Wiedereingliederung nach Schlaganfall (BEM)

atze, Nagold/ Baden-W,ürtemberg, Friday, 31.08.2007, 11:26 (vor 6105 Tagen)

Wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Tag!
Ich 57 Jahre alt ,40%Gdb-35Jahre Betriebszugehörig ,SBV seit 2Jahren -soviel zu meiner PERSON.
Im September letzten Jahres bekam ich einen Schlaganfall.Nach OP und Reha bin ich krank geschrieben bis zum heutigen Tag.Mein Gesundheitszustand ist zwar noch nicht gut aber mir fällt zu Hause die Decke auf den Kopf.Seit dieser Woche mache ich Wiedereingliederung (Hamburger Modell)ich dachte das tut mir gut.Inzwischen bin ich mir gar nicht mehr so sicher denn, "Der Arbeitsplatz an dem ich bin ist unorganisiert,dreckig ,ohne Ansprechpartner,benützt als Müllhalde.Ich habe so den Eindruck dass es niemand wichtig ist ob die Arbeit funktioniert, geschweige ob ich damit klar komme(Fürsorgepflicht).Den Prod.leiter bat ich schon vor wochen um eine Arbeitsplatzbeschreibung,ich bekam zur Antwort "kein Problem"-ich habe dieselbe bis heute noch nicht trotz mehrfacher Ermahnungen.Heute sprach ich den Produktionsleiter deswegen erneut an .Im Grunde spürte ich dass von der Firma aus kein Interesse besteht mir eine Chance zum wieder Fuss fassen zu geben.
Meine Gesundh. Probleme sind:Starkes Schwitzen-Zugluft, Beeinträchtigungen im Heben,auf Leitern steigen-Gleichgewicht
Meine Amtsgeschäfte macht einstweilen mein Stellvertreter der seit nov 06ins Amt gewählt wurde.
Frage:Darf ich meine Probleme als SBV während meiner Krankheit selbst in die Hand nehmen>
Freue mich auf eure Meinung
Gruss an alle und immer Kopf hoch atze

Wiedereingliederung nach Schlaganfall

hackenberger, Friday, 31.08.2007, 12:02 (vor 6105 Tagen) @ atze

Hallo,

in eigener Sache ist man in der Regel verhindert. Also ist dieses dann ein Fall für die Stellvertretung. Es ist aber nicht verboten den Stelli (inoffiziell) zu unterstützen. Ich würde es sogar erwarten, dass ein erfahrener VPSchwb seinen Stelli unterstützt und berät.

PS: Was mach der BR> Er ist im Prozess der Wiedereingliederung (§ 84 (2)) dabei. Er sollte hier auch mit darauf achten und ggf. helfen, dass der Prozess möglichst zu einer wieder dauerhaften Beschäftigung führt.

Wiedereingliederung nach Schlaganfall

atze, Nagold/ Baden-W,ürtemberg, Sunday, 02.09.2007, 09:53 (vor 6103 Tagen) @ hackenberger

Hallo miteinander:-)
Mich würde mal interessieren was ich zu dem Arbeitsplatz (der ja eigentlich keiner ist) -aus meiner Sicht machen kann.Ich tue mir erstaunlicherweise wenn es um mich selber geht etwas schwer.Fühle mich nicht ernst genommen.:-|

Es grüsst euch atze

Wiedereingliederung nach Schlaganfall

hackenberger, Sunday, 02.09.2007, 10:11 (vor 6103 Tagen) @ atze

Hallo,

bitte mache folgendes:

Schaue Dir einmal den Beitrag zum Hamburger Model mit all seinen eingebauten Links genau an. Am besten gemeinsam mit dem BR. Der Gesetzgeber hat bestimte Vorstellungen zum Hamburger Model. Bei Schwerbehinderten hat der AG hier auch im Geegensatz zu Nichtbehinderten keinen Entscheidungsspielraum. Er muss hier die gesetzlichen Anforderungen/Grundlagen umsetzen.

Fazit: Mit dem Arzt dann zusammensetzen, der beschreibt die mögliche/zumutbare Art der Tätigkeit und den täglichen zeitlichen Umfang und die mögliche Steigerung.

Der AN im Hamburger Model, ist keine Hilfskraft welche "Aufräumarbeiten" macht, sondern es ist ein AN der nach langer oder schwerer Krankheit wieder stufenweise möglichst in sein altes Arbeitsumfeld eingeführt werden soll, mit dem Ziel dieses wieder dauerhaft und vollumfänglich auszuführen/auszufüllen! Ist die Ausübung des alten Arbeitsumfeld nicht mehr möglich, dann sollte die Wiedereingliederung in ein neues mögliches Arbeitsumfeld erfolgen.

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