Wahlordnung (Wahlen)

Arnd, Friday, 01.09.2006, 13:58 (vor 6458 Tagen)

Hallo!

dürfen bei der bevorstehenden schwbv.wahl auch die behinderten mit wählen,die nur 30% haben aber auch nicht gleichgestellt sind>

mfg. arnd

Wahlordnung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 01.09.2006, 17:02 (vor 6458 Tagen) @ Arnd

» Hallo!
»
» dürfen bei der bevorstehenden schwbv.wahl auch die behinderten mit
» wählen,die nur 30% haben aber auch nicht gleichgestellt sind>
»
NEIN!

Ausnahme: Das aktive Wahlrecht besitzen nicht Gleichgestellte behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. (SGB IX §68 Abs.4 )

Weiteres zur Wahl siehe hier: http://www.schwbv.de/wahlen.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlordnung

David ⌂, NRW, Friday, 01.09.2006, 18:02 (vor 6458 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo zusammen,

vergeßt bitte nicht die "Besitzer"
eines Bergmannversorgungsscheins.

Gruß

David

Wahlordnung

Golem, Thursday, 12.10.2006, 13:06 (vor 6417 Tagen) @ David

» Hallo zusammen,
»
» vergeßt bitte nicht die "Besitzer"
» eines Bergmannversorgungsscheins.
»
» Gruß
»
» David

Die eben nicht - siehe Suchfunktion "Bergmann"

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