Wirtschaftsausschuss (Umgang mit BR / PR)

tahsin @, stuttgart, Sunday, 18.02.2007, 16:00 (vor 6280 Tagen)

hallo,
ich habe hier noch eine frage.
ich habe als sbv teilnahme recht bei allen
ausschüssen, es stimmt doch so!>.
auch bei wirtschaftsausschuß oder>
der brv meint,da bei uns wenige schwerbehinderte gibt(12 ma)
muß ich nicht daran teilnehmen.
ich bin andere meinung und habe es auch so gesagt.
kann ich hier den sgbIX §95 (4)als beispiel nennen>
gruß
tahsin

aussschüsse

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 18.02.2007, 16:30 (vor 6280 Tagen) @ tahsin

Hallo talhin,

» ich habe als sbv teilnahme recht bei allen
» ausschüssen, es stimmt doch so!>.
Ja!
Weiteres siehe hier: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

» auch bei wirtschaftsausschuß oder>
Ja!

» der brv meint,da bei uns wenige schwerbehinderte gibt(12 ma)
» muß ich nicht daran teilnehmen.
die Anzahl der Schwerbehinderten ist unerheblich.


» ich bin andere meinung und habe es auch so gesagt.
» kann ich hier den sgbIX §95 (4)als beispiel nennen>
Ja!
Nicht nur als Bespiel, dies ist der § in dem deine Teilnahme geregelt ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wirtschaftsausschuss

hackenberger, Monday, 19.02.2007, 09:36 (vor 6279 Tagen) @ tahsin

Hallo tahsin,

aber nicht NUR teilnehmen, sonder auch mitmachen also sich sachlich einbringen. Hierzu ist es dann auch notwendig sich mit den Themen inhaltlich zu befassen und ggf. lernen.

So ist es übrigens in allen Ausschüssen Sitzungen bei der Teilnahme. Ruhig sich dann auch einmal bereiterklären, bei Einzelthemen welche ausgearbeitet werden müssen mitzumachen.

Wirtschaftsausschuss

Wolfgang E., Monday, 19.02.2007, 09:38 (vor 6279 Tagen) @ tahsin

Die SBV hat nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht, an allen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Der Wirtschaftsausschuss ist ein Ausschuss des Betriebsrats. Dies bedeutet, dass die SBV vom Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses zu allen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses unaufgefordert und rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen werden muß.

Außerdem hat die SBV nach der obergerichtlichen Rechtsprechung das Recht, ein Seminar zu besuchen, das Grundkenntnisse über den Wirtschaftsausschuss vermittelt.

Rechtsprechung:
www.regierung-oberbayern.de/leitsaetze.htm

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