Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills? (Allgemeines)

spid, Thursday, 08.02.2024, 11:44 (vor 79 Tagen)

Hallo,

es ist doch so, dass man einen schwerbehinderten Bewerber einladen muss, sofern dieser nicht offensichtlich ungeeignet ist? D. h., wenn er alle sog. Hard Skills erfüllt, ist er einzuladen?

Woraus geht bitte hervor, dass man diesen nicht einladen muss, wenn sog. Soft Skills, die in der Stellenanzeige aufgelistet stehen, nicht erfüllt werden, eine Einladung nicht erfolgen muss?

Danke Euch.

VG

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.02.2024, 15:07 (vor 79 Tagen) @ spid

Hallo,

die Einladungspflicht gilt nur für öffentliche Arbeitgeber gem. § 165 Abs. 1 Satz 3 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html

Das Gesetz kennt keine Unterscheidung in "soft skills" oder "hard skills".

Wer unter den Begriff "öffentlicher Arbeitgeber" fällt, ist in § 154 Abs. 2 SGB IX definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

Cebulon, Thursday, 08.02.2024, 15:52 (vor 79 Tagen) @ spid

es ist doch so, dass man schwerbehinderten Bewerber einladen muss, sofern dieser nicht offensichtlich ungeeignet ist?

Hallo,

es geht grundsätzlich darum, welche Voraussetzungen zwingend laut Ausschreibung und welche nicht. Wie schon geschrieben, gilt das jedoch nur für Öffentlichen Dienst, d.h. beispielsweise nicht im Bereich der Kirchen, ihrer karitativen und erzieherischen Einrichtungen sowie der Religionsgesellschaften gemäß Bundesarbeitsgericht (BAG vom 25.01.2024 - 8 AZR 318/22). Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber in diesem Sinne nach § 165 SGB IX lt. BAG

Gruß,
Cebulon

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

Kasandra, Saturday, 10.02.2024, 21:01 (vor 76 Tagen) @ spid

Hallo Spid,

warum legst Du Wert auf die Soft-Skills? Wie willst Du diese in einer Bewerbung überprüfen?
M. M. nach geht dies nur in der Probezeit.

Soft-Skills sind wünschenswerte Eigenschaften. Da kann auch jeder Bewerber behaupten, er verfügt über diese.

Im "doing" lernt man den neuen MA kennen und wie er sich gibt. Regulär - oder in der breiten Basis ist die Probezeit 6 Monate.

Hier hat sich der MA zu beweisen. Natürlich ist auch dieser Zeitraum nicht immer geeignet.

Aber "Soft-Skills" lassen sich meiner Meinung nach nicht in einem Bewerbungsgespräch und aus einer Bewerbung erlesen / erkennen.

Da sind es nur die "harten Fakten" - sprich "Hard-Skills".

Viele Grüße!

Kasandra

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

Trine, Kleve, Friday, 16.02.2024, 08:47 (vor 71 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

entschuldige, das sehe ich anders. Die Einladung erfolgt aufgrund der Hardskills, die den Bewerbungsunterlagen entnommen werden können.

Die Softskills versucht man im Vorstellungsgespräch durch geschickte Fragen z.B. zum Thema Teamwork, Postkorb (Umgang mit vielen anflutenden Aufgaben), Erwartungen an den Vorgesetzten, etc. zumindest grob zu ergründen. Natürlich ist das nur ein kurzer Einblick und kann auch täuschen. Aber meistens erhält man nicht nur durch die Antworten an sich sondern auch durch die Art, wie jemand kommuniziert, wie er/sie sich gibt, durchaus einen kleinen Eindruck von der Person, die da vor der Kommission sitzt. Blödes Beispiel ist, wenn jemand schlecht über seinen alten Arbeitgeber oder Kolleg*innen spricht. Das Fehlen davon mag nicht bedeuten, dass das Verhältnis gut ist oder war. Aber wenn jemand das anspricht, ist das bei uns ein absolutes NoGo.

Also: Einladung aufgrund von Hardskills, Auswahl auch aufgrund von Softskills.

Gruß
Trine

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.02.2024, 09:50 (vor 71 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

das mag ja alles so sein, wie Du es beschreibst.
Aber mit der Vorauswahl zur Einladung hat das nichts zu tun.
Deswegen ist es schon so, daß diese persönlichen Eigenschaften - auf neudeutsch nunmal "soft skills" genannt - idR nichts sind, was in einer Vorauswahl bewertet werden kann und ggfs. zu einem Ablehnungsgrund werden könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

Kasandra, Friday, 16.02.2024, 19:28 (vor 71 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

so meinte ich es doch: die Anforderungen werden abgeglichen, die "soft skills" erfährt man nur in der Probezeit und auch hier kann sich jemand immer noch über die Dauer "verstellen".

Viele Grüße,

Kasandra

Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills?

Luculus, Wednesday, 14.02.2024, 18:33 (vor 73 Tagen) @ spid

Sollte der AG ein öffentlicher Arbeitgeber sein ist das Handeln angreifbar. Aber manche zahlen lieber Bußgeld und Entschädigung :-P
Underre Personaler sind da hoch empfindlich. Es werden alle eingeladen so sie denn nicht offensichtlich ungeeignet sind. Manchmal muss da nichtmal die geforderte Ausbildung 100% stimmen. Oft sage selbst ich als SBV dass eine Einladung nicht sinnvoll ist und der AG legt trotzdem die engen Maßstäbe an und lieber eine Einladung als wieder eine Klage;-)

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