Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst (Einstellung)

Fränki23, Sunday, 04.11.2007, 14:38 (vor 6036 Tagen)

Hallo
Ich bin SBV im öffentlichen Dienst und wollte mal fragen ob mir bei Einstellungen alle Bewerbungsunterlagen zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden müßen.

Wir hatten vor ein paar Wochen eine Stelle besetzt für die ich gerne einen Schwerbehinderten vorgesehen hätte. Nun wurde diese Stelle intern vergeben. Ist das Rechtens>

Wenn einen neue Stelle ausgeschrieben wird, werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt behandelt. Wie kann ich das kontrollieren>

Wo finde ich Infos über den richtigen Ablauf von Bewerbungen>

Muß bei einer Stellenausschreibung vermerkt werden, daß Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden>

Wir schreiben eine Stelle als Friedhofgärtner aus. Nun möchte sich eine Schwerbehinderter mit MS bewerben. Im Moment geht es im gut, kann er abgelehnt werden weil absehbar ist, daß er diese Tätigkeit in geraumer Zeit nicht mehr ausüben kann>

Danke Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Sunday, 04.11.2007, 18:18 (vor 6036 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fräki23,


» Ich bin SBV im öffentlichen Dienst und wollte mal fragen ob mir bei
» Einstellungen alle Bewerbungsunterlagen zur Ansicht zur Verfügung gestellt
» werden müßen.

Ja, sofern unter den Bewerbern Schwerbhinderte oder Gleichgestellte sind, SGB IX § 81 (1) Satz 4, i.V. § 95 (2) und ggf. geltende Fürsogerichtlinien im öfftl. Dienst. Dann hättest Du sogar das Recht alle Bewerbungsunterlagen, also auch die der "Nichtbehinderten" zu sehen.

» Wir hatten vor ein paar Wochen eine Stelle besetzt für die ich gerne einen
» Schwerbehinderten vorgesehen hätte. Nun wurde diese Stelle intern
» vergeben. Ist das Rechtens>

Ja, aber.. SGB IX § 81 (7) Satz 4, i.V. § 95 (2)

» Wenn einen neue Stelle ausgeschrieben wird, werden schwerbehinderte
» Menschen bevorzugt behandelt. Wie kann ich das kontrollieren>

Indem man mit dem AG gem SGB IX § 81 und § 95 und den geltenden Fürsorgerilinien zusammenarbeitet. Der AG muss die SchwbV auch in den Ausschreibungsprozess einbinden, muss so z.B. mit ihr besprechen/klären ob der Arbeitsplatz behindertengerecht ist.

» Wo finde ich Infos über den richtigen Ablauf von Bewerbungen>

Zume Beispiel hier- Stichwort Einstellung und auch durch die Nutzung der Suchfunktion hier auf diesen Seiten und EIngabe der Stichwort, wie Einstellung, § 81 use.

» Muß bei einer Stellenausschreibung vermerkt werden, daß Schwerbehinderte
» bevorzugt eingestellt werden>

Im öffentl. Dienst gibt es teils entsprechende Fürsorgerichtlinien welche solches verlangen.

» Wir schreiben eine Stelle als Friedhofgärtner aus. Nun möchte sich eine
» Schwerbehinderter mit MS bewerben. Im Moment geht es im gut, kann er
» abgelehnt werden weil absehbar ist, daß er diese Tätigkeit in geraumer
» Zeit nicht mehr ausüben kann>

Ja, sofern heute schin klar zu erkennen ist, dass er seine arbeitsvertragliche Pflichten, auch unter Nutzung möglicher Hilfsmittel, nicht erfüllen kann. Dann wäre es auch kein Verstoß gegen das AGG. Ist die negative Prognose aber erst nach längerer Berufstätigkeit (ich würde hier einmal von 12 Monaten ausgehen) zu erwarten, wäre dieses kein Grund zur Ablehnung.

Hinweis: Du scheinst neu im Mandat zu sein, so schätze ich es auf Grund der Fragen, daher empfehle ich dringend entsprechende Schulungen zum SGB IX zu besuchen.

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Sunday, 04.11.2007, 18:37 (vor 6036 Tagen) @ hackenberger

Hall Bernhard

Danke für deine schnelle Hilfe.

Du hast recht mit der Annahme daß ich neu in dem Amt bin. Ich wurde vor Ca. 1 Jahr gewählt. Wir hatten vorher noch keinen SBV. Zum Zeitpunkt der Wahlen waren alle Termine für Anfänger ausgebucht.
Bin mal gespannt wie es weitergeht. Bei uns scheiden 3 SB aus so daß wir nächstes Jahr nur noch 3 sind.

Gruß und dank Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Sunday, 04.11.2007, 18:51 (vor 6036 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

in fast 1 Jahr hätte sich eine Schulungsmöglichkeit eigentlich finden sollen. Also bitte schnell mal bei IA oder hier bei Hans-Peter oder bei der Gewerkschaft mal anfragen.

Ganz besonders auch weil bei euch die Zahl unter 5 sinken wird ist es wichtig eine Schulungsmaßnahme zu besuchen, auch um zu erfahren wie geht, wie kann es weiter gehen bzw. was sind sinnvolle Schritte um ggf. doch eine weitere Berechtigung zur Wahl zu erreichen.

Noch einen Tipp: Bitte doch unbedingt auch einmal die wichtigen §§ und die dazugehörigen Kommentare des SGB IX lesen. Dafür sollte sich immer etwas Zeit finden. ;-) Denn wie laute doch eine Weisheit "lesen bildet";-)

PS: Bitte bei Antworten IMMER nicht benötigte Texte löschen.

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Saturday, 10.11.2007, 22:29 (vor 6030 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Fränki,
»
» in fast 1 Jahr hätte sich eine Schulungsmöglichkeit eigentlich finden
» sollen. Also bitte schnell mal bei IA oder hier bei Hans-Peter oder bei
» der Gewerkschaft mal anfragen.

Habe ich in die Wege geleitet!
»
»
»
» Noch einen Tipp: Bitte doch unbedingt auch einmal die wichtigen §§ und die
» dazugehörigen Kommentare des SGB IX lesen. Dafür sollte sich immer etwas
» Zeit finden. ;-) Denn wie laute doch eine Weisheit "lesen bildet";-)
»
Bin fleisig beim lesen.


Nun habe ich am Donnerstag im Gemeindeblatt unsere Stellenausschreibungen gelesen und war überrascht dass der Passus fehlt dass schwerbehinderte Menschen bevorzugt eingestellt werden.

Ich bin am Freitag zum Rechnungsamtleiter der für die Stelleausschreibung verantwortlich ist und habe Ihn darauf aufmerksam gemacht dass der Passus fehlt und Ihn gefragt ob er beim Amt für Arbeit angefragt hat ob freie Stellen zur Verfügung stehen.

Er sagte mir dass er den Passus gestrichen hat da er diesen nicht dazuschreiben muss.

Zu der Anfrage beim Amt für Arbeit meinet er dass er dies nicht müsse da es in der Zeitung steht und sich dann sowieso Schbh. Melden