deren Beurteilung. Es ist nicht Aufgabe der SBV dem Arbeitgeber zusätzliche Informationen zu beschaffen, die z.B. für eine Ablehnung des Bewerbers führen kann. Frag doch lieber die Nichtbehinderten nach ihrer Sozialkompetenz im Umgang mit behinderten Menschen.

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Gruß
Wolfgang

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

Vertigo, Saarland, Wednesday, 17.06.2020, 10:56 (vor 1409 Tagen) @ DSBV

Hallo,

ich formuliere die Frage anders, so wie es glaube es tatsächlich hier im Lexikon empfohlen wurde. Ich frage, ob der Bewerber an gesundheitlichen oder seelischen Einschränkungen leidet, die die Eignung für die ausgeschriebene Tätigkeit in Frage stellt.

Ebenfalls frage ich, ob, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis käme irgendwelche Hilfsmittel organisiert werden müssten und dass ich selbstverständlich dabei behilflich sein werde.

Meist erzählen die Bewerber dann schon von alleine, ob und mit welchen Tätigkeiten sie Probleme haben oder was sie an Hilfsmittel bräuchten.

Wegen dem GdB von 40 könntest du schon im Vorfeld den Bewerber fragen, wenn du die Kontaktdaten hast.
Im Vorstellungsgespräch würde ich dies nicht ansprechen.
Denn eigentlich müsste dich der Arbeitgeber ohne Gleichstellung gar nicht informieren und es besteht auch keine Einladungspflicht.

--
Gruß
Vertigo

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

DSBV, München, Wednesday, 17.06.2020, 11:30 (vor 1409 Tagen) @ Vertigo

Das habe ich im Lexikon gefunden:
"Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die seine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit infrage stellt."

Aber ist das nicht eher eine Frage, die der AG stellen KANN, die aber nicht eigentliche Aufgabe der SBV ist?

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

DSBV, München, Wednesday, 17.06.2020, 11:25 (vor 1409 Tagen) @ DSBV

Danke für die Anregungen!
Ich sehe es ähnlich wie die Kommentatoren, allerdings setze ich mich damit in Widerspruch zur eigentlichen SBV, ich bin ja nur die Stellvertretung...mir ist aber klar, dass es hier kein Weisungsrecht gibt. Unser Verhältnis war zum Teil sehr angespannt, wird aber jetzt langsam besser. Das setze ich dann natürlich aufs Spiel.
Was haltet ihr davon, wenn ich die Kandidaten mit unklarer Gleichstellung im Vorfeld kontaktiere und den Punkt kläre bzw. darauf hinweise? Darf ich das?
Ich werde die Thematik mal mit dem Inklusionsbeauftragten besprechen, das i st auch der verantwortliche Personaler und ein recht vernünftiger Typ.

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

Luculus, Tuesday, 30.06.2020, 00:36 (vor 1397 Tagen) @ DSBV

Ich würde diese Frage nie stellen. Das ist Arbeitgeberaufgabe. Und ich habe die Rechtsauffassung dass die Frage nach der Körperlich Psychischen Eignung allen gestellt werden muss. Auch die Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung können Einschränkungen haben die den Arbeitsplatz betreffen!
Ich achte im Gespräch auf Fairness und darauf das kein Schmu gemacht wird :-P Und manchmal gebe ich auch den unerfahreneren Führungskräfte Tipps bzw weise auf rechtliche Fallstricke hin. Aber eher zum Wohle der Schwerbehinderten Bewerber*innen.

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

DSBV, München, Tuesday, 30.06.2020, 08:42 (vor 1396 Tagen) @ Luculus

Danke! Dieser Haltung kann ich mich anschließen.

Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.06.2020, 21:25 (vor 1409 Tagen) @ DSBV

Hallo,

derartige Fragen (unvorbereitet) zu stellen, wie von Dir und Vertigo vorgeschlagen, gehört definitiv nicht zu den Aufgaben der SBV in einem Bewerbergespräch.
So was klären wir nämlich nach Möglichkeit schon im Vorfeld mit dem Bewerber und haben beim Bewerbungsgespräch bei Bedarf schon konkrete Maßnahmen geprüft, die wir dem AG vorschlagen - im Idealfall auch schon mit Klärung eines möglichen Kostenträgers.

Ansonsten sind wir im Bewerbergespräch zuerst einmal nur Beobachter und konzentrieren uns darauf, daß die Gespräche für alle Bewerber nach denselben Maßstäben ablaufen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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