GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Gesamt-Konzern-SBV)

Friedhelm Fischer @, Bad Kreuznach, Wednesday, 11.04.2007, 15:16 (vor 6233 Tagen)

Hallo,

wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die Wahlen nicht geändert hat.

Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter>
Bleibt der GSchbV weiterhin im Amt (alle Vertreter der Betriebe wurden wiedergewählt), solange keine Neuwahl zum GSchwbV stattfindet - bzw. muss überhaupt neu gewählt werden>

Leider habe ich in meinem Kommentar dazu nichts finden können.

Vielen Dank für die Hilfe.

Friedhelm

GSchwbV - Fortsetzung des Amtes

hackenberger, Wednesday, 11.04.2007, 17:19 (vor 6233 Tagen) @ Friedhelm Fischer

Hallo Friedhelm Fischer,

ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Selbstverständlich müssen sowohl GBRs wie auch GSchwbVs gewählt werden. Eine Automatik im Amt gibt es nicht.

Die Mitglieder des GBR werden von den jeweiligen örtl. BR dorthin entsandt. Die GSchwbV wird von den örtl. SchwbV gewählt.

Wahlen zur Stufenvertretung (§ 97SGB IX) finden alle vier Jahre im Anschluss an die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt, diesmal zwischen dem 1. 12. 2002 und dem 31. 3. 2003.

In der Regel erfolgen diese Wahlen durch schriftliche Stimmabgabe gemäß den Vorschriften über das förmliche Wahlverfahren. (§ 22 SchwbVWO Abs. 1)

Für die GSchwbV gilt hier der § 97 SGB IX und die SchwbVWO (Wahlordnung). Siehe zum Thema Wahl auch http://www.schwbv.de/wahlen.html

Weiter findest Du einiges wenn Du im Forum den Suchbegriff „Gesamtschwerbehindertenvertretung“ eingibst.

GSchwbV - Fortsetzung des Amtes

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.04.2007, 20:08 (vor 6233 Tagen) @ Friedhelm Fischer

» wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer
» Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die
» Wahlen nicht geändert hat.

Hallo Friedhelm,
die Sache ist folgendermaßen:
Da der GBR eine Dauereinrichtung ist, gibt es für ihn keine feste Amtszeit. Er bleibt über die Amtszeit der einzelnen BR hinaus bestehen und wird laufend ergänzt. Daraus folgt zugleich, dass immer nur die Mitgliedschaft einzelner Mitglieder des GBR enden kann. Diese kann nach der Wahl des Einzelnen wieder "aufleben".

» Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter>
Wie Bernhard es beschrieben hat.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion