Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen? (Allgemeines)

Gretel, Monday, 29.05.2023, 21:34 (vor 336 Tagen)

Hallo in die Runde...
Ich bin seit Herbst die neu gewählte SB Vertretung. Bei den BR Sitzungen werde ich immer früher rausgeschickt und die Tagesordnung, die ich bei der Einladung bekomme, endet dann auch immer. Anfangs dachte ich, dass muss so sein. Nun habe ich schon 2/3 Schulungen gehabt und muss feststellen, dass das Procedere gar nicht rechtens ist. Nun ist nächste Woche wieder BR Sitzung und ich möchte das auf jeden fall thematisieren. Kann mir jemand helfen, wie die Rechtslage in solch einem Fall ist, wenn die Einsicht nicht da ist!! Muss ich das dem Arbeitgeber melden? Dem Inklusionsamt? Erstrebt man ein Bußgeldverfahren ( falls ich das überhaupt darf?). Hierkommt mein Unwissen leider zur Geltung. Aber ich will das nicht akzeptieren, da es bei meiner Vorgängerin auch schon so praktiziert wurde und sie dann irgendwann aufgab.
Wer Zeit und Lust hat mir zu antworten..ich würde mich riesig über die Hilfe freuen.
Vielen lieben Dank Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

garda, Berlin, Tuesday, 30.05.2023, 07:29 (vor 335 Tagen) @ Gretel

Hallo,

zuerst einmal: die Rechtslage ist eindeutig. Du hast die vollständige Tagesordnung zu bekommen und Teilnahmerecht an jeder Sitzung, von Anfang bis Ende. Das lernt auch jeder BR in seiner Grundschulung.

Mein Rat ist daher: sitzen bleiben. Deine Anwesenheit allein ist keine Störung, Hausrecht kommt also nicht in Betracht. Ich bin gespannt, was sie dann machen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Tuesday, 30.05.2023, 08:04 (vor 335 Tagen) @ garda

Danke Michael,
Ja, das war auch mein Plan - einfach sitzen bleiben. Trotzdem möchte ich dem BR ein paar klärende Worte mit auf dem Weg geben. Ich habe mich echt - blöd - gefühlt. Und als ich mit meiner Vorgängerin telefoniert habe, war ich ziemlich enttäuscht. Deshalb wollte ich wissen, wie ich reagieren kann, wenn es hochkocht. Wenn keine Einsicht da ist ..
lieben Gruß Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Cebulon, Tuesday, 30.05.2023, 11:36 (vor 335 Tagen) @ Gretel

BIH-Fachlexikon
Teilnahmerecht

„Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen … Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu allen Sitzungen einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren.“

Ich würde den BR-Vorsitzenden einfach mal nach Rechtsgrundlage fragen im BetrVG und SGB IX …

Gruß,
Cebulon

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Tuesday, 30.05.2023, 21:52 (vor 335 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon

Das genau ist der Text der mich bei der Fortbildung stutzen ließ. Ich werde nächste Woche sitzen bleiben und und auf diesen Gesetzestexte verweisen. Was dann passiert bleibt spannend, da meine Vorgängerin es ja auch probiert hat und nicht weiter kam. Ich weiß aber leider nicht, was da die Argumentationsgrundlage war. Dennoch habe ich mir überlegt, unseren Geschäftsführer zu informieren, so ist es offizieller und ich könnte es im Notfall dokumentieren.
Vielen Dank Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Cebulon, Tuesday, 30.05.2023, 22:50 (vor 335 Tagen) @ Gretel

Ich weiß aber leider nicht, was da die Argumentationsgrundlage war.

Hallo Gretel,

ich würde die Vorgängerin kurz anfunken und fragen nach damaliger „Begründung“ des Betriebsrats. Das würde mich interessieren, weil‘s rechtlich keine gibt.

Rechtsgrundlage für umfassendes SBV-Teilnahmerecht an BR-Sitzung: Das steht ja nicht im Ermessen des BR: Darüber entscheidet alleine die SBV. Das Wort »kann« im § 32 BetrVG bedeutet nicht, dass BR ein Ermessen hätte nach allgemeiner einhelliger Ansicht in Literatur. Außerdem Anspruch auf komplette Tagesordnung für gesamte BR-Sitzungen - nicht nur auszugsweise: Das wäre sonst Amtsbehinderung! (§ 179 Abs. 2 SGB IX)

§ 178 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX

„(4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Aus­schüs­sen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen ...“

§ 32 Betriebsverfassungsgesetz

„Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.“

Bußgeldverfahren?

Nein, das gibt es nicht, aber Zwangsgeld gegen BR-Vorsitzenden. Ich würde mich zuvor jedoch an den Geschäftsführer wenden, bevor ich Eilantrag beim Arbeitsgericht stelle, falls BR „resistent“ sein sollte. Notfalls auch an Gewerkschaft wenden, falls sich Geschäftsführer da raushalten sollte, was ich aber eher_nicht glaube.

Der Geschäftsführer wird dann wohl auf Betriebsrat einwirken, denn er dürfte wissen, dass er bei einem „Gerichtsverfahren“ den SBV-Anwalt zahlen müsste. Außerdem wirft so ein öffentliches Gerichtsverfahren wohl kein so gutes Licht auf die Firma.

Was ist das denn für ein unsolidarischer und asozialer Betriebsrat, der sogar vor einem offenen Rechtsbruch offensichtlich nicht zurückschreckt?

Hier gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen!

Gruß,
Cebulon

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Tuesday, 30.05.2023, 23:18 (vor 335 Tagen) @ Cebulon

Danke Cebulon

Das drucke ich morgen gleich nochmal aus ( Die Gesetzesvorlage ). Ich rufe morgen mal an und frage nach, was die Argumente de BR waren.
Vielen Dank Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Thursday, 01.06.2023, 19:48 (vor 333 Tagen) @ Gretel

Hallo … an alle hier
Mein Betriebsrat begründet mein frühzeitigen Rauswurf( so empfinde ich es) mit einer weiterführenden „ Informellen“ BR Sitzung nur für BR Mitglieder. Er beruft sich auf - LAG Schleswig-HolsteinAz:3TaBV26/08 vom 10.09.2008. Findet man auch hier bei rechtliches/urteile/urteil-164…..
Tja, dann ist es wohl so.
Danke für eure Hilfe,Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Monica99, Thursday, 01.06.2023, 20:06 (vor 333 Tagen) @ Gretel

Hallo, der BR/BRV sollte dann da er ja wohl lesen kann das Urteil einmal genau lesen.

Hier der entscheidende Teil:
Kein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Gesprächen des Betriebsrates mit Arbeitgebervertretern (vorbereitende Gespräche)

Weder aus dem Betriebsverfassungsgesetz noch aus dem Sozialgesetzbuch IX ergibt sich ein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung, an allen Gesprächen, die zwischen Betriebsrat/ Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgeberseite geführt werden, beratend teilzunehmen.
Die Schwerbehindertenvertretung soll dort beraten, wo in entscheidungsfähigen Gremien eine Willensbildung und/oder eine Information zum Zwecke der vertrauensvollen Zusammenarbeit dieser Gremien erfolgen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.04.2008 – 1 BV 7c/ 08 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

LAG Schleswig-Holstein Az: 3 TaBV 26/08 vom 10.09.2008

Da steht EBEN NICHT, dass dieses Urteil die BR-Sitzung betrifft!! Es geht um Informelle Gespräche zwischen BR und AG.

PS: die SBV hat nicht NUR das Teilnahmerecht an der BR-Sitzung sondern an ALLEN Sitzungen des BR also auch Ausschüssen usw. Also auch zB Wirtschaftsausschuss.

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Thursday, 01.06.2023, 20:13 (vor 333 Tagen) @ Monica99

Tausend Dank Monica99.
Mir schwirrt als Neuling schon der Kopf vor lauter Paragrafen/Gesetze und es immer genau zu verstehen, diese Kunst muss ich mir erst erarbeiten.
Danke, dann kann der Streit ja weiter gehen …
Lieben Gruß Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Cebulon, Thursday, 01.06.2023, 22:30 (vor 333 Tagen) @ Gretel

Mein Betriebsrat begründet meinen frühzeitigen Rauswurf mit einer weiterführenden „informellen“ BR-Sitzung nur für BR-Mitglieder. Er beruft sich auf LAG Schleswig-Holstein, Az:3 TaBV 26/08, vom 10.09.2008.

Hallo Gretel,

das ist völliger Unfug, was der Betriebsrat mit seiner exklusiven Einzelmeinung da erzählt mit Verweis auf LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 TaBV 26/08, was einen ganz anderen Sonderfall betraf. Wenn das „Gremium“ Betriebsrat oder Personalrat Sitzung hat, dann hat SBV immer Teilnahmerecht. Monica hat das schon alles wunderbar dargestellt. Der Beschluss hat so_wenig mit BR-Sitzungen zu tun wie das Wetter in Düsseldorf oder der Wind in Dubai. Das ist „rechtlich“ alles nur vorgeschoben. Das gibt es so nirgends sonst. Das ist offensichtlicher schwerer Amtsmissbrauch und Rechtsbruch!

Hast Du schon einen aktuellen Standard-Kommentar zum SGB IX? Wenn nein, dann empfehle ich Dir den bundesweit bewährten und hochgelobten LPK-SGB IX, da ist das alles sehr verständlich sowie erschöpfend kommentiert von hochkarätigen Autoren, der ist also unbedingt sein Geld wert und wird sehr oft zitiert in Fachforen und auch von Gerichten aller Instanzen.

Eine BR-Sitzung lediglich für BR-Mitglieder gibt es rechtlich natürlich überhaupt nicht! Auch eine sog. „informelle“ BR-Sitzung ist rechtlich eine Sitzung im Sinne des § 178 Abs. 4 SGB IX und § 32 BetrVG laut ganz herrschender Ansicht auch aller Gewerkschaften Mehr dazu unter www.dejure.org/2008,19633

NB: Sollte das aber nur gesellige Runde sein und mit BR-Arbeit nichts zu tun haben, dann wäre dieses wohl Arbeitszeitbetrug für inoffiziellen („informellen“) Teil.

Diesen Begriff „informell“ gibt es nicht im Gesetz!

Gruß,
Cebulon

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Friday, 02.06.2023, 05:54 (vor 332 Tagen) @ Cebulon

Guten Morgen Cebulon
Vielen, vielen Dank für deine super ausführliche Antwort. Ja, vorige Woche habe ich die Empfehlung für das Standart-Kommentar Buch bekommen und gleich bestellt. Die 16. Auflage, überarbeitet und aktualisiert 2022. Meine neue S-Bahn Lektüre. Heute ist ja die Sitzung und ich bin gespannt…Dank eurer Hilfe fühle ich mich gut gestärkt und bestens vorbereitet.
Gruß, Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Cebulon, Friday, 02.06.2023, 09:37 (vor 332 Tagen) @ Gretel

Hallo Gretel,

das hat Prof. Franz Josef Düwell, vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht – zu diesem zitierten Gerichtsbeschluss des Landesarbeitsgerichts SH 2008 geschrieben:

„Das LAG hat lediglich entschieden, dass kein Teilnahmerecht der SBV besteht, wenn der BR-Vorsitzende außerhalb von Sitzungen mit dem Arbeitgeber Verhandlungen führt.“

Gruß,
Cebulon

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Friday, 02.06.2023, 13:03 (vor 332 Tagen) @ Cebulon

Hallo!!.. an alle die mir so nett geantwortet haben…
Ich habe mich positioniert, meine Frage gestellt und dabei an alle Mitglieder des Betriebsrates Kopien von Gesetzestexten und Paragrafen zu dem Thema verteilt. Die Aussage des Vorsitzenden - man glaubt es kaum -..“ das weiß ich gar nicht, dass habe ich von meiner Vorgängerin übernommen“…
Vielen vielen lieben Dank für euer Wissen und die Freude es mit mir zu teilen, damit ich wachsen kann..
Gruß Gretel

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Cebulon, Friday, 02.06.2023, 15:24 (vor 332 Tagen) @ Gretel

Gut gemacht 👍 Weiter so!

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

sbv albert, aachen, Monday, 26.06.2023, 07:45 (vor 308 Tagen) @ Cebulon

AUSDRUCKEN UND DEM BR GEBEN ODER PER EMAIL SENDEN.
#UND BIS ENDE DER SITZUNG BLEIBEN.

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Betriebsrates und dessen Ausschüssen (§ 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und § 32 BetrVG). Dieses besteht unabhängig davon, ob auf diesen Sitzungen Fragen zu schwerbehinderten Menschen behandelt werden oder nicht. Eine Teilnahmepflicht besteht dagegen nicht.
Ebenfalls umfasst sind Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, Sitzungen gemeinsamer Ausschüsse von Betriebsrat und Arbeitgeber und schließlich auch Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses.
Die Schwerbehindertenvertretung ist jeweils rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden (§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Eine fehlende Ladung wie auch die Nichtteilnahme der Schwerbehindertenvertretung hat jedoch keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse.
Ein Recht auf Einberufung einer Betriebsratssitzung steht der Schwerbehindertenvertretung nicht zu. Sie kann allerdings beantragen, Angelegenheiten, welche einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen (§ 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt beratend an den Sitzungen teil. Das heißt, sie hat das Recht, ihren Standpunkt zu vertreten, wozu ihr das Wort zu erteilen ist. Dieses Beratungsrecht ist umfassend, so dass keine Beschränkung auf Fragen der schwerbehinderten Beschäftigten besteht.
Ein Stimmrecht hat die Schwerbehindertenvertretung dagegen nicht, selbst dann nicht, wenn die betreffende Angelegenheit besonders die schwerbehinderten Menschen betrifft. Allerdings spricht nichts gegen die Anwesenheit der Schwerbehindertenvertretung während der Abstimmung.
Stellt ein Betriebsratsbeschluss nach Ansicht der Schwerbehindertenvertretung eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der schwerbehinderter Menschen dar, so kann sie die Aussetzung des Beschlusses beantragen (§ 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX und § 35 BetrVG).
Im Falle der Verhinderung der Vertrauensperson an der Sitzungsteilnahme (durch Abwesenheit, Befangenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben) kann ihr Stellvertreter teilnehmen und ist hierfür zu laden. Ist die Vertrauensperson zugleich Betriebsratsmitglied und nimmt sie an der Sitzung teil, so ist keine tatsächliche Verhinderung anzunehmen. Der Ausübung beider Ämter in der Sitzung steht nichts entgegen. Die Vertrauensperson kann sich als solche und als Betriebsratsmitglied äußern.
Im Falle der Heranziehung des Stellvertreters (vgl. § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX) besteht dagegen kein Teilnahmerecht seinerseits zeitgleich mit der Vertrauensperson (nur entweder oder).

Damit sollte alles dann geklärt sein

Gruss SBV@alber-hoffmann.de

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.06.2023, 09:19 (vor 308 Tagen) @ sbv albert

Hallo,

wenn man schon so umfangreich zitiert, sollte auch ein Quellenverweis nicht fehlen, da sonst das Zitat nicht wirklich nutzbar ist.
Abgesehen davon war alles schon von den Antwortenden erschöpfend und vollständig beantwortet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen?

Gretel, Monday, 26.06.2023, 19:47 (vor 308 Tagen) @ albarracin

Trotzdem recht herzlichen Dank für die Mühen. Ich drucke es aus und werde es mit auf den Tisch legen....vielen Dank, allen Antwortenden

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