Wiedereingliederung (BEM)

christian ⌂, Kiel, Tuesday, 29.05.2007, 12:00 (vor 6205 Tagen)

:-| hallo.....
folgendes problem habe ich:::: seit kurzem lehnt unser Niederlassungsleiter die wiedereingliederung von Kollegen generell ab....Wenn ein Kollege mit 2wochen a.4std anfangen soll,dann lehnt er das ab mit der Begründung das es organisatorisch nicht machbar sei und das ja dann für die restlichen 4 std noch jemand anderes zuarbeiten müsse.Die schwV wird grundsätzlich übergangen und bekommt keine infos,,,erst wenn alles zu spät ist:-| Wie nett oder anders gesagt wie strategisch sollte ich jetzt mit unserm NL vorgehn>

Gruss christian

Stufenweise Wiedereingliederung und Wiedereingliederungsmanagement

Wolfgang E., Tuesday, 29.05.2007, 13:42 (vor 6205 Tagen) @ christian

» Seit kurzem lehnt unser Niederlassungsleiter die Wiedereingliederung von Kollegen generell ab mit der Begründung das es organisatorisch nicht machbar sei und dass ja dann für die restlichen 4 Std. noch jemand anderes zuarbeiten müsse. Die SchwV wird grundsätzlich übergangen und bekommt keine Infos, erst wenn alles zu spät ist...

1. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX die Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung verlangen.
2. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben.
3. Die ärztliche Bescheinigung muss zudem eine Prognose enthalten, wann „voraussichtlich“ mit einer vollständigen oder teilweisen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist.

Nähere Infos zum [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5278#p5313]Anspruch[/link] schwerbehinderter Beschäftigter auf stufenweise Wiedereingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.06.2006, 9 AZR 229/05, unter
www.iqpr.de/iqpr/seiten/diskussionsforen/forumb/forum-b-de.asp#B8_2007

Kontextlinks:
Stufenweise Wiedereingliederung
www.integrationsamt.bayern.de
Das Hamburger Modell
www.schwbv.de/hamburger_modell.html
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
www.schwbv.de/pdf/arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf
BAG-Rechtsprechung zum "Wiedereingliederungsplan"
www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-299/i.html
Ordnungswidrigkeit wg. Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung
§ 156 Abs. 1 Nr. 9 SGB IX

Stufenweise Wiedereingliederung und Wiedereingliederungsmanagement

christian ⌂ @, Kiel, Wednesday, 30.05.2007, 11:17 (vor 6204 Tagen) @ Wolfgang E.

vielen dank wolfgang,,,ich werde mich jetzt auch um ein BEM;in unserer Betriebsstätte bemühen,,,es hat vorher nie probleme gegeben,aber jetzt werde ich handeln...danke44

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