Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung? (Allgemeines)

Hedi, Thursday, 05.10.2006, 12:14 (vor 6419 Tagen)

Hallo zusammen,

zuersteinmal ein großes Lob an die Errichter dieser Seite. Diese Homepage ist wirklich sehr informativ und bietet auf fast alle Fragen eine Antwort - tja, wirklich leider nur auf fast alle Fragen.

Da ich auf meine Frage hier leider keine Antwort finden konnte, möchte ich diese in diesem Forum stellen und hoffe die richtige Überschrift gewählt zu haben.

Mein Problem ist folgendes:

Seitens unserer jetztigen Schwerbehindertenvertrung bin ich angesprochen worden, ob ich mich nicht für die nächste "Amtszeit" mit aufstellen lassen möchte, da ich in der Vergangenheit mich mehrfach hinsichtlich betrieblicher Belange, die für Schwerbehinderte nicht unwichtig sind, eingesetzt habe.

In erster Linie würde ich die Frage mit ja beantworten, doch weiß ich nicht wirklich was da auf mich zukommt. Die jetzige Schwerbehindertenvertreterin wird bestimmt in ihrem Amtbestätigt, allerdings gibt es da noch die Helfershelfer, zu denen ich dann zählen würde - und hier ist mir der Stellenwert nicht ganz klar.

Ist man als Helfershelfer dann ebenfalls entscheidungsbefugt> Was wird insgesamt auf mich zukommen> Wie kann ich mir das Wissen aneignen, welches ich für diese Aufgabe benötige> Werde ich dabei vom Arbeitgeber in irgendeiner Weise unterstützt (Freistellung für Seminare etc.) Wie ist es grundsätzlich mit meiner Arbeitszeit, wenn ich in dieser Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrnehmen muss>

Dies sind z.B. alles Fragen, die mich sehr beschäftigen, die ich aber derzeit nicht in einem direkten Gespräch mit der Schwerbehindertenvertreterin ansprechen möchte, denn bei der Vielzahl der Fragen die ich habe vermittel ich den Eindruck, dass ich eher schaue wo meine Vorteile liegen - das ist nicht so, aber auf der anderen Seite möchte ich durch diese Aufgabe nicht in meinem eigentlichen Job benachteiligt sein.

Für entsprechende Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Hedi

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 05.10.2006, 12:40 (vor 6419 Tagen) @ Hedi

Hallo Hedi,
ich begrüße dich im Forum und bedanke mich für das Lob.

» In erster Linie würde ich die Frage mit ja beantworten, doch weiß ich
» nicht wirklich was da auf mich zukommt. Die jetzige
» Schwerbehindertenvertreterin wird bestimmt in ihrem Amtbestätigt,
» allerdings gibt es da noch die Helfershelfer, zu denen ich dann zählen
» würde - und hier ist mir der Stellenwert nicht ganz klar.
Diese Helfershelfer nennen sich StellvertreterIn. Die Aufgaben und Rechte findest du hier:
http://www.schwbv.de/aufgaben.html (Punkt 4)

» Ist man als Helfershelfer dann ebenfalls entscheidungsbefugt>
Immer dann wenn du im "Einsatz" bist.

» Wie kann ich mir das Wissen aneignen, welches
» ich für diese Aufgabe benötige>
Dem ertsen Stellvertreter stehen die selben Möglichkeiten offen, wie der SchbwV`n.
All das notwendige Wissen zur Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit in der SchwbV erlernst du auf den entsprechenden Bildungsmaßnahmen.
Näheres hier: http://www.komsem.de/hilfe/sbv_schulungsanspruch0.html.

» Werde ich dabei vom Arbeitgeber in
» irgendeiner Weise unterstützt (Freistellung für Seminare etc.)
Siehe Punkt vorher.

» Wie ist es grundsätzlich mit meiner Arbeitszeit, wenn ich in dieser
» Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrnehmen muss>
Die Arbeit der SchbwV hat Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Der AG muss für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

» Dies sind z.B. alles Fragen, die mich sehr beschäftigen, die ich aber
» derzeit nicht in einem direkten Gespräch mit der
» Schwerbehindertenvertreterin ansprechen möchte, denn bei der Vielzahl der
» Fragen die ich habe vermittel ich den Eindruck, dass ich eher schaue wo
» meine Vorteile liegen - das ist nicht so, aber auf der anderen Seite
» möchte ich durch diese Aufgabe nicht in meinem eigentlichen Job
» benachteiligt sein.
Deswegen brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben. In der Regel ist es eher so, dass Menschen in das Amt, bzw. des Stellvertreters gedrängt werden, ohne genau zu wissen was sie da zu tun haben.
Also "löchere" deine Kollegin. Sie kennt den Betrieb, die dortige Kultur und die betr. Probleme am besten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

