Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

anjab @, Friday, 06.04.2007, 12:58 (vor 6238 Tagen)

hallo.
ein kollege fragt mich, was ihm passieren kann,
wenn er bei einer einstellung die schwerbehinderung verschweigt.
ihm ist die behinderung nicht anzusehen!
er hat angst, wenn er ehrlich ist, den neuen job nicht zu erhalten!
wer hat erfahrung>
danke
anja

Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt?

Ralf_1, Friday, 06.04.2007, 18:05 (vor 6238 Tagen) @ anjab

» hallo.
» ein kollege fragt mich, was ihm passieren kann,
» wenn er bei einer einstellung die schwerbehinderung verschweigt.
» ihm ist die behinderung nicht anzusehen!
» er hat angst, wenn er ehrlich ist, den neuen job nicht zu erhalten!
» wer hat erfahrung>
» danke
» anja

Warum schaust du nicht auf den Seiten>
Steht doch fast alles schon da. Schau hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4746
oder da: http://www.schwbv.de/urteile/6.html

Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt?

hackenberger, Saturday, 07.04.2007, 11:48 (vor 6237 Tagen) @ anjab

Hallo,

es gibt hier drei Themen in dieser Fragestellung:

Zum einen das Thema „Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bei der Einstellung: Hierzu schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/urteile/6.html

Weiter das Thema, hat der AG ggf. aus der Tatsache des Verschweigens oder der Falschbeantwortung einen Anspruch gegen den AN> Dazu siehe hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=691#p693

Zum Schluss natürlich noch den Punkt, dass dann der AN nicht die Ansprüche aus dem SGB IX wie z.B. auch Zusatzurlaub von 5 Tagen usw. für sich reklamieren kann.

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