Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt? (Umgang mit BR / PR)

biggi @, hannover, Monday, 04.12.2006, 21:14 (vor 6370 Tagen)

Hallo...
Ich bin am 23.10.06 zur Schwerbehinderten Vertrauensperson gewählt worden...
Nun habe ich aber ein arges Problem mit unserem BR,der Vorsitzende behandelt mich wie eins seiner Mitglieder,meint mir Seminare und mein Tun vorschreiben zu können,und meint auch noch er sei damit im Recht...
Außerdem habe ich nicht die Möglichkeit,den BR-Rechner oder BR-Raum zu nutzen,selbst meine Post liest erst der BR,bevor ich sie bekomme,von einem eigenen Schrank wollen wir mal gar nicht reden...
Nun stelle ich mir dann doch die Frage,wozu ich denn überhaupt da bin,wenn eh alles über den BR läuft...
Mein Problem ist nun,ich bin noch nicht so sehr bewandert in diesen Dingen,habe nur mit anderen SBV´s aus unserem Unternehmen gesprochen,und da läuft das alles etwas anders...Eigener Schrank,eigenes email Postfach,und die Post wird auch nicht von jemand anderem geöffnet...
Unser BR meint aber das sei alles rechtens so,wie es ist,gibt es da nicht vielleicht irgendwelche Gesetze oder Bestimmungen,mit denen ich ihn eines besseren belehren könnte>

Vielen Dank im Voraus...

Lieben Gruß
Biggi

Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt?

David ⌂, NRW, Monday, 04.12.2006, 23:16 (vor 6370 Tagen) @ biggi

Hallo Biggi,

zunächst meinen herzlichen Glückwunsch zu Deiner Wahl zur VPschwM.
....und nun zu Deinen Fragen:

SGB IX §96
Abs.3 Satz 1
sagt aus :

Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.
Abs.8
1 Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber
Das Gleiche gilt für die durch die Teilnahme des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Abs. 4 Satz 3 entstehenden Kosten.
Abs. 9
Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs- , Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Damit möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Dein Ansprechpartner Dein Arbeitgeber ist. Mit ihm beziehungsweise dem Beauftragten des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten klärst Du Deine erforderlichen Ansprüche für die Durchführung Deines Ehrenamtes. Nicht mit dem BR !!!.

§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers.
1 Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Beauftragte bestellt werden. 2 Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. 3 Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wird auch dann entlastet bzw. entspannter, wenn dieser erkannt hat dass der Arbeitgeber mit Dir notwendige Dinge regelt. Dies kann allerdings eine Weile dauern. Toi, toi, toi...

Und noch einmal zur Weisungsungebundenheit:

§96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen.
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

Der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit schließt auch die Weisungsfreiheit der Schwerbehindertenvertretung ein. Sie unterliegt weder Weisungen der schwerbehinderten Menschen oder des Arbeitgebers noch des Arbeitsamtes und des Integrationsamtes.

Übrigens kann ich Dir die auf dieser Seite angebotenen Seminare, aus eigener Erfahrung heraus, "wärmstens" empfehlen.

Gruß
David

VPschwbM;-)

Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt?

Schwabe @, Nürtingen, Friday, 14.09.2007, 21:02 (vor 6086 Tagen) @ David

» Hallo Biggi,
»
» Eindeutig und ganz Fett nein
Du bist von deinen Schwerbehinderten und Gleichgestellten gewählt worden.
und nur diesen Verantwortlich.

Der BR Hat dir überhaupt nichts zu sagen.

Die SBV muss zu jeder BRSitzung also auch Ausschussitzungen eingeladen werden.

Die SB entscheidet selbst ob und wann sie auf Seminar geht.

MFG
Jürgen

Ist der BR der SBV gegenüber weisungsbefugt?

Wolfgang E., Tuesday, 05.12.2006, 09:46 (vor 6370 Tagen) @ biggi

» Nun habe ich aber ein arges Problem mit unserem BR,der Vorsitzende behandelt mich wie eins seiner Mitglieder, meint mir Seminare und mein Tun vorschreiben zu können... Außerdem habe ich nicht die Möglichkeit,den BR-Rechner oder BR-Raum zu nutzen, selbst meine Post liest erst der BR, bevor ich sie bekomme, von einem eigenen Schrank wollen wir mal gar nicht reden...

Der BR darf die an die SBV gerichtete Post nicht öffnen und auch nicht lesen. Dafür gibt es im Betriebsverfassugnsrecht keine Rechtsgrundlage. Der BR ist nach der Rechtsprechung auch "nicht zuständig für den Empfang von Mitteilungen" an die SBV. Wenn der BR ein eigenes eMail-Postfach hat, steht natürlich auch der SBV ein eigenes eMail-Postfach zu.

Es gibt rechtlich keinen "BR-Raum", auch wenn er so genannt werden sollte, sondern einen Gemeinschaftsraum zur gemeinsamen Nutzung durch den BR und die SBV, sofern der SBV kein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird.

Der BR-Vorsitzende hat allerdings vollkommen Recht, wenn er meinen sollte, dass ein Seminar für neugewählte SBV besucht werden sollte. Denn es gehört zu den grundsätzlichen Amtspflichten einer neugewählten SBV, sich Fachkenntnisse anzueignen, etwa um damit den BR und den Arbeitgeber in schwerbehindertenrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen zu können ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

Da die Schwerbehindertenvertretung eine eigenständige Interessensvertretung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, schließt dies Weisungen des Betriebsrats an die Schwerbehindertenvertretung aus.
www.schwbv.de/urteile/53.html

Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt?

Dana01, Tuesday, 05.12.2006, 10:01 (vor 6370 Tagen) @ biggi

Hallo Biggi,

frage doch den kompetenten BRV, ob er schon mal etwas vom SGB IX gehört hat, ansonsten soll er sich das erst mal besorgen, durchlesen und dann noch mal seine "Wünsche" dir gegenüber äußern.

1. Du bist als SBV eigenständig!
2. Du bist kein Untergremium des BR!
3. Wenn, dann ist der AG bzw. der Beauftragte des AG dein Ansprechpartner.
4. Keiner hat Recht dir im Rahmen deiner SBV-Tätigkeit Anweisungen zu geben.

Allerdings, ist eine gute Zusammenarbeit mit dem BR immer von Vorteil. deshalb ist es günstig, in der nächsten BRsitzung - du musst zu den sitzungen immer eingeladen werden und hast auch rederecht - mal etwas über die SBV zu sagen. Am besten du beantragst beim BR, dein Anliegen auf die Tagesordnung für die nächste BR-Sitzung zu tun.

Wende dich auch an das Integrationsamt, die haben super kostenlose Broschüren für deine SBV-Arbeit. Dort bekommst du auch das SGBIX kostenlos.

Auch die Gewerkschaft kann dir bei Fragen weiterhelfen.

Viel Erfolg! Aus eigener ERfahrung kann ich sagen, "dieser Weg wird nicht einfach sein" aber mit Geduld klappt das schon.

Liebe Grüße,
dana

Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt?

hackenberger, Tuesday, 05.12.2006, 12:20 (vor 6370 Tagen) @ biggi

Hallo Biggi,

auch vom mir Glückwunsch zur Wahl. Das wichtige ist ja schon geschrieben worden. Nur noch der Hinwies von mir, erkläre einmal deinem BR-Vorsitzenden in Ruhe, dass er mit dem öffnen der Post sich in rechtliche Schwierigkeiten begibt, das Stichwort lautet: "Biref-/Postgeheimnis". Aber bitte in Ruhe die "Verständigungsprobleme" lösen, denn sonst könnte hier ein ungünstiger Start einer vertrauensvollen wichtigen Zusammenarbeit erfolgen. Diese sehen aber die beiden Gesetze BetrVG und SGB IX vor.

Wegen der Ausstattung wende die an deien AG. der hat diese zu beschaffen und kann notfalls auf die Ausstattung des BR verweisen. Dann muss er es aber auch umsetzen.

Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt?

biggi @, hannover, Tuesday, 05.12.2006, 21:12 (vor 6369 Tagen) @ hackenberger

Danke schön Euch allen,für die Antworten...
Das hat mir sehr geholfen...
Lieben Gruß
Biggi

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