Wie viele Kandidaten sind zulässig? (Wahlen)

Simone @, Tuesday, 31.10.2006, 12:06 (vor 6394 Tagen)

Hallo,
ich habe einiges über die Wahlen gelesen, bin aber verwirrt:
Wieviele Positionen werden direkt gewählt> Wie kommt ein Stellvertreter des VP zustande> und Wieviele Kandidaten darf es höchstens geben>
Wann muss wer, wo gemeldet werden>

Danke für eine Antwort oder einen Link zum verständlichen Nachlesen.
Simone

Wie viele Kandidaten sind zulässig?

Michael, Tuesday, 31.10.2006, 12:23 (vor 6393 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

könntest du die Fragen etwas genauer stellen> Sprichst du von der vereinfachten oder von der formlosen Wahl>

Gruß Michael

Wie viele Kandidaten sind zulässig?

Simone, Tuesday, 31.10.2006, 12:30 (vor 6393 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,
es geht um einen Betrieb mit > 50 Schwerbehinderten. Das wäre dann meines Wissens nach das "förmliche Wahlverfahren".
Gruß Simone

Wie viele Kandidaten sind zulässig?

hackenberger, Tuesday, 31.10.2006, 13:53 (vor 6393 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

Du findest alles wissenswerte hier: http://www.schwbv.de/wahlen.html

oder auch bei der gebetenen Nutzung der Suche (Suchfunktion).;-)

Ja, bei 50 Wahlberechtigten ist förmliches Wahlverfahren vorgeschrieben. Es wird eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten (VPSchwb) gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter legt der Wahlvorstand (WV) fest. Es dürfen dann je Wahlvorschlag für 1 KandidatIn als VPSchwb und soviele Kandidaten als Stelli vorgeschlagen werden wie von WV als zu wählende Stelli festgelegt wurden.

Die Anzahl der Wahlvorschläge ist aber nicht begrenzt, sie müssen nur jeweils gemäß SchwbVWO (Wahlordnung) gültig sein.

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