Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

Garcon, Monday, 15.01.2007, 12:36 (vor 6328 Tagen)

Hallo,

Ich habe die Suchfunktion genutzt, und mich seit einigen Tagen durch das WWW geschlichen, auf der Suche nach dem Ablauf der Wahl. Dabei blieb immer mal etwas offen, und anderes nicht wirklich erklärt.

Deshalb möchte ich hier mein Verständniss der Wahl bzw. des Ablaufs noch mal darlegen, und hoffe, das ich alles richtig verstanden habe. Ich hoffe, ihr werdet mir sonst schon das Gegenteil erklären. Wahl ist nun leider schon morgen, habe aber das Forum zu spät entdeckt...

1. Bei uns (ca. 100 MA mit 5 Schwerbehinderten/gleichgestellten) findet das vereinfachte Wahlverfahren statt.

2. Da die GL bisher nicht daran gedacht hat, eine SBV-Wahl durchzuführen, hat der BR das Gesetz (Die Wahl wird von der derzeit aktiven Vertretung der Schwerbhinderten eingeleitet) so ausgelegt, das der BR selber, als Vertretung (eine SBV gibt es derzeit noch nicht bei uns) die Wahl einzuleiten.

3. Wahlberechtigte wurd eingeladen zur morgigen Sitzung (Urne und Wahlkabine stehen bereit)

3.a Wählbare Personen wurden auch eingeladen zu erscheinen, wenn Sie kandidieren möchten.

4. Wahlleiter wird aus den morgen Anwesenden gewählt.

5. Wahlleiter nimmt Liste der Kandidaten für das Vertrausnamt auf. Kandidaten müssen anwesend sein, oder schriftlich zustimmen, als Kandidat zur Verfügung zu stehen (z.B. durch formloses Schreiben, das einem der Wahlberechtigten mitgegeben wird, und auf der Versammlung dem WWahlleiter überreicht wird).

6. Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen und 'Bekanntgabe der Vertrauensperson.

7. wie 5. aber zu den Stellvertretern.

8. Durchführung der Wahl der Vertreter

9. Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

10. Bekanntgabe an GL und MA.

Stimmt das alles so> Oder hab ich was übersehen> Oder falsch verstanden>

Vielen Dank und Gruß

Garcon

Vereinfachtes Wahlverfahren....

hackenberger, Monday, 15.01.2007, 16:03 (vor 6328 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

bitte denke daran, Wahlvorschläge drüfen nur von Wahlberechtigten gemacht werden. Es geht also nicht, dass nicht wahlberechtligte Beschäftige zur Wahlversammlung kommen und sagen, hallo hier bin ich, ich möchte gewählt werden.

Das Recht der Anwesenheit bei der Wahlberechtigten haben nur Wahlberechtigte und die Wahlleitung!

Sollten die Wahlberechtigten das Interesse haben, dass sie für die Wahl Koll. vorschlagen möchten die selbst nicht wahlberechtigt sind und somit auch kein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung haben, kann man diesen die Gelegenheit geben, vor der eigentlichen Wahlversammlung sich kurz den Wählern vorzustellen.

Vereinfachtes Wahlverfahren....

Garcon, Monday, 15.01.2007, 16:22 (vor 6328 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,


» bitte denke daran, Wahlvorschläge drüfen nur von Wahlberechtigten
» gemacht werden. Es geht also nicht, dass nicht wahlberechtligte
» Beschäftige zur Wahlversammlung kommen und sagen, hallo hier bin ich,
» ich möchte gewählt werden.

OK, das heißt, die Wahlberechtigten müssen morgen in der Versammlung sagen, wen sie wählen wollen. Aber muss beim vereinfachten verfahhren der Kandidat nicht wenigstens zustimmen, das er gewählt werden will> ...

» Das Recht der Anwesenheit bei der Wahlberechtigten haben nur
» Wahlberechtigte und die Wahlleitung
!

Dann muss er doch entsprechend auch dabei sein...

» Sollten die Wahlberechtigten das Interesse haben, dass sie für die Wahl
» Koll. vorschlagen möchten die selbst nicht wahlberechtigt sind und somit
» auch kein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung haben, kann man diesen die
» Gelegenheit geben, vor der eigentlichen Wahlversammlung sich kurz den
» Wählern vorzustellen.

Oder sprichst Du vom normalen Wahlverfahren> Du hast mich jetzt völlig verwirrt. Dann können unsere Schwerbehinderten ja wählen, wen sie wollen, ohne entsprechend die Person zu fragen. Dann sehe ich jetzt schon, daß wir alle 2 Wochen die Wahl wiederholen müssen, weil der gewählte jeweils gar nicht kandidieren wollte. :-(

Gruß

Garcon

Vereinfachtes Wahlverfahren....

hackenberger, Monday, 15.01.2007, 18:50 (vor 6328 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

» OK, das heißt, die Wahlberechtigten müssen morgen in der Versammlung
» sagen, wen sie wählen wollen. Aber muss beim vereinfachten verfahhren der
» Kandidat nicht wenigstens zustimmen, das er gewählt werden will> ...

Die Zustimmung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Es geht also nach der Wahl.

» Dann muss er doch entsprechend auch dabei sein...

Nein, müssen/muss sie/er nicht. Dabei sein dürfen nur Wahlberechtigte, also Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Nur diese haben das aktive Wahlrecht.

» Dann können unsere Schwerbehinderten ja wählen, wen sie wollen, ohne entsprechend die Person zu fragen.
Rein von der Theorie her ja, ob es Sinn macht wäre die Frage. Also sollte man vorher mit potentiellen Kandidaten reden.

Ihr wält im vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung. Schaue noch einmal hier nach:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer%20kann%20gewählt%20werden
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt

Aber, ich denke ihr bekommt das schon hin und s wird keiner die Wahl anfechten wollen oder müssen.;-)

Vereinfachtes Wahlverfahren....

Garcon, Tuesday, 16.01.2007, 08:20 (vor 6327 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für die nochmalige Erläuterung.

Werde dann so vorgehen:

Da die Einladungan auch an die möglichen Kandidaten schon raus ist, werden ich zum Zeitpunkt der einberufenen Vesammlung die Kanditen sich vorstellen lassen, und diese dann wieder an ihre arbeit schicken. Dann werde ich den Wahlleiter wählen lassen, und die entsprechenden Wahlberechtigten und den Wahlleiter dann die Wahl entsprechendPlan durchführen lassen.

Das ist ein gut gangbarer Weg, und die Wahl sollte dann nicht mehr anfechtbar sein.

Danke noch mal und Gruß

Garcon

Vereinfachtes Wahlverfahren....

Ti Ni, Sunday, 07.10.2018, 22:16 (vor 2045 Tagen) @ Garcon

Hallo,

Im vereinfachten Wahlverfahren dürfen nur Wahlberechtigte in der Wahlversammlung Wahlvorschläge machen.
Wenn jetzt die amtierende SBV die Wahlleitung macht, kann sie dann Wahlvorschläge für die Vertrauensperson bzw. Stellvertretung machen?
Sie ist ja einerseits wahlberechtigt, weil schwerbehindert und somit berechtigt Wahlvorschläge zu machen.Habe aber auch die Aussge gefunden, dass die amtierende SBV keine Wahlvoschläge machen darf. Stimmt das?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Danke und Grüße

Vereinfachtes Wahlverfahren....

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 07.10.2018, 23:00 (vor 2044 Tagen) @ Ti Ni

Moin Moin Ti Ni,

warum soll die amtierende Vertrauensperson dieses nicht dürfen? Auch im förmlichen Wahlverfahren kann diese einen Vorschlag abgeben, wenn es genug Unterstützungsunterschriften gibt.

Der einzige Ausnahmefall wäre in beiden Fällen, wenn die Vertrauensperson selber nicht schwerbehindert ist, weil sie dann nicht wahlberechtigt ist (§ 20,2 Satz 3 SchwbVWO bzw. im förmlichen Wahlverfahren §6,1 Satz1).
Da wir im förmlichen Wahlverfahren stehen, kenne ich mich in dem vereinfachten Wahlverfahren nicht so gut aus, nehme aber an, dass die Vertrauensperson als Einladende qua Amt an der Wahlversammlung teilnimmt, auch wenn die Wahlberechtigung bei ihr dann nicht vorliegt.

Liebe Grüße

Hendrik

Vereinfachtes Wahlverfahren....

WoBi, Monday, 08.10.2018, 14:06 (vor 2044 Tagen) @ Ti Ni

Hallo Ti Ni,
die noch amtierende Vertrauensperson (wenn eine SBV bereits gewählt ist und deren Amtszeit nicht abgelaufen ist) ist die einladende Person zur Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren. Nach der Begrüßung und der Eröffnung der Wahlversammlung setzt sich die Vertrauensperson als selbst schwerbehinderte oder gleichgestellte Person zu den anwesenden Wahlberechtigten oder geht vor die Türe, wenn keine Wahlberechtigung vorliegt.

Die Wahlberechtigten haben sich selbst zu organisieren und eine Wahlleitung zu wählen. Die gewählte Wahlleitung führt die Wahlversammlung und prüft als erstes die Wahlberechtigung der anwesenden Personen. Es folgen die nächsten Schritte: Festlegen der Anzahl der Stellvertreter, Kandidatensuche, Erstellen der Wahlzettel, Wahldurchführung und Feststellen des Wahlergebnisses jeweils für die Vertrauensperson und die Stellvertreter, Benachrichtigung der Gewählten und Niederschrift.

Tipp:
Damit dies rechtsicher klappt, erkläre ich den Wahlvorgang in der SB-Versammlung, welche ich vor der Wahlversammlung (getrennte Veranstaltung) durchführe, mittels eines kleinen Vortrags. Die erforderlichen Materialien für die getrennten Stimmzettel, Briefumschläge (ganz wichtig), Urne und Textvorlagen auf PC und Drucker stelle ich für die Wahlversammlung bereit. Weiterer erkläre ich mich als Wahlhelfer bereit, falls der Wahlleiter später dies wünscht.

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Gruß
Wolfgang

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