Hedi, Thursday, 05.10.2006, 13:09 (vor 6419 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

sicherlich wird unsere derzeitige Schwerbehindertenvertretung den Betrieb und die damit aufkommenden Probleme am Besten kennen, allerdings würde ich gerne auch eine Aussage eines neutralen Schwerbehindertenvertreters erhalten. Dass das nicht unbedingt deckungsgleich mit den hiesigen Vorkommnissen sein muss, versteht sich von selbst, aber für mich ist es derzeit interessant auch von neutraler Seite in etwa zu erfahren womit ich mich unter Umständen in nächster Zeit beschäftigen darf und was da alles auf mich zukommen kann. Sofern ich unsere Schwerbehindertenvertretin fragen würde, hätte ich trotzdem das Gefühl dass es so dargestellt wird, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen, was ich allerdings nicht so glauben kann.

Sowieso finde ich das ganze Pocedre derzeit recht undurchsichtig.

Sicherlich habe ich mich gefreut, dass man mich gefragt hat und sehr sehr gerne würde ich mich für die Belange der Schwerbehinderten in unserem Betrieb einsetzen, wenn ich das allerdings richtig aus diversen Gesprächen herausgehört habe, ist es wohl so, dass 5 Personen gewählt werden müssen (Schwerbehindertenvertreter und 4 Vertreter), aufstellen lassen würden sich allerdings mit meiner Person inbegriffen auch nur 5, so dass die Wahl von vornherein beschlossene Sache wäre, nur die entsprechenden Positionen müssten noch verteilt werden. Wie aber ist es, wenn ich bei Auszahl der Stimmen keine einzige Stimme erhalten würde (diese Befürchtung habe ich nämlich, da ich hier im Betrieb leider noch nicht so bekannt bin und meine "Mitstreiter" hier bereits einen Namen haben, da sie seit mehr als 8 Jahren die jeweiligen Positionen inne haben). Ich möchte mir nicht neben den noch nicht vorhandenen Wissen, die Blösse geben bereits bei der Wahl zu scheitern.

Die notwendigen Unterschriften (Stützunterschriften>), so hat man mir gesagt, seien kein Problem, die würde ich zusammenbekommen, da wäre man mir behilflich.

Irgendwie bin ich sehr hin- und hergerissen. Wie gesagt, zum einen würde ich mich hier in diesem Bereich sehr gerne engagieren, zum anderen kann ich aber das, was da gerade so passiert nicht richtig einschätzen und suche förmlich nach dem Haken, daher wären mir Antworten von Forumsteilnehmern auch am Liebsten, die nicht direkt etwas mit unserem Betrieb etwas zu tun haben und die Angelegenheit noch neutral betrachten können.

Die hier auf der Homepage hinterlegten Information, hinsichtlich der Aufgaben eines Schwerbehindertenvertreters sind sehr gut dargestellt, allerdings frage ich mich auch hier wie es in der Wirklichkeit aussieht.

Ich hoffe nicht, dass ich hier jemanden mit meinen Fragen nerve, aber ich möchte halt gerne vorher wissen auf was ich mich mit einer solchen Kandidatur einlasse, denn schließlich bin ich an diese Wahl / diese Entscheidung erstmal 4 Jahre gebunden.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße

Hedi

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

hackenberger, Thursday, 05.10.2006, 14:27 (vor 6419 Tagen) @ Hedi

Hallo Heidi,


auch ich kann dir nur zum Mandat zuraten. Es gefällt mir besonders, dass Du dir vorher intensive Gedanken über die mit dem Mandat verbundene Tätigkeiten machst. Hilfe bekommst Du ja auch hier aus dem Forum bei Fragen, also traue Dich. :-)

Denn gerade die SchwbV oder auch sonstige Mandatsträger in MA-Vertreungen welche sich erst ernsthaft informieren wofür sie sich zur Wahl stellen schätze ich besonders, wobei das nicht bedeuten soll, dass die welche ins "kalte Wasser springen" nicht auch ein grundsätzliches Lob für die Bereitschaft verdienen.

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

Hedi, Wednesday, 25.10.2006, 08:25 (vor 6399 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,

so, es scheint jetzt ernst zu werden. Nächste Woche Dienstag ist das Wahlende. Heute bin ich von einem Mitglied des Wahlvorstandes angerufen worden, weil es jetzt wohl zeitlich sehr eng wird (unser Vorstand muss wohl noch irgendwas bestätigen). Jedenfalls meinte das Mitglied des Wahlvorstandes, dass ich ja zu 100 % gewählt werde. Jetzt frag ich mich natürlich, ob der schon mehr weiß als ich. Ok, wir stehen nur mit 5 Mitgliedern auf der Liste und 5 werden gewählt, aber aufgrund der Kürze wo ich mich für dieses Amt habe aufstellen lassen, kann mich eigentlich niemand so richtig kennen und ich frage mich, was passiert, wenn ich keine einzige Stimme erhalte.

