Befristeter Arbeitsvertrag und Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Andreas K., Wednesday, 15.11.2006, 11:50 (vor 6384 Tagen)

Hallo Zusammen,
leider hab ich keine Aussage in den bisherigen Beiträgen gefunden ob der Zusatzurlaub gezwölftelt wird wenn ein befristeter Arbeitsvertrag unter dem Jahr (30.06)ausläuft und bei §125 wird auch keine Aussage dazu getroffen.
Weiss jemand Bescheid>
Danke und Gruß
Andreas K.

Befristeter Arbeitsvertrag und Zusatzurlaub

hackenberger, Wednesday, 15.11.2006, 12:40 (vor 6384 Tagen) @ Andreas K.

Hallo Andreas K.,

hier findest Du fast alles zum Thema: http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Für jeden vollen Kalendermonat 1/12! Das bedeutet, scheide ich im Jahr aus, 12-telung.
Aber, habe ich am Begin des Urlaubsjahres den vollen Zusatzurlaub erhalten. Und diese incl. Zusatzurlaub verbraucht und scheide dann aus, besteht keine Rückzahlungs-/Rückersttungpflicht. Weg ist weg!
Daher, wenn man beabsichtigt im lfd. Urlaubsjahr auszuscheiden, einfach den Zusatzurlaub nehmen aber bitte auch gegenüber dem AG dieses so argumentieren. Ich nehme x-Tage Zusaturlaub, denn weg ist weg.
Denn der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regelungen wie der Erholungsurlaub, also den Regelungen des Bundesurlaubsgesetz

Bundesurlaubsgesetz § 8 Teilurlaub: Abs. (3)
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.


In deinem Falle 6 volle Monate = 6/12 bei 5-Tage Woche 5/12 = die Hälfte 2.5 = 3 Tage (aufgerundet).

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