Einstellung ohne Anfrage bei AfA (Einstellung)

lyle, Tuesday, 04.09.2007, 09:36 (vor 6082 Tagen)

Ist die Aussage des Arbeitgebers richtig dass er bei einer geplanten Einstellung seinen Bewerber über einen Headhunter sucht dann keinen Kontakt mit der AfA (§81 SGBIV) aufnehmen muss>

Eigentlich muß er doch vor Beauftragung des Headhunters nach §81 SGBIV vorgehen, oder nicht>

Unser BR hat der geplanten Einstellung ungeachtet des §81 SGBIV zugestimmt.
Als SBV habe ich den BR auf den Gesetzesbruch und die eventuelle Aussetzung des Beschlusses des BR hingewiesen aber leider ohne Erfolg.

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

hackenberger, Tuesday, 04.09.2007, 10:01 (vor 6082 Tagen) @ lyle

Hallo,

der § 81 sieht keine Ausnahmen vor. Er gilt somit auch für den Fall, dass der AG Headhunter einschaltet und entbindet den AG nicht von seinen Pflichten gem. § 81 SGB IX.

PS: In solchen Fällen einfach stets den AG nach der Rechtsgrundlage befragen auf welche er sich beruft. Also in diesem Falle: "Auf welche Rechtsgrundlage lieber AG berufst du dich hier für die Freistellung von deinen Pflichten gem. § 18 SGB IX" Weiter immer auch den BA-Schwb des Betriebes mit einbinden und diesen soweit erforderlich auf seine Pflichten gem. § 98 (1) Satz 3 hinweisen.

Schaue auch einmal noch hier:
BAG-Urteil:
und
Diskussionsbeitrag dazu von Gagel/Schian
Klare Linien zur Vermeidung einer Diskriminierung bei Stellenbesetzungen

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

lyle, Tuesday, 04.09.2007, 10:13 (vor 6082 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.

Als SBV setze ich den Beschluss des BR aus aber wie geht es dann weiter>

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

hackenberger, Tuesday, 04.09.2007, 10:25 (vor 6082 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

aussetzen kannst Du ja nur den Beschluss des BR, sofern er die Belange der Schwerbehinderten nicht genug würdigt. Bespricht er also in diesem Punkt auch den § 81 ausführlich und rügt ggf. sogar die Handlungsweise des AG, stimmt aber dann letztlich dem Vorgang zu, hast Du schlechte Karten "leider".

Du kannst dann noch ggf. die Maßnahme des AG, hier die Einstellung gem. § 95 aussetzen, sofern der AG die SchwbV nicht umfänglich informiert/eingebunden hat. Das war’s dann leider aber.

Nun kannst Du nur noch prüfen ob ggf. der Sachverhalt des § 156 (1) Satz 7 oder 8 zu trifft und dann entsprechend handeln.

Sollte bei der AfA ein geeigneter Arbeitssuchender gemeldet sein und der von diesem Handeln des AG Kenntnis erlangen, könnte dieser wegen Verstoß gegen das AGG klagen.

Hier ist letztlich eigentlich der BR gefordert. Er könnte einen Einstellungsvorgang ablehnen mit dem Hinweis "Verstoß gegen den § 81 SGB IX".

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

Lyle, Tuesday, 04.09.2007, 12:43 (vor 6081 Tagen) @ hackenberger

Also aussetzen ja aber bringt im Prinzip nichts außer dass eventuell der AG hellhörig geworden ist und vielleicht bei der nächsten Einstellung darauf achtet keinen Fehler mehr zu machen.
Von Seiten des BR habe ich Null Unterstützung, ganz im Gegenteil.

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

hackenberger, Tuesday, 04.09.2007, 14:35 (vor 6081 Tagen) @ Lyle

Hallo Lyle,

Du kannst noch folgendes machen. Lege dir ein Memo an in welcher Du den Sachverhalt kurz festhältst. Dem BR und dem AG kannst Du in einem ruhigen Gespräch erklären, dass Du zum einen ihr Handeln bedauerst und dass ihr Handel, vor allem das des AG ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen dass AGG (Nichtbeachtung der Pflichten des AG gem. dem SGB IX) darstellt und dass Du dieses falls Du einmal Stellungnahmen, auch für externe, abfertigen musst dieses auch so im Rahmen deiner Aufgaben darstellen würdest. Den BR auch einmal im Rahmen der Sitzungsteilnahme an seine gesetzlichen Pflichten erinnern. Zu diesen Pflichten gehört auch sich für die Einhaltung der Gesetze, § 80 (1) Satz BetrVG, also auch SGB IX, einzusetzen bzw. darauf hinzuwirken.

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

lyle, Thursday, 06.09.2007, 14:43 (vor 6079 Tagen) @ hackenberger

Danke für die Hinweise.

Noch eine Frage zum Aussetzen des Beschluss vom BR.
Die Mitteilung der Aussetzung ging von mir an die Personalleitung, muß der BR nicht innerhalb 7 Tagen diese Einstellung neu beschliessen>

Einstellung ohne Anfrage bei AfA

Lackner Peter @, Saturday, 08.09.2007, 12:23 (vor 6077 Tagen) @ lyle

Bitte was ist ein Headhunter in Bezug auf das SGB IX und der Afa > Nie gehört .Danke für Anwort.

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