Mehrarbeit (Allgemeines)

Holger Müller, Friday, 08.12.2006, 08:06 (vor 6360 Tagen)

Hallo,
ich habe mir jetzt alles was ich finden konnte über das leidige Thema durchgelesen.
Mehrarbeit= alle Zeiten die über die werktägige 8 Stunden hinaus geleistet werden.

Aber was bedeutet das genau in meinem Bereich.
Ich arbeite in einer JVA. Wöchentliche Arbeitszeit für Schwerbehinderte 40 Stunden.
Regelmäßiger Wochenenddienst, was bedeutet , dass evtl. 12 Tage am Stück Dienst gemacht werden muss.
3-4 mal Nachdienst, je sieben Tage x 8 Std.
Was genau hat es für Auswirkungen wenn ein Kollege sich aufgrund seiner Schwerbehinderung von Mehrarbeit freistellen läßt>
Bedeutet es, dass er Sonntags und Feiertags nicht zum Dienst eingeteilt werden kann.
Kann er dann noch zum normalen Nachtdienst eingeteilt werden, da dieser ja auch immer ein Sonntag beinhaltet>>>

Es wäre schön wenn mir einer eine genaue Auskunft geben könnte, da mich ein Kollege genau auf diese Fragestellung angesprochen hat.

MfG
Holger

Mehrarbeit

charly braun ⌂ @, Friday, 08.12.2006, 13:21 (vor 6360 Tagen) @ Holger Müller

Hallo Holger,
bedenke bitte bei deinen Überlegungen, dass wir schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst NRW aufgrund eines Beschlusses der landesregierung seit Oktober 2006 ab einem GdB von 80 eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden haben. Für deine weiteren Fragen schaue bitte auch noch in die Richtlinien zum SGB IX des Landes NRW.
Beste Grüße
Charly

Mehrarbeit

hackenberger, Friday, 08.12.2006, 18:22 (vor 6360 Tagen) @ Holger Müller

Hallo Holger,

deine Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten. Es kommt hier u.a. darauf an welche TV zur Anwendung kommt und was dieser beinhaltet. Weiter kommt es auf den ArbV und ggf. geltende BVn an.
Weiter wäre wichtig, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Weiter dann ggf. noch auf die Schwerbehinderung und deren Auswirkungen.
Weiter wäre auch die Grundsatzfrage zu prüfen, ist hier überhaupt ein Fall von Mehrarbeit gem. § 124 SGB IX gegeben>
Du siehts, es sind i.d.R. immer Einzelfall bezogene Dinge/Entscheidungen.

Schaue dir alle hier behandelten Fragen zu den Themen "Nachtarbeit, Sonntags-/Wochenendarbeit und Mehrarbeit sowie Überzeit" z.B. auch http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=906#p931
an. Also fleißig die Suchfunktion nutzen. Schaue Dir aber auch einmal das Urteil http://www.schwbv.de/urteile/80.html an und entscheide ob hier Anhaltpunkte für dich zu finden sind.

Weiter könnte man prüfen ob sich aus dem § 81 (4) SGB IX Möglichkeiten ergeben könnten. Also in der Behinderung liegende Gründe gegen eine entsprechende Beschäftigung gegeben sind. Hier wäre dann aber auch zu bedenken, dass ggf. dann am Ende die Feststellung stehen könnte, es gibt für den Betroffenen keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr die seine in der Behinderung liegende Gründen entspricht.

Bitte aber auch in allen Überlegungen und Gesprächen mit Betroffenen immer wieder bedenken und auch erwähnen, die Schwerbehinderung und das SGB IX bitte nicht missbräuchlich nutzen, wenn für die Nutzung/Anwendung keine in der Behinderung liegenden Gründe hierfür gegeben sind. Dieses würde dem "Ganzen" leider möglicher weise nur schaden.

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