Ausserdem frage ich mich, ob es ausser diesem wirklich hervorragenden Forums (und an dieser Stelle nochmals einen großen Dank) geeignete Lektüren gibt, damit ich meine Aufgaben in der Schwerbehindertenvertretung auch gut erfüllen kann. Unter dem Stichwort "Seminare" habe ich zwar auch schon nachgesehen, doch habe ich den Eindruck, dass das eher für Personen ist, die schon auf dem Gebiet tätig waren. Für mich ist das vollkommenes Neuland.

Und jetzt zum Abschluss habe ich noch eine ganz unverschämte Frage: Habe ich als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung ein besonderes Kündigungsrecht (ähnlich vielleicht wie beim Personalrat)>

Sofern es klappt freue ich mich total diese Aufgaben wahrnehmen zu können, auch wenn ich als Vertreterin vielleicht nur auf dem 4. Rang lande und mein Stellenwert dadurch nicht wirklich groß ist...

Viele Grüße

Hedi

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 25.10.2006, 08:56 (vor 6399 Tagen) @ Hedi

Hallo Hedi,
trau Dich. Es wird alles nicht so heiß gegegessen, wie es gekocht wird. Es gibt ausreichend Fachliteratur, in die Du Dich einlesen kannst, Seminare gibt es ebenfalls zu hauf und zwar insbesondere für Anfänger. Wenn Du dann mal Basiswissen hast, kannst du langsam darauf aufbauen. Bei besonderen Problemen wird Dir auch jederzeit das zuständige Integrationsamt zur HIlfe zu kommen. Die KOntakte werden den Stellvertretern sicher von der Vertrauensperson zur Verfügung gestellt. Je nachdem wie euer Betrieb gestaltet ist (Betriebskultur) wirst mehr oder weniger Rückrat benötigen, um die Angelegenheiten, die Dir am Herzen liegen durchzubringen. Und natürlich hast Du einen zusätzlichen Kündigungsschutz, analog Personalrat/Betriebsrat. Müßte allerdings noch nachlesen, inwieweit das bei Stellvertretern greift, die nicht regelmäßig mit SB-Tätigkeit betraut sind. Habt ihr denn einen so großen Betrieb, dass ihr gleich 5 Stellvertreter habt> Ist Eure Vertrauensperson denn freigestellt und wie oft wurden bisher die Stellvertreter zur Tätigkeit herangezogen> Aber vielleicht weiß da ja noch einer der anderen Forumteilnehmer eine Antwort, was den Kündigungsschutz betrifft.

Gruß Andrea

Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung?

Hedi, Wednesday, 25.10.2006, 09:50 (vor 6399 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, unser Betrieb ist wirklich sehr groß (ca. 6000 Mitarbeiter). Wie oft die Stellvertreter zu den entsprechenden Aufgaben herangezogen wurden weiß ich leider nicht, aber wie ich im Vorfeld gehört habe wohl nicht ganz so oft, aber vielleicht sollte das auch zu meiner Beruhigung dienen, wobei ich nicht nur auf dem Papier der Schwerbehindertenvertretung angehören möchte, sondern auch mich entsprechend engagieren möchte.

Das Stellen der Frage nach dem besonderen Kündigungsrecht war für mich nicht leicht. Ich möchte keneswegs den Eindruck erwecken, dass ich nach Vorteilen suche, aber ich habe in letzter Zeit so manchmal meine Zweifel gehabt, wenn ich darüber nachgedacht habe was wohl wäre, wenn ich doch häufiger während meiner eigentlichen Arbeitszeit die Interessen der Schwerbehindertenvertretung wahrnehmen muss und deshalb vielleicht das ein oder andere Mal seltener an meinem eigentlichen Arbeitsplatz anzutreffen bin. Sofen also auch der besondere Kündigungsschutz für Stellvertreter gilt, wäre ich da schon um einiges erleichtert.

Was die Freistellung der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung angeht, so sind diesbzgl. gleich 2 freigestellt.

Sofern das also mit meiner Wahl klappt freue ich mich sehr auf das zukünftige Aufgabenfeld - nur möchte ich halt als Neuling auch nicht gerade etwas falsch machen.

Vielen Dank noch mal für Deine Antwort und viele Grüße

Hedi

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