Beteiligungsrechte (Gesamt-Konzern-SBV)

Leines @, Saarland, Thursday, 03.05.2007, 22:03 (vor 6225 Tagen)

Hallo
bin heute zum ersten Mal im Forum und benötige den Rat oder die Info von erfahrenen GSchV und KSchV. Bis jetzt bin ich im GBR und KBR eingebunden. Werde aber bewußt von den Monatsgesprächen mit der Geschäftsleitung und Projektgruppen , zu denen GBR- und KBR - Vorsitzende und Stellvertretungen eingeladen werden, nicht einegebunden. Meine Argumentation wird abgelehnt und mir signalisiert ich könne ja vor dem Arbeitsgericht klären lassen ob eine Beteiligung überhaupt nötig ist.
Bin für Hilfen sehr dankbar.
Leines

Beteiligungsrechte

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.05.2007, 09:43 (vor 6225 Tagen) @ Leines

Hallo Leines,

sieht fast so aus, als würde es so darauf angelegt.
Schalte das Integrationsamt ein und hol dir umgehend (nach dem IA) Rat von einem Anwalt. Bist du bei einer Gewerkschaft> Die könnte man zusätzlich einschalten.

Dem AG und den BR/PR solltest du in gleichlautenden Schreiben nochmals hinweisen, auf die Rechtslage und eventuell das eine oder andere Urteil, vornehmlich vom Bundesgericht zitieren, dazu mußt du im Internet suchen, z.B. auf dieser Seite, aber auch woanders.
Eventuell läßt du dieses Schreiben gleich von einen Rechtsanwalt schicken.

Letztlich ist dies ja wohl gewünscht, dass du deinen Standpunkt klar machst und entsprechend verteidigst.

Einen Hinweis auf den § 156 SGB IX würde ich aber schon noch anbringen (bevor du Ernst machst), denn diese Nichteinladung stellt ein persönliches Vergehen nach diesem Paragraphen dar und gestraft würde der hierfür Verantwortliche ganz persönlich.

viewl Erfolg

Ede vB

Beteiligungsrechte

Apanatshi, Bayern, Friday, 04.05.2007, 09:43 (vor 6225 Tagen) @ Leines

Hallo Leines,

Du bist zu laden als SChwerbehindertenvertretung. Du hast das Recht zur Teilnahme an allen Betriebsratssitzungen, Monatsgesprächen, Ausschüssen. Schau mal ins SGB IX §95. Würde ich kopieren und meinen Diskussionspartnern vorlegen. Wenn die dann meinen, es müßte vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, haben die wohl zu viel Geld.
Wer ist derjenige, der Dich nicht haben will> Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber> Der Betriebsrat hat auch die Verpflichtung das SGB IX einzuhalten und außerdem gibts dazu auch noch einiges im Betriebsverfassungsgesetz.
Viel Erfolg, Andrea

Beteiligungsrechte

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.05.2007, 15:41 (vor 6224 Tagen) @ Leines

Hallo Leines,

» Bin für Hilfen sehr dankbar.
Eine große Hilfe findest du auf folgender Seite mit den Querverweisen zu Urteilen.
http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

Wenn dir (oder deinen Koll.) das nicht reicht, dann besorge dir einen guten Kommentar, kopiere die entsprechenden Stellen und sprich mit den K. darüber.

Normalerweise hilft dieser Weg. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilnahmerecht der SBV an gemeinsamen Besprechungen

Wolfgang E., Friday, 11.05.2007, 22:28 (vor 6217 Tagen) @ Leines

» Bis jetzt bin ich im GBR und KBR eingebunden. Werde aber bewußt von den Monatsgesprächen mit der Geschäftsleitung und Projektgruppen, zu denen GBR- und KBR - Vorsitzende und Stellvertretungen eingeladen werden, nicht einegebunden.

Die SBV ist zu diesen gemeinsamen Besprechungen natürlich beizuziehen nach § 95 Abs. 5 SGB IX, der auch im Saarland zu beachten ist, und zwar unabhängig von den anstehenden Besprechungspunkten. Von dieser zwingenden Rechtsvorschrift, die unabdingbar ist, kann nicht abgewichen werden.

Die für Konzern- und Gesamt-SBV geltende Vorschrift des § 97 Abs. 7 SGB IX enthält einen ausdrücklichen gesetzlichen Verweis auf die oben erwähnte Vorschrift des § 95 Abs. 5 SGB IX zum SBV-Teilnahmerecht.

Die Unternehmenstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht, erfolgen.

Beteiligungsrechte

leines @, Saarland, Sunday, 13.05.2007, 11:41 (vor 6216 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo
vielen Dank an euch alle, habe mich mit meinem Anwalt beraten und ein Schreiben mit Fristsetzung losgeschickt, z.Z großes Schweigen im Walde, werde wohl abwarten müssen
Danke an Alle
Leines

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