VP im kirchlichen Dienst (Kirche)

Elkchen, München, Friday, 08.12.2006, 06:47 (vor 6355 Tagen)

Wer kann mir helfen>
Ich bin VP im Evangelischen Landeskirchenamt (wurde im November wiedergewählt) und bei den Mitarbeitervertretungs-Sitzungen immer dabei, da gab es noch nie Probleme, doch bei Sitzungen der Abteilungsleiter oder des Landeskirchenrates, wo auch Personalfragen beschlossen werden, bin ich außen vor. Gilt auch für Kirche das gesamte SGB IX> wenn doch schon eine Schwerbehindertenvertretung hier gewählt wird, ist doch auch das Gesetz an sich anzuerkennen, oder nicht>
Ich hatte vor, erst nochmal in einem Brief an die Dienststellenleitung darauf aufmerksam zu machen, dass ich bei den o. g. Sitzungen das Recht habe eingeladen zu werden habe daher jetzt schon die Ahnung, dass ich eine negative Antwort erhalten werde.
Ist es dann sinnvoll da mal gesetzlich eine Entscheidung treffen zu lassen oder habe ich bei der besonderen Stellung der Kirche keine Chance>
Vielen Dank für alle die mir da Auskunft geben könnten.

VP im kirchlichen Dienst

Michael, Friday, 08.12.2006, 11:25 (vor 6355 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elkchen,

ist bei den von dir beschriebenen Sitzungen der Betriebsrat dabei>

Gruß Michael

VP im kirchlichen Dienst

Elkchen, München, Saturday, 09.12.2006, 18:19 (vor 6354 Tagen) @ Michael

» Hallo Michael,
wir haben eine MV (Mitarbeitervertretung) und 3 Personen aus diesem Kreis sind Juristen und der Vorsitzende ist Referent unseres Landesbischofs -die sind immer bei diesen Sitzungen dabei aber nicht in ihrer Funktion als Mitarbeiterverteter. Das sind nicht ganz einfache Strukturen bei uns;-) Lieben Gruss Elke

VP im kirchlichen Dienst

Michael, Saturday, 09.12.2006, 19:13 (vor 6354 Tagen) @ Elkchen

Hi Elke,

wenn die nicht als Mitarbeitervertreter bei diesen Sitzungen dabei sind, würde ich mal behaupten, dass dann die SBV leider auch kein Teilnahmerecht hat. ABER der Arbeitgeber ist verpflichtet, die SBV zu unterrichten, wenn ein einzelner oder die Gruppe der schwM von Entscheidungen betroffen sind. Meiner Meinung nach musst du also über die Ergebnisse der Sitzungen informiert werden, wenn es schwM betrifft. Das könntest du dann mal dem Arbeitgeber, oder dem Arbeitgeberbeauftragten in einem Gespräch mitteilen.

Gruß Michael

VP im kirchlichen Dienst

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 16.12.2006, 19:38 (vor 6347 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elkchen,
da dies ein sehr komplexes Thema ist empfehle ich zusätzlich zu dem Beitrag auf der Seite http://www.schwbv.de/kirche.html folgende Literatur:
Arbeitsrecht in der Kirche
Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht
Von Prof. Dr. Reinhard Richardi
4., neu bearbeitete Auflage 2003. XXXVI, 398 S.
C. H. Beck ISBN 978-3-406-51148-6

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

VP im kirchlichen Dienst

Elkchen, München, Monday, 18.12.2006, 10:40 (vor 6345 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»Lieber Herr Semmler,
vielen Dank für den Hinweis. Da denkt man/frau ein SGB regelt alles aber ne nicht bei Kirchens. Gut dann muss ich mit den gegeben Umständen das Beste für meine Schäfchen rausholen.
Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ihr Elkchen

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