Ende der Amtszeit, Fristen (Wahlen)

Andrea, Tuesday, 25.07.2006, 11:27 (vor 6495 Tagen)

Hallo lieben VPs, die vermutlich auch gerade in den Wahlvorbereitungen stecken. Irgendwie krieg ich es diesmal nicht gebacken mit meinen Fristenberechnungen. Ich mache das 1.mal ein förmliches Wahlverfahren und bin mir einfach unsicher, trotz aller Vorlagen die ich habe.
Meine Amtszeit endet am 31.10.06. Der Wahltermin muß doch dann spätestens ab 30. Oktober sein, oder habe ich mich da verrannt. Dann müßte ich nach Wahlkalender am 4. Sept. den Wahlvorstand spätestens bestellen usw. Zeitlich komme ich in erhebliche Probleme wegen meines Urlaubs und auch von Urlauben von evtl. Wahlvorständen usw., lieber wäre es mir, ich könnte etwas später wählen, aber das wird wohl nicht gehen, oder sehe ich das falsch> Die Hitze macht einen ganz kirre...
Da in unserem Hause derzeit erhebliche Unruhe herrscht und aus der Berufsgruppe Ärzte, die sich derzeit im Streik befinden, eine erheblich Front gegen den Betriebsrat gaufgebaut wird, da dieser sie bei ihrem Vorhaben nicht unterstützt, will ich bei der SBV-Wahl besonders vorsichtig sein, zumal ich auch im Betriebsrat bin. Man weiß ja nie, was gewisse Herrschaften so im Schilde zu führen, obwohl ich es eher für unwahrscheinlich halte, dass ein Mediziner die Aufgaben der SChwerbehindertenvertretung ausfüllen will/kann. Wobei deren Priorität sicher nicht bei der Erfüllung des Amtes im eigentlichen Sinne wäre und die Mehrzahl der betroffenen Beschäftigten bei dieser Amtsausübung würden dabei sicher auf der Strecke bleiben. Drum will ich mich ganz sauber halten und keinen Grund zur Anfechtbarkeit der Wahl liefern.
Für einen Tipp, der mich weiterbringt, wäre ich äußerst dankbar.
Gruß Andrea

Ende der Amtszeit, Fristen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 25.07.2006, 11:48 (vor 6495 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,
benutze einfach den "Wahlkalender".
Dann bist du mit allen Terminen auf der "sicheren Seite".
Wahlkalender unter: http://www.schwbv.de/wahlen.html (rechts oben)
Wahltermin legst du übrigends selbst fest. Dieser kann auch früher als 30.10.2006 sein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ende der Amtszeit, Fristen

Andreas, Tuesday, 25.07.2006, 16:44 (vor 6495 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ich glaube, es wäre in diesem Fall interessant zu wissen, ob eine Wahl nach dem 31.10.06 - also im November, wenn es aufgrund des vorgegebenen Wahlzeitraums von 2 Monaten (1. Oktober bis 30. November) ja grundsätzlich möglich ist, zu wählen - noch fristgerecht ist.

Wenn die Amtszeit der vorherigen Schwerbehindertenvertretung am 31.10.06 aufgrund der eigentlichen vierjährigen Amtszeit endet, wer übernimmt dann bis zur Wahl im November die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung> Verlängert sich die Amtszeit der alten Vertretung um diese Zeit> Oder muss die bisherige Vertretung unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Wahl bis zum 31.10.06 durchgeführt ist>

Bis dann, Andreas

Ende der Amtszeit, Fristen

traute, Monday, 31.07.2006, 08:45 (vor 6489 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo hans-peter
der wahltermin wird vom wahlvorstand festgelegt, nicht von der SBV.
gruß, traute


» Hallo Andrea,
» benutze einfach den "Wahlkalender".
» Dann bist du mit allen Terminen auf der "sicheren Seite".
» Wahlkalender unter: http://www.schwbv.de/wahlen.html (rechts oben)
» Wahltermin legst du übrigends selbst fest. Dieser kann auch früher als
» 30.10.2006 sein.

Ende der Amtszeit, Fristen

traute, Wednesday, 26.07.2006, 08:10 (vor 6494 Tagen) @ Andrea

hallo andrea,
ich komme gerade von einem 3tägigen seminar über wahlen.

zu deinen fragen: wenn deine amtsperiode am 30.10.06 endet, war der damalige wahltermin 30.10.2002, richtig> das bedeutet, der jetzige wahltermin müßte in der zeit vom 01.10. bis 30.10. liegen. den termin beschließt der wahlvorstand. natürlich kannst du schon jetzt den wahlvorstand benennen. ich habe das im mai gemacht, und die vorsitzende war mit zur schulung. sofern der wahlvorstand benannt ist, bist du als SBV außen vor, es sei denn, du benennst dich selbt( was auch geht). in diesem fall wäre es sinnvoll, dass du nicht die vorsitzende des wahlvorstandes bist (ich sehe das zumindest so) der wahlvorstand, nicht die SBV, beschließt auch, ob biefwahl oder nicht. ein wahllokal mit urne muß auf jeden fall am wahltag auch zur verfügung stehen.

ich hoffe, das hilft dir ein wenig.

gruß, traute

Ende der Amtszeit, Fristen

Dana, Friday, 28.07.2006, 08:49 (vor 6492 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

ich war letztens auch auf einer Schulung. So wie ich das mitbekommen habe, darfst du bis Ende November wählen. Das Problem bei dir ist aber, die Amtszeit endet Ende Oktober. Wenn du also im November erst wählen würdest, bestünde eine SBV-Lose Zeit. D.h. die sb Mitarbeiter währen bis zur Wahl einer neuen SBV fast schutzlos. Ich schreibe nur fast, weil auch der BR für die BElange der sb Mitarbeiter eintreten kann.

LG Dana

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