Kanditur Stellvertreter Niederlassungsleiter (Wahlen)
Brauche dringend Eure Meinung. Kann der Stellvertreter des Niederlassungsleiters als SBV kanditieren> Vielen Dank für Eure Hilfe.
Pia
Pia, Friday, 13.10.2006, 20:29 (vor 6411 Tagen)
Brauche dringend Eure Meinung. Kann der Stellvertreter des Niederlassungsleiters als SBV kanditieren> Vielen Dank für Eure Hilfe.
Pia
hackenberger, Saturday, 14.10.2006, 11:42 (vor 6411 Tagen) @ Pia
Hallo Pia,
ganz klar NEIN !!!!!
Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 15:42 (vor 6410 Tagen) @ Pia
Hallo Pia,
du musst es ein wenig genauer definieren.
Ein stellv. NL kann ein stellv. Filialleiter in der kleinen Drogeriefiliale mit 7 Beschäftigten sein.
Es kann ber auch der stellv. vom Chef in einer Firma mit 2000 Beschäftigten sein.
Pauschal kann man diese Frage ohne genauere Kenntnisse nicht beantworten.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter
Pia, Sunday, 15.10.2006, 16:53 (vor 6410 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler
Hallo Bernhard und Hans-Peter,
wie schön wäre es, wenn die Antwort zutreffend wäre. Leider handelt es sich beim Stellvertreter um keinen echten leitenden Angestellten, also dürfte er wählbar sein. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Niederlassungsleiter (tatsächlich leitender Angestellter) und Arbeitgeberbeauftragter bei den Stützunterschriften zählt. Ich meine nein, aber Meinungen sind eine Sache die Rechtslage möglicherweise eine andere.
Die Fragestellung ist deshalb so interessant, da hier der AG versucht Einfluss auf die Wahl zu nehmen mit der Zielstellung später mit der selbstaufgestellten SBV ungestört agieren zu können.
Pia
Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 17:06 (vor 6410 Tagen) @ Pia
Hallo Pia,
unabhängig ob leitend oder nicht leitender Angesteller - er/sie ist auf jeden Fall wahlberechtigt und somit berechtigt eine Stützunterschrift zu leisten.
Wer wählbar ist - siehe hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
PS: Steht in der Handlungsanleitung zur Wahl und in jedem Kommentar
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter
Pia, Sunday, 15.10.2006, 18:01 (vor 6410 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler
Hallo Hans-Peter,
dann kann die Person in der Firma die MA einstellen und entlassen kann, tatsächlich über Wahlvorschlag und Stützunterschrift Einfluss nehmen, ist sicher für viele interessant.
Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 18:08 (vor 6410 Tagen) @ Pia
» Hallo Hans-Peter,
»
» dann kann die Person in der Firma die MA einstellen und entlassen kann,
» tatsächlich über Wahlvorschlag und Stützunterschrift Einfluss nehmen, ist
» sicher für viele interessant.
....so ist es.
Aber bedenke, er/sie hat auch nur eine Stimme und somit hält sich der Einfluß in Grenzen.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter
Pia, Sunday, 15.10.2006, 20:11 (vor 6409 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler
Je weniger Wahlberechtigte um so größer die Auswirkung bei solchen Geschichten. Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat>
Nun nehmen wir es erst einmal sportlich, jammern kann man ja noch nach der Wahl.
Franz aus den Bergen, Bayern, Monday, 16.10.2006, 12:51 (vor 6409 Tagen) @ Pia
Wenn er schwerbehindert oder gleichgestellt ist, ist er Wahlberechtigt und wählbar.
mfg
Franz
--
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen, ... aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov
hackenberger, Monday, 16.10.2006, 17:46 (vor 6409 Tagen) @ Pia
Hallo Pia,
ich habe leider etwas schnell geantwortet, ausgehend davon, dass es sich hier um einen echten ltd. Ang. handet. Doch Hans-Peter hat ja nachgefragt und so konnte es geklärt werden.
Sorry, dass ich hier ein Beschäftigungsverhältnis als ltd. Ang. unterstellt hatte und daher etwas schnelle geantwortet habe ohne wie Hans-Peter es getan hat noch einmal nach der Art der Beschäftigung nachzufragen. Hatte mich von der Bezeichnung stellv. Niederlassungsleiter blenden lassen.