Mindestanzahl von Wählern (Wahlen)

Ralf Holländer @, Rheine, Tuesday, 27.02.2007, 16:54 (vor 6276 Tagen)

Hallo,

ich bin Betriebsratsvorsitzender und wir möchten den Beschäftigen die Möglichkeit geben, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.

Allerdings sind in unserem Betrieb nur 9 wahlberechtigte Personen beschäftigt, von denen nur vier auf eine Anfrage reagiert haben.

Nun habe ich folgende Fragen:

Ist bei einer Wahlversammlung eine Mindestteilnahme vorgeschrieben>

Wieviele Stimmen müssen abgegeben werden, um einen Vertreter zu wählen>

Muss immer ein Vertreter gewählt werden>

Meines Wissens ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Briefwahl nicht erlaubt, ist das korrekt>

Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Holländer

Mindestanzahl von Wählern

hackenberger, Tuesday, 27.02.2007, 18:35 (vor 6276 Tagen) @ Ralf Holländer

Hallo Ralf,

http://www.schwbv.de/wahlen.html hier findest Du alles zu Thema Wahl. Du kannst aber auch im Forum die Suchfunktion nutzen. Das Thema Wahl wurde in fast allen Fassetten behandelt. Bei euch findet die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren statt siehe: http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt

Die Voraussetzung für eine Wahl ist gegeben, es müssen 5 Wahlberechtigte gegeben sein.
Ist bei einer Wahlversammlung eine Mindestteilnahme vorgeschrieben> Nein!!

Wie viele Stimmen müssen abgegeben werden, um einen Vertreter zu wählen> Mindestens je 1 Stimme pro Kandidat!

Muss immer ein Vertreter gewählt werden> Ja, sollte!

Meines Wissens ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Briefwahl nicht erlaubt, ist das korrekt> Ja, dieses ist korrekt so!

Bitte lese unter dem o.a. Link was wie beim vereinfachten Wahlverfahren auch beim Thema wer lädt wen wie ein nach!

Beim zuständige Integrationsamt findest Du auch Unterstützung und Beratung und auch Broschüren für die Durchführung der Wahl usw.

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