geheime wahl (Wahlen)

Harley, Friday, 03.11.2006, 11:20 (vor 6391 Tagen)

Hallo zusammen
Bei uns im Betrieb stehen die Wahlen an es wird im vereinfachten Wahlverfahren
gewählt. (Ich bin seid 6 Jahren SBV)
Was ist wenn am Wahltag sich außer mir kein anderer zur Wahl stellt wird dann trotzdem mit Stimmzettel geheim gewählt>

geheime wahl

hackenberger, Friday, 03.11.2006, 11:49 (vor 6391 Tagen) @ Harley

Hallo,

die Wahlen sind (müssen) immer als geheime Wahlen stattfinden. Es macht auch bei nur einem Kandidaten Sinn. Denn, es könnte ja sein, dass sich einer der Wähler der Stimme enthält oder ungültig wählt. Hier soll, darf ja dann nicht bekannt werden wer sich so verhalten hat.

Also IMMER GEHEIME WAHL!!!!!

Geheime Wahl der SBV

Wolfgang E., Sunday, 05.11.2006, 15:25 (vor 6388 Tagen) @ Harley

» Wenn außer mir kein anderer kandidiert, wird dann trotzdem mit Stimmzettel geheim gewählt>

Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene geheime Wahl (§ 94 Abs. 6 SGB IX) ist so schwerwiegend, dass regelmäßig eine solche Wahl sogar nichtig, also unwirksam wäre (Wahlbroschüre, S. 36).

Die Nichtigkeit der Wahl kann von jedermann und zu jeder Zeit beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden, sofern ein rechtliches Interesse an dieser Feststellung besteht, etwa vom unterlegenen Wahlbewerber oder dem Arbeitgeber. Zuständig ist ausschließlich das Arbeitsgericht sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst (§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG).
www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

RSS-Feed dieser Diskussion