Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen? (BEM)

SBV1, Friday, 24.08.2007, 18:23 (vor 6112 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich bin schwerbehindert, Ordentliches Mitglied im BR sowie Schwerbehindertenvertreterin.

Aufgrund langer Krankheit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, wie ich in Kürze wieder meine Arbeit aufnehmen kann.

Als erstes möchte ich sagen, dass der AG einer stufenweise Wiedereingliederung aus einer Reha heraus nicht zugestimmt hat.

Da ich noch meinen ganzen Urlaub habe, habe ich mir überlegt, wie ich diesen noch nehmen möchte.

U.a. möchte ich in einem der kommenden Monate verkürzt arbeiten, d.h. in einer 3-Tage-Woche. (3Tage arbeiten, 2 Tage Urlaub)Dies habe ich so entschieden, um die "versäumte" stufenweise Wiedereingliederung doch noch zu machen.

Jetzt habe ich dem AG 2 Tage vorgeschlagen, an denen ich dann Urlaub jede Woche hab und den Rest halt arbeite.

Der AG lehnt aber genau diese 2 Tage ab und schlägt 2 andere vor.

Der eine Tag ist der Tag, an dem immer BR-Sitzung ist, der zweite ist freitags.

Kann der AG genau diesen Tag der BR-Sitzungen als Urlaubstag einteilen. Wie sieht es mit dem Recht auf Teilnahme an den BR-Sitzungen aus>>>>>
Er argumentiert: Deshalb dienstags Urlaub, weil ich ja ansonten durch die BR-Sitzung dann nur 2 Tage im Betrieb wäre und nicht 3.

Wie sind die Stunden für eine 3-Tage-Woche zu berechnen>
Normal arbeite ich 38,5 Std. (mo - do = 8 Std. und fr. = 6,5 Std.) das ganze jeweils zuzügl. Pause.

Wird der Freitag dann mit 6,5 Std. berechnet> Und müsste ich dafür an einem anderen Tag in der Woche verkürzt arbeiten>

Welche Gegenargumente gibt es für mich, dass der Dienstag nicht als Urlaubstag besetzt wird>>>>

Für Eure Hilfe jetzt schon vielen Dank!!!!!!!!!!:-)

--
Liebe Grüße
SBV1

Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen?

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 18:42 (vor 6112 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirsten,

erst einmal wünsch ich Di rgute Besserung. Dann muss ich aber einmal die Frage stellen, hast Du als VPSchwb und BR schon Schulungen besucht, dann solltest Du eigentlich dir die Antwort selbst geben können.

Es gibt im SGB IX den § 81. Schaue auch einmal hier: http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html

Nutze bitte auch einmal die Suchfunktion und gebe als Suchbegriff die Begriffe
"Hamburger Model" und "stufenweise Wiedereingliederung" ein. Hier bekomst Du dann viele Infos zu dem Thema, wir hatten es schon öffters.

Bitte aber unbedingt auch Schulungen besuchen. Denn wenn ein Schwerbhinderter auf dich als VPSchwb oder ein sonstiger AN auf dich als als BR mit dieser Themnstellung zu käme, solltest Du Antworten geben können. Also bitte ggf. Schulungen besuchen.

PS: Bitte dieses nicht falsch verstehen, es sind nur gut gemeinte Hinweise.:-) :-)

Das wichtige hier noch einmal in Kürze:

Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme (Hamburger Modell/stufenweise Wiedereingliederung) erforderlich. Bei schwerbehinderten Menschen ist dies nach der neuesten Rechtssprechung (BAG 13.06.2006, 9 AZR 229/05) nun nicht mehr notwendig.

Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen?

SBV1, Friday, 24.08.2007, 21:19 (vor 6112 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

irgendwie verstehe ich Deine Antwort nicht ganz.
Ich habe meine letzten Schulungen 2002 + 2003 gemacht, bevor ich 2004+2005 krank wurde. Und erneut seit Dez. 06 krank bin.
Ich wurde im Herbst 2006 wieder gewählt.

Der AG hat nun mal die Wiedereingliederung abgelehnt und die DRV meinte, das darf er auch, ohne das zu begründen!!!!! Mein Antrag auf Hbg. Model wurde seitens der Rehaklinik gestellt und da ich zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf Krankengeld hatte, wäre die Maßnahme über die DRV (BfA) gelaufen. Ich hätte also während der Wiedereingliederung weiter Übergangsgeld bezogen.

Der BR hat sich diesbezügl. auch nicht weiter gekümmert - leider.

Auch das Einschalten des Integrationsamtes hat keine Lösung gebracht. Jetzt frage ich mich, warum wusste die BfA von dieser neuen Rechtsprechung nichts> Denn sie sagte mir klipp und klar.. wenn der AG nicht will, können sie die Wiedereingliederung nicht befürworten.

Es handelt sich ja bei mir nicht um die eigentliche Wiedereingliederung, sondern um meine Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Um es für mich leichter zu machen, habe ich um eine 3-Tage-Woche für den Anfang gebeten, welche ich mit meinem Urlaub teilweise bestreite.

Meine Fragen waren aber andere...
Könnte ich diese mit Bestimmtheit selber beantworten, hätte ich hier nicht gepostet.

--
Liebe Grüße
SBV1

Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen?

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 22:09 (vor 6112 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirstin,

Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf eine Beschäftigung welche ihre Behinderung bzw. die sich hier ergebenen Anforderungen berücksichtigen. Es ist hier der § 81 (4) SGB IX. Hierzu gehört auch ggf. einen Anspruch auf Teilzeit oder aber auch auf Wiedereingliederung.

Schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5214#p5218
und hier: http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html sowie auch das Urteil: http://www.schwbv.de/urteile/66.html

Du willst nach langer Krankheit wieder arbeiten und die REHA also die ärztl. Seite sieht eine stufenweise Wiedereingliederung aus mediz. Sicht als notwendig an um eine dauerhafte Beschäftigung wieder sicher zustellen.

Vielen Arbeitgebern und auch anderen Stellen ist diese Rechtsprechung des BAG nicht bekannt bzw. sie berufen sich auf veraltete Rechtskommentare.

Verweise deinen AG auf die entsprechende Rechtslage. Bitte auch nicht davon abbringen lassen, es handelt sich um eine Wiedereingliederung. Der Antrag auf die Wiedereingliederung wurde ja auch zu Recht aus der Reha heraus gestellt.

Bitte auch den BR unter Verweis auf die Rechtslage um Unterstützung. Mich wundert es auch, dass der BR hier nicht gegen die Absichten des AG argumentiert hat, denn das Ansinnen des AG könnte ja auch schon unter dem Aspekt der BR-Mandatsbehinderung gesehen werden.

Sollte der AG gar nicht einlenken, musst Du ggf. die rechtliche Unterstützung z.B. über die Gewerkschaft holen.

Die von Dir beabsichtigte Weise der Inanspruchnahme des Urlaubes ist mit dem Bundesurlaubsgesetz so nicht ganz vereinbar, schaue einmal § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz.

Also, nutze deinen Urlaubsanspruch dafür, wofür er vorgesehen ist, nämlich zur Erholung. Gerade wenn man gesundheitlich nicht so ganz fit ist, ist es um so wichtiger den Urlaub zum Regenerieren zu nutzen und nicht um uneinsichtige AG zu befrieden.

Die Frage wegen der Schulungen, kommt einfach daher, dass wir des öfftern feststellen, dass Mandatsträger sowohl VPSchwb wie aber auch BR Fragestellungen haben, die den Gedanken aufkommen lassen, dass sie die notwenigen Schulungen nicht besuchen. Dieses erschreckt mich und auch andere Koll. teils. Für Mandatsträger besteht aber die Pflicht sich das notwenige Wissen anzueignen. Dieses u.a. anderem auch durch den Besuch von notwenigen Schulungen und ggf. durch das "studieren" von Kommentaren. Auch diese Thematik haben wir hier schon behandelt. Denn ohne die notwenige Quallifikation, gehen Koll. Rechte verloren, was nicht sien darf. Du erfährst ja im Augenblick sslbst, dass AG versuchen MA Recht vorzuenthalten.

Da Du so lange krank warst, konntest Du die Veränderung der Rechtsprechung leider wirklich nicht verfolgen. Du hattest daher leider auch nicht die Möglichkeit die Schulungen zu belegen. Bitte versuche aber diese so bald als möglich zu belegen. Du erkennst ja, es ist wichtig.

Also, bitte meine heutige erste vielleicht etwas sehr klare Aussage nicht falsch verstehen, ich helfe bzw. wir alle hier helfen ja sehr gerne.

Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen?

SBV1, Saturday, 25.08.2007, 12:43 (vor 6111 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort!!!!:-)

Ich weiß um die Notwendigkeit der Schulungen, werde ich diese gezielt nach meiner Krankheit umgehend wieder aufsuchen!!!

Andererseits glaube ich manchmal, dieser Aufgabe nach der langen Krankheit u.a. Chemotherpie etc. nicht mehr gewachsen zu sein. Ich werde jedoch alles daran setzten, das versäumte wieder aufzuholen.

Meine jetzige Stellvertretung ist ganz neu auf diesem Gebiet, hat mich aber in anderen Dingen sehr gut vertreten. Ich hoffe hier auf eine weitere engere Zusammenarbeit.

Was den BR betrifft, wollte dieser eher von mir wissen, was zu tun ist.

Der Integrationsfachdienst hat bislang sehr viele Gespräche mit den AG gehabt, die aber hinsichtl. der Wiedereingliederung stets gescheitert sind.

Die entsprechenden Änderungen auch bezügl. Wiedereingliederung werde ich umgehend mit dem BR erläutern.

Was die Aufteilung meines Urlaubes betrifft ist mir klar, das eine derartige Aufteilung eigentlich nicht im Sinne des Bundesurlaubsgesetztes ist. Sah ich jedoch hier die einzige Möglichkeit, eine Erleichterung als Einstieg.

Vielen Dank nochmals!!!!!!

--
Liebe Grüße
SBV1

RSS-Feed dieser Diskussion