Aussetzen eines Beschlusses durch SBV (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Saturday, 14.10.2006, 10:54 (vor 6411 Tagen)

Hallo,
als Schwerbehindertenvertretung kann ich Beschlüsse aussetzen. Gilt dies auch für Beschlüsse im Rahmen des § 99> Im konkretem Fall wollen BR und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam einer Kollegin helfen, leider läuft die Frist ab und wir möchten Zeit gewinnen.
Gruß Paul

Aussetzen eines Beschlusses durch SBV

hackenberger, Saturday, 14.10.2006, 11:49 (vor 6411 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

ja, kann die SchwbV aber nach meiner Kenntnis, so auch in verschiedenen Kommentaren, verlängert dieses nicht die Frist des BR gegenüber dem AG. Man sollte dann überlegen, ob dem 99-Vorgang die Stellungnahme der SchwbV vom AG beigefügt wurde. Wenn nicht sollte der BR den Vorgang wegen Unvollständigkeit zurückgeben, dann läuft die 7-Tagefrist nicht. Die SchwbV sollte dann gegenüber dem AG die Maßnahme wegne fehlender Beteiligung gem. § 95 (2) aussetzen.

Laut den Aussagen in den Kommentaren, soll/muss der AG dem AG einen Ausschluss eines BR-Beschlusses durch die SchwbV mitteilen und den AG um Fristverlängerung beten. Im Rahmen der guten Zusammenarbeit (BetrVG § 2) sollte der AG in diesen Fällen (Achtung berechtigter Grund für eine Aussetzung) diese auch gewähren. Eine offensichtliche Unbegründetheit einer Aussetzung ist nicht rechtswirksam!
Der BR/BR-Vorsitzende hat die Pflicht alles zu unternehmen, dass in der gesetzlichen Frist es zu einer Verständigung zwischen BR und SchwbV kommt. Dieses ist auch ein Grund warum es in der mögliche Frist einer Aussetzung (gem. § 95 7 Tage) i.d.R. keiner Fristverlängerung von Seiten des AG bedarf, da der BR den Vorgang innerhalb der 7-Tagefrist gem. BetrVG abschließend behandeln kann.

Ein großes Problem ergibt sich aber bei außerordentlichen/fistlosen Kündigungingen, da hier nur verkürzte Fristen gem. BetrVG gegeben sind.

Aber, Achtung ich habe leider keine Rechtsprechung zu dieser Frage zur Hand.

Aussetzen eines Beschlusses durch SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 15:39 (vor 6410 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
du musst unterscheiden aus welchem Grund du den Beschluss aussetzen möchtest.
- Nichtbeteiligung durch AG
- Nichtberücksichtigung ...durch BR oder PR

Bei ersterem ist es unerheblich nach welchem § der BR eine Vorlage zur Mitbestimmung hat. Bei Nichtbeteiligung ist der Beschluss auszusetzten.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

Sollte es um Fristen (z.B. Kündigung) gehen, dann schreibe dies bitte. Dann muss u.U. anders reagiert werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aussetzen eines Beschlusses durch SBV - gilt dies auch für Beschlüsse im

Paul, Hamburg, Monday, 16.10.2006, 20:03 (vor 6408 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Sollte es um Fristen (z.B. Kündigung) gehen, dann schreibe dies bitte.
» Dann muss u.U. anders reagiert werden.

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Zum besseren Verständnis meines Problems:
Befristet beschäftigte schwerbehinderte Koll. hat sich auf eine Stelle beworben, es soll aber eine andere Koll. genommen werden, weil angeblich besser qulifiziert.(stimmt wohl auch) Entscheidung ist gegen mein Votum gefallen. Versetzungsantrag der Ausgewählten liegt beim BR, Frist läuft morgen ab. Mein geplantes Vorgehen: Ich möchte den Versetzungsantrag erst dann im BR abstimmen, nachdem Gespräch mit Vertauensmann, Schwerbehinderte und Arbeitgeber stattgefunden hat. (ist geplant) Sollte es in dem Gespräch keine Aussage über eine mögliche Weiterbeschäftigung (weitere Stellen stehen demnächst zur Ausschreibung an)im Betrieb geben, kann ich noch die mögliche Verweigerung zur Versetzung als latente Drohung einsetzen. Wäre aber nicht mein Ziel, jemanden auf einen Arbeitsplatz zu hieven, wo ihn keiner will.
Ich hoffe, jemand kann mich verstehen.
Gruß Paul

Aussetzen eines Beschlusses durch SBV - gilt dies auch für Beschlüsse im

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 17.10.2006, 08:24 (vor 6408 Tagen) @ Paul

» ...weitere Stellen stehen demnächst zur Ausschreibung an

Genau hier liegt der Ansatzpunkt für die SchwbV und den BR.
Hier ergibt sich die Möglichkeit für die befristet eingestellte Kollegin zu votieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aussetzen eines Beschlusses durch SBV - gilt dies auch für Beschlüsse im

Paul, Hamburg, Tuesday, 17.10.2006, 09:36 (vor 6408 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » ...weitere Stellen stehen demnächst zur Ausschreibung an
»
» Genau hier liegt der Ansatzpunkt für die SchwbV und den BR.
» Hier ergibt sich die Möglichkeit für die befristet eingestellte Kollegin
» zu votieren.

Das stimmt und so haben wir es auch vor. Problem könnte aber werden, dass desagte Koll. ausscheidet, bevor der AG ausschreibt. Daher mein Vorgehen wie vorab beschrieben.
Gruß Paul

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