Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen? (Kündigung)

anja @, Saturday, 06.01.2007, 16:19 (vor 6336 Tagen)

Hallo.
Als neues BR-Mitglied soll ich folgendes für einen Mitarbeiter klären.
Wäre super,wenn ein erfahreren BR mir helfen kann. Danke!!!

Ein Kollege (Schwerbehindert) bekommt eine Änderungskündigung, da seine Abteilung ins Haupthaus zentraliesiert wird.
In der Änderungskündigung wird ihm ein neuer Arbeitsvertrag mit neuen Arbeitszeiten, neuer Arbeitsort angeboten.
Nun hat er mich gefragt, was passiert, wenn er die Änderungskündigung nicht annimmt!
Vor dem Arbeitsgericht wird er wohl verlieren, da seine neue Arbeitszeiten und Arbeitsort zumutbar sind.Auch das Integrationsamt würde der Änderungskündigung zustimmen.
Er wird wohl erst gar nicht klagen.
Bekommt er -nachdem er die Änderungskündigung nicht angenommen hat- eine betriebsbedingte Kündigung>
Muß die Firma die Kündigungsfristen (bei ihm 5 Monate, da er schon über 20Jahren bei der Firma ist) einhalten>
Für Ihn wäre es sehr wichtig, wenn die Firma die Kündigungsfristen von 5 Monaten einhalten muss.
So kann er sich nach einem neuen Job umschauen!
Bekommt er anschliessend eine Sperrzeit>

Ich danke Euch schon mal im Voraus.

Danke
anja

Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 06.01.2007, 16:58 (vor 6336 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

» Vor dem Arbeitsgericht wird er wohl verlieren, da seine neue Arbeitszeiten
» und Arbeitsort zumutbar sind.
Wer behauptet denn das> Wer hat die "Zumutbarkeit" festgelegt> Wenn ihr ein Konzern seid, dann schaut das IA schon genau hin ob nicht ev. durch Umstrukturiereung oder Qualifizierung etc. eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

» Auch das Integrationsamt würde der Änderungskündigung zustimmen.
Habt ihr da schon vorgefühlt>
Trotz euerer Vermutung muss der AG erst mal für die Änderungskündigung die Zustimmung einholen. Dann wird die SBV eine Stellungnahme dazu abgeben und dann (falls Entscheidung des IA negativ) könnt ihr die "Flinte ins Korn" werfen.

» Er wird wohl erst gar nicht klagen.
Ist auch (noch) nicht notwendig. Lasst doch die Dinge erst mal passieren und dann soll er (bzw. Gewerkschaftssekretär oder RA) entscheiden ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

» Muß die Firma die Kündigungsfristen einhalten>
Ja!
Gesetzliche Kündigungsfrist:
- nach 20jähriger Dauer - 7 Monate zum Monatsende
- ggf. Abweichung nach oben, wenn günstigerer Tarifvertrag besteht oder im Arbeitsvertrag was günstigeres geregelt ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Änderungskündigung nicht angenommen. Frage an Hans-peter

mrymen, Saturday, 06.01.2007, 20:25 (vor 6336 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo hans-peter,
vielen dank für die schnelle antwort.
ich kann dir noch folgende infos geben.
vielleicht verstehst du uns/unseren kollegen dann noch besser.
er möchte eigentlich aus der firma raus, und sich selbständig machen!
von selbst möchte er nicht kündigen wg. der sperrzeit!
wenn ihm der ag also nach der änderungskündigung die ordentliche betriebsbedingte kündigung gibt, so hätte er doch 7 montag zeit,
sich eine neue arbeit zu suchen!
und in den 7 monaten würde sein gehalt weiterbezahlt!
so wie wir unseren chef kennen, kann er sogar schon monate zuvor zuhause bleiben...
wenn er nach der kündigungsfrist von 7 monaten noch keinen job gefunden hat,
kriegt er evtl. eine sperre. evtl. auch nicht, da er ja psychisch das ganze in
der jetzigen situation mehr verkraftet! drum möchte er ja raus aus der firma!

können wir ihm also sagen, dass wenn er die änderungskündigung nicht annimmt,
eine ordentliche bekommt. der ag kündigt ihm dann praktisch in 7 monaten!
evtl. möchte er sich sogar selbständig machen. genug zeit zum überlegen hätte
er ja innerhalb der 7 monaten!

habe ich das also so richtig verstanden>>>

hans-peter ich sag schon mal danke!

gruß
anjab

Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen?

hackenberger, Sunday, 07.01.2007, 17:35 (vor 6335 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

Achtung:!!!!

Wenn der änderungsgekündigte Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht annimmt, ist er arbeitslos. Denn er hat dann die Kündigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses akzeptiert.

Der AG muss also keine weitere Kündigung aussprechen!!!!

Ist man mit einer Änderungskündigung nicht einverstanden, also fortsetzen des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen, so muss man diese Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und gegen die Änderungskündigung eine Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Aber Achtung, auch hier gilt für die Klageerhebung die 3-Wochenfrist.!!!

Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen?

Wolfgang H., Monday, 08.01.2007, 08:22 (vor 6335 Tagen) @ hackenberger

Hallo Anja,

.....und auch hier gilt: Vor Ausspruch der Änderungskündigung muss das IA zustimmen, mit dem ganzen Procedere a)Anhörung VPS und b) Zustimmung BR.

Im übrigen bin ich als VPS für die Erhaltung von Arbeitsplätzen für SbM zuständig, und nicht für die bequemste Art, sich selbständig zu machen!
Wenn sich der Kollege selbständig machen will, soll er das innerhalb der Kündigungsfrist regeln, und nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft (AlG1)!

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