stützunterschriften (Wahlen)

traute, Tuesday, 29.08.2006, 21:15 (vor 6461 Tagen)

am 31.08. ist bei uns abgabe der wahlvorschläge. nun ist mir bekannt, dass ein blinder MA einen vorschlag unterschrieben hat, bei einem kandidaten zur VP und bei jemand anderem als stellvertretung. die stützunterschrift bei der stellvertretung wurde in gegenwart einer 3. person als zeuge gemacht (mit aktennotiz) was ist, wenn das bei dem anderen kandidaten das zünglein an der waage ist und kein zeuge dabei war. gilt die unterschrift>

für hinweise wäre ich dankbar.
traute

stützunterschriften

traute, Thursday, 31.08.2006, 05:46 (vor 6460 Tagen) @ traute

kann mir denn niemand hierzu etwas sagen> heute müssen entscheidungen getroffen werden.

gruß, traute

» am 31.08. ist bei uns abgabe der wahlvorschläge. nun ist mir bekannt, dass
» ein blinder MA einen vorschlag unterschrieben hat, bei einem kandidaten
» zur VP und bei jemand anderem als stellvertretung. die stützunterschrift
» bei der stellvertretung wurde in gegenwart einer 3. person als zeuge
» gemacht (mit aktennotiz) was ist, wenn das bei dem anderen kandidaten das
» zünglein an der waage ist und kein zeuge dabei war. gilt die
» unterschrift>
»
» für hinweise wäre ich dankbar.
» traute

stützunterschriften

Dana, Thursday, 31.08.2006, 08:17 (vor 6460 Tagen) @ traute

Ich würde dann an deiner stelle, aus sicherheit, eine Stützunterschrift mehr auf der kandidatenliste für die VP. Dann kann nämlich nichts mehr schief gehen, dass schlimmste was passieren kann, ist dass der Wahlvorstand die Unterschrift des Blinden bei der VP nicht akzeptiert und streicht. Dann habt ihr immer noch eine weiter Unterschrift in petto.

andererseits, warum muss die Unterschrift des blinden MA bezeugt werden> Schließlich ist er erwachsen und kann für sich selbst entscheiden. WEnn er unterschreibt, muss seine Unterschrift genauso gelten, wie die der anderen. Er hat doch selbst unterschrieben, oder hat der zeuge etwa in seinem Auftrag unterschrieben>

stützunterschriften

traute, Thursday, 31.08.2006, 11:06 (vor 6460 Tagen) @ Dana

»
» andererseits, warum muss die Unterschrift des blinden MA bezeugt werden>
» Schließlich ist er erwachsen und kann für sich selbst entscheiden. WEnn er
» unterschreibt, muss seine Unterschrift genauso gelten, wie die der
» anderen. Er hat doch selbst unterschrieben, oder hat der zeuge etwa in
» seinem Auftrag unterschrieben>

hallo dana,
der blinde mitarbeiter kann NICHT SEHEN, was er unterschreibt.

gruß, traute

stützunterschriften

hackenberger, Thursday, 31.08.2006, 11:50 (vor 6459 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

die WO verlangt nicht, dass die Unterschrift eines Blinden oder sonstigen Wahlberechtigten durch Zeugen "gestärkt" wird. Sollte der Wahlvorstand Zweifel daran haben, dass der blinde Wahlberechtigte ggf. nicht wußte wem er hier die Stützunterschrift gegeben hat (man unterstellt ja in einem solchen Falle, dass man einem Blinden eine falsche Liste untergeschoben hat, was eine starke Sache ist/wäre (sowohl das Unterschieben wie aber auch das Unterstellen)) so kann/muss er den Wahlberechtigten befragen ob er diese Liste stützen wollte.

Gleiches gilt übrigens wenn ein Wahlberechtigter mehrere Listen unterschrieben hat. Auch hier muss der Wahlvorstand fragen welche Unterschrift Gültigkeit behalten soll.

Siehe hierzu: Abs. (4) http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__6.html

PS: War unter http://www.schwbv.de/wahlen.html -rechte Linkspalte Wahlordnung SchwbVWO - zu finden ;-) :-(

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