WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag (Umgang mit Arbeitgeber)

Sander, Niedersachsen, Friday, 13.07.2007, 11:37 (vor 6140 Tagen)

Hallo,

mal wieder ich.
Ich hatte eben ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und mir wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss untersagt.
Die Textstelle soll aus dem SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch aus dem Asgard-Verlag sein.
Leider hat bisher nur der Arbeitgeber hiervon ein Exemplar und ich habe keinen Zugriff.

Kapitel 5. Betriebs-, Personalrat, usw. §95
11. Beratende Teilnahme (Abs4)
2. Absatz: Das Recht auf Teilnahme ist auf die in Abs 4 genannten Räte und deren Ausschüsse beschränkt. Andere Ausschüsse, die nicht Untergliederungen der benannten Räte sind, wie zB der Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 BetrVG, werden nach hier vertretener Auffassung nicht erfasst mit der Folge, dass die Schwerbehindertenvertretung hier kein Recht zur beratenden Teilnahme hat (wie hier Neumann/Pahlen § 25 Rn 15; aA BAG, 4.6.1987, 6 ABR 70/85, AP Nr 2 zu § 22 SchwbG; Dörner § 25 Anm IV 1; GK-Schimanski § 25 Anm 114; Thieler § 25 Anm 23). Diese Frage war umstritten, wurde durch den Gesetzgeber bei der letzten Änderung des SchbG (BGB1 2000,1394) aber negativ entschieden: Für den bisher ebenfalls nicht benannten Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG hat der Gesetzgeber eine positive Regelung getroffen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in anderen Fällen eine Teilnahme nicht gewollt ist. Dies gilt auch für den Sprecherausschuss für leitende Angestellte (ebenso Neumann/Pahlen § 25 RN 15).

Ist das jetzt tatsächlich eine neue Rechtssprechung oder was ist es denn sonst.
Mir jedenfalls wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss ab sofort ausdrücklich verboten.

Danke für Eure Hilfe
Sander

WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.07.2007, 11:49 (vor 6140 Tagen) @ Sander

» Die Textstelle soll aus dem SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch aus dem Asgard-Verlag sein.
Stimmt, das steht da so.

Aber:
Der Asgard bezieht sich auf eine "alte" Ausgabe von "Neumann/Pahlen". In der mir vorliegenden Version beschreibt er unter §95 Rn 14 genau das Gegenteil. Zitat: "An der bisherigen Ansicht kann nicht festgehalten werden..."

» Leider hat bisher nur der Arbeitgeber hiervon ein Exemplar und ich habe keinen Zugriff.
Das ist wiederum schlecht. Ist ein schönes Beispiel, dass die SchwbV mehrere Kommentare haben sollte.

» Ist das jetzt tatsächlich eine neue Rechtssprechung oder was ist es denn sonst.
Dies ist keine Rechtssprechung, sondern eine oberflächliche Zitatangabe von Asgard.

Ein neueres Urteil sagt was anderes aus:
Ein Seminar, das Grundkenntnisse über den Wirtschaftsausschuss vermittelt, kann als eine für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderliche Schulungsveranstaltung betrachtet werden (somit ist die Teilnahme am WA wohl Voraussetzung).
BAG, Beschluss vom 20.12.1995, Az. 7 ABR 14/95 und LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996.
Und noch eins:
Grundkenntnisse zum Wirtschaftsausschuss sind für Schwerbehindertenvertreter ebenfalls als erforderlich anzusehen (LAG Köln, Urteil vom 05.07.2001 – Az. 6 TaBV 34/01).
Die Urteile musst du dir ggf. bestellen (kostet Geld - muss AG bezahlen).

» Mir jedenfalls wurde die Teilnahme am WA-Ausschuss ab sofort ausdrücklich verboten.
Wenn du dir das nicht gefallen lassen willst, dann guck mal da:
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

Ansonsten gib mal in das Suchfeld "Wirtschaftsausschuss" ein und du wirst mehrere Beiträge zu dem Thema finden. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag

Sander, Niedersachsen, Friday, 13.07.2007, 12:45 (vor 6140 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank,

ich komme gerade aus dem Gespräch und kann noch nicht wieder normal arbeiten.
Gehaltskürzung, WA-Ausschussverbot, andere Ausschüsse ebenfalls verboten da Besprechung in BR-Sitzung ausreicht, detaillierte Tätigkeitsberichte, Seminarverbote, u.v.m..
Meine Literaturanforderung für den Kommentar im Asgard-Verlag liegt auch noch unbeantwortet beim Arbeitgeber.
Und in Vorkasse treten kann ich nicht.
Insofern ein schönes Beispiel für eine wirklich vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Diese kopierte Textstelle war da wenigstens etwas Handfestes.
Also nochmal: DANKE

Sander

WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.07.2007, 14:50 (vor 6140 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,
ich werde das Gefühl nicht los, dass dein AG für Worte nicht zugänglich ist.
Dann hilft eben nur das Beschlussverfahren.

Viele (kleine) Chefs werden im Gerichtssaal noch kleiner, wenn der Richter fragt welchen Grund es denn gäbe, dass er (der AG) sich nicht ans Gesetz halten will. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

SBV-Teilnahmerecht am Wirtschaftsausschuss

Wolfgang E., Friday, 13.07.2007, 13:24 (vor 6140 Tagen) @ Sander

» Mir wurde vom Arbeitgeber die Teilnahme am WA-Ausschuss untersagt.

Der Schwerbehindertenvertretung steht ein unbeschränktes gesetzliches Teilnahmerecht an den Sitzungen des Wirtschaftsausschuss zu nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der aktuellen Fachliteratur sowie dem amtlichen Fachlexikon Behinderung & Beruf.
www.integrationsaemter.de

Der Arbeitgeber kann insbesondere auch nicht die Teilnahme an sonstigen Ausschüssen des Betriebsrats verbieten mit der pauschalen Begründung, dass die Teilnahme an den BR-Sitzungen ausreiche, weil es für ein solches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt und weil das unbeschränkte gesetzliche Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Ausschusssitzungen nicht zur Disposition steht (§ 95 Abs. 4 SGB IX).

Die Unternehmenstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht, erfolgen. Daher kann der Arbeitgeber einer Vertrauensperson regelmäßig auch keine für ihre Amtsaufgaben notwendigen Seminare verbieten, da hierauf ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht bzw. die Vertrauensperson hierfür keine Genehmigung braucht.
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=246#p248]www.schwbv.de/forum[/link]

WA-Ausschuss-Verbot lt. Kommentar Asgard-Verlag

hackenberger, Friday, 13.07.2007, 14:52 (vor 6140 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

Hans-Peter hat ja schon geschrieben, dass der Asgard-Verlag sich hier auf eine veraltete inzwischen korrigierte Kommentierung bezieht.

Ich hatte den Asgard-Kommentar auch nach Erscheinung vom Verlag erhalten da ich zugesichert hatte Auffäigkeiten auch an diesen zu melden.

Diese Thema war eine der ersten Auffäligkeiten welche ich dem verlag gemeldet hatte. Es soll im neuen Kommentar berichtigt werden.

PS: Verlage/Herausgeber von Kommentaren sind stets dankbar für Hinweise/Anregungen von SchwbV.

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