stellungnahme (Gleichstellung)

tahsin @, stuttgart, Wednesday, 14.03.2007, 20:25 (vor 6262 Tagen)

hallo, ich habe noch eine frage,
worauf muß ich bei der stellungsnahme des sbv zu gleichstellungsantrag achten>
ich habe bis jetzt keine stellungnahme gemacht,
wer kann mir bitte hier helfen>
danke im voraus

stellungnahme

traute, Wednesday, 14.03.2007, 22:50 (vor 6262 Tagen) @ tahsin

hi,
du wirst einen fragebogen von der AfA bekommen, der analog zum Antrag auf GL ist. ich fand es immer sinnvoll, den antrag zu kopieren, damit ich später wußte, was die entscheidenen kriterien sind, nämlich den bezug der beeinträchtigung zur tätigkeit zu beschreiben. entweder ist der arbeitsplatz leidensgerecht, d.h. untestützung durch kollegInnen gewährleistet oder er ist nicht leidensgerecht, aber das muß durch die GL erreicht werden. auch nicht vorhandene technische hilfsmittel, die angeschafft werden müßten, könnten ein kriterium sein. drohende kündigung und lange AU zeiten ebenfalls. zeitverzögerungen, leistungsminderung, umsetzung notwendig sind auch noch beispiele.
hoffentlich kommst du damit weiter>
gruß, traute

» hallo, ich habe noch eine frage,
» worauf muß ich bei der stellungsnahme des sbv zu gleichstellungsantrag
» achten>
» ich habe bis jetzt keine stellungnahme gemacht,
» wer kann mir bitte hier helfen>
» danke im voraus

stellungnahme

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 07:39 (vor 6262 Tagen) @ tahsin

Hallo Tahsin,

eine Gleichstellung gibt es ja nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Du musst also Argumente aufführen welche diesen Sachverhalt belegen.
Deine Argumente sollten nicht vom AG oder BR widersprochen werden. Also der AG und der BR sollten möglichst auch diese in ihren Stellungnahmen wiedergeben.
Ein Grund für eine Gleichstellung ist z.B. „merkliche behindertenbedingte Krankenfehltage“ es sollten dann aber in den letzten 12 Monaten schon > 20 Krankenfehltage gewesen sein.
Noch ein Hinweis, gebe doch einmal oben im Suchfeld den Begriff Gleichstellung ein, dann kannst Du noch viele Hinweise zu diesem Thema finden, denn diese Frage/ dieses Thema hatten wir schon mehrfach.;-)

Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/gleichstellung.html

stellungnahme

Ede vom Bayerwald, Thursday, 15.03.2007, 08:02 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

» Deine Argumente sollten nicht vom AG oder BR widersprochen werden. Also
» der AG und der BR sollten möglichst auch diese in ihren Stellungnahmen
» wiedergeben.

Nur als kurze Anmerkung wie dies bei uns ist.

Bei uns geben AG und PR grundsätzlich eine Stellungnahme ab, in der der Arbeitsplatz auf "gar keinen Fall" gefährdet ist, ist ja Staat. Und was sonst noch alles, in jedem Fall ungefährdet. Diese beiden Stellungnahmen zum Gleichstellungsverfahren passen immer zusammen.

Meine Stellungnahme als SBV sieht grundsätzlich so aus, dass behinderungsbedingte Minderleistungen bestehen, was ja auch wiederum bei uns keiner bestreitet, werden AG noch PR noch betroffene Person. Mal sag ich das allgemein, mal spezieller, je nach dem wie der Fall liegt.
Bisher habe ich in meiner SBV-Zeit seit '94 nur einen Fall nicht durchgebracht, weil ich damals, gleich einen Monat nach meiner ersten Wahl, noch nicht wußte, was da so alles gefordert ist. und immerhin sind das sehr zum Ärger von Dienststellenleitern allein im Haus mit insgseamt ca 70 Leuten 8 Leute incl. zweier Beamter (halt alle, die mir bekannt sind mit einem GdB von 30 oder 40). Dazu kommen dann noch eine ganze Reihe von Kollegen in den zu betreuenden Aussenstellen.

Die Agentur definiert bei uns Arbeitsplatz als den SChreibtisch und SChaufelstiel, den ich aktuell inne habe, PR und AG definieren Arbeitsplatz als den Arbeitsvertrag mit dem Freistaat (der allerdings dann auch eine eventuelle Versetzung an das andere Ende unseres Bundeslandes mit einschließt).
Es gibt die Aussage aus vielen Agenturen, dass die Stellungnahme der SBV mehr zählt, als die Stellungnahmen von PR und AG zusammen (die Gewichtung der SBV soll so bei 75% liegen).
Es ist mir nur eine einzige Agentur in BAyern bekann -bisher- , die diese Definition so nicht anwendet für Staatsbedienstete.

stellungnahme

traute, Friday, 16.03.2007, 06:33 (vor 6261 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

noch eine anmerkung.
da mir in der regel die beeinträchtigungen bekannt waren, hatte ich mit dem PR die vereinbarung, dass ich die stellungnahme ausführlich schreibe und der PR sich dem angeschlossen hat. was der AG schreibt war uns unbekannt. in der regel jedoch war es wohl genau das gegenteil, wie ich mal zufällig erfahren habe. ausschlaggebend bei der arbeitsagentur war immer meine stellungnahme.
gruß, traute

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