Aufhebungsvertrag! Muß Integrationsamt+BR zustimmen? (Kündigung)

thomas99 @, Wednesday, 31.01.2007, 17:22 (vor 6296 Tagen)

hallo.
wir haben hier einen wohl seltenen fall.
eine kollegin, welche schwerbehindert ist, möchte einen aufhebungsvertrag
unterschreiben.
nun haben wir folgende frage, wie sich der betriebsrat und schw.beh.vertretung
verhalten soll>
müssen wir vom ag darüber informiert werden>
was soll der br / schw.b.vertr. tun>
wir möchten natürlich, dass er wille unserer kollegin respektiert wird.
andernfalls möchten wir keine rechtlichen fehler machen!
muss das integrationsamt vom ag informiert werden>
wir hatten einen solchen fall noch nicht!

danke
thomas

Aufhebungsvertrag! Muß Integrationsamt+BR zustimmen?

hackenberger, Thursday, 01.02.2007, 08:16 (vor 6295 Tagen) @ thomas99

Hallo Thomas,

ergänzend noch der Hinweis: Der BR muss nicht zustimmen bzw. beteiligt werden aber bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten muss die SchwbV gem. § 95 (2) SGB IX

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