Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen? (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 01.06.2023, 20:06 (vor 333 Tagen) @ Gretel

Hallo, der BR/BRV sollte dann da er ja wohl lesen kann das Urteil einmal genau lesen.

Hier der entscheidende Teil:
Kein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Gesprächen des Betriebsrates mit Arbeitgebervertretern (vorbereitende Gespräche)

Weder aus dem Betriebsverfassungsgesetz noch aus dem Sozialgesetzbuch IX ergibt sich ein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung, an allen Gesprächen, die zwischen Betriebsrat/ Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgeberseite geführt werden, beratend teilzunehmen.
Die Schwerbehindertenvertretung soll dort beraten, wo in entscheidungsfähigen Gremien eine Willensbildung und/oder eine Information zum Zwecke der vertrauensvollen Zusammenarbeit dieser Gremien erfolgen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.04.2008 – 1 BV 7c/ 08 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

LAG Schleswig-Holstein Az: 3 TaBV 26/08 vom 10.09.2008

Da steht EBEN NICHT, dass dieses Urteil die BR-Sitzung betrifft!! Es geht um Informelle Gespräche zwischen BR und AG.

PS: die SBV hat nicht NUR das Teilnahmerecht an der BR-Sitzung sondern an ALLEN Sitzungen des BR also auch Ausschüssen usw. Also auch zB Wirtschaftsausschuss.


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