Das AGG und die Kirche (Kirche)

Cebulon, Wednesday, 18.09.2019, 13:29 (vor 1693 Tagen) @ maiklewa

... muss auch dieser zu einem Vorstellungsgesprâch immer eingeladen werden ...

Hallo, ist das nun eine Frage oder „Bauchgefühl“? Manche Religions-Gemeinschaften haben zwar den „Status“ von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, andere nicht. Kirchen sind aber so oder so nicht direkt dem öffentlicher Dienst zugeordnet schon von Verfassungs wegen. Hab auch noch niemals was davon gehört, dass Kirchen von § 165 SGB IX erfasst sein sollen als „öffentliche Arbeitgeber“. Diese haben eigenes „Kirchenrecht“ und z.B. keinen Personalrat wie ansonsten durchgängig im ÖD, sondern MAV. Und soweit Kirche eine Einrichtung privatrechtlich organisiert mit Betriebsrat, gilt das ohnehin nicht. Halte eine derart pauschale Annahme für höchst zweifelhaft? Quellen?

Gegenteiliges wird zwar gern mal behauptet, ist aber definitiv voll daneben und rechtlich nicht begründbar

Gruß,
Cebulon


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