Einladungsschreiben für Vorstellungsgespräche (Einstellung)

Susi37, Monday, 02.04.2007, 10:32 (vor 6237 Tagen)

Ich habe noch eine Frage. Es ist in der Vergangenheit passiert, dass eine Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches nicht bekannt war(obwohl die Schwerbehinderung besteht) und somit die SBV nicht mit involviert war. Darf im Einladungsschreiben zu den Vorstellungsgesprächen erwähnt werden, dass die Bewerber bis zu einer bestimmten Frist Nachweise über eine mögliche Schwerbehinderung zu erbringen haben> Kann daraus ein Konflikt zum AGG entstehen>
Besten Dank.
Susi

Einladungsschreiben für Vorstellungsgespräche

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 02.04.2007, 12:55 (vor 6237 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

» Es ist in der Vergangenheit passiert, dass eine Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches nicht bekannt war(obwohl die Schwerbehinderung besteht) und somit die SBV nicht mit involviert war.
Wenn die SchwbV ihr Recht auf Teilnahme bei allen Bewerbern (falls mindestens ein sbM sich beworben hat) wahrnimmt ist dies unrelevant.

» Darf im Einladungsschreiben zu den Vorstellungsgesprächen erwähnt werden, dass die Bewerber bis zu einer bestimmten Frist Nachweise über eine mögliche Schwerbehinderung zu erbringen haben>
Wenn nur nach dem Status (ja oder nein) ist es ok, denn dann muss der AG bereits im Vorfeld die SchwbV kontaktieren.
Dies ist aber z.Z. rechtlich umstritten (Unzulässig: Messingschlager, NZA 2003, 301 ff.; Prors, DB 2003, 1734 ff. 08.08.2003; Zulässig: Schaub, Vorsitzender Richter am BAG a.D., NZA 2003, 299 ff) und wird wohl bald zu einer höchstrichterlichen Entscheidung führen.

» Konflikt zum AGG entstehen>
Da schaust ;-) du am besten mal da: http://www.schwbv.de/einstellungsgespraech.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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