Wahlanfechtung (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 10:53 (vor 6356 Tagen)

Hallo Kollegen/innen,
wer kann mir sagen wo geschrieben steht, das die SBV Wahl nicht auf dem Verwaltungsgericht sondern beim Arbeitsgericht angefochten werden muss. Im LPersVG steht unter § 19 das Verwaltungsgericht. Glaube aber gehört bzw. gelesen zu haben, das für die SBV Wahl das Arbeitsgericht zuständig ist. Falls dies eine rolle spielt, wir sind öfftl. Dienst in RLP.
Liebe Grüße an alle hier ...

Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht

Wolfgang E., Tuesday, 12.12.2006, 11:03 (vor 6356 Tagen) @ micha

Das steht in Nr. 8 der amtlichen Wahlbroschüre, die wie folgt lautet:

„Für Klagen zur Feststellung der Nichtigkeit der Wahl und für Wahlanfechtungsklagen ist seit einer Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) im Jahre 2000 sowohl im Bereich der Privatwirtschaft wie auch des öffentl. Dienstes ausschließlich das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren zuständig, § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG.“

Dem Arbeitgeber würde ich die Lektüre der Nr. 8 des bundesweiten Lernprogramms der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum SBV-Wahlrecht empfehlen, wonach bei der Anfechtung von SBV-Wahlen ausschließlich der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist. Das gilt auch in RLP, ob dies der Arbeitgeber zur Kenntnis nimmt oder nicht.

Dies folgt auch aus der Rechtsprechung, wonach bei Anfechtungen von SBV-Wahlen im öffentl. Dienst der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten und nicht mehr wie früher zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist
(BAG, Beschluss vom 24.05.2006, 7 ABR 40/05). Das Bundesarbeitsgericht gehört nun mal, wie schon der Name sagt, der Arbeitsgerichtsbarkeit an und nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 11:51 (vor 6356 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
also wenn das dem AG jetzt immer noch nicht ausreicht.... Dann sollten die sich wohl mehr Gedanken um die Schulung von Mitarbeitern aus der Personalabteilung machen als um eine Wahlanfechtung (die sowieso nichts bringen würde :-P )der SBV.
Vielen Dank nochmals:ok:

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Gruß Micha

Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 13:09 (vor 6356 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
mein AG schreibt mir dazu folgendes:

Sehr geehrter Herr ....,

der von Ihnen genannte § 2a Arbeitsgerichtsgesetz findet hinsichtlich der Anfechtung der Wahlen in RLP keine Anwendung. Es gelten das LPersVG RLP und die entsprechende Wahlordnung.

Weiterhin wird mit keinem Wort in den §§ 94, 95 und 139 SGB IX die Anfechtung der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung genannt. Auch eine Ableitungsvariante ist nicht erkennbar.

Was denkst du>

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Gruß Micha

Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht

hackenberger, Tuesday, 12.12.2006, 20:06 (vor 6355 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

Wolfgang hat wirklich alles wichtige geschrieben. Dein AG ist möglicherweise nicht auf dem aktuellen Rechtsstand. Empfehle ihm doch einfach einmal unsere Seiten.

http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=3500
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3478
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3252

Die Zuständigkeit für Klagen Wahlanfechtung oder Nichtigkeit ist bei den Arbeitsgerichten.

Wahlanfechtung

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 11:05 (vor 6356 Tagen) @ micha

Sorry, ich weiß das ich diese Frage schon mal hier gestellt habe, jedoch das ständige hin und her mit dem AG macht einen doch schon manchmal unsicher. Selbst unsere Personalabteilung weiß das nicht genau. Und sollten es ja wissen.

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Gruß Micha

Wahlanfechtung

traute, Tuesday, 12.12.2006, 21:34 (vor 6355 Tagen) @ micha

hi micha,
meine wahl wurde beim arbeitsgericht angefochten.ÖD.
gruß, traute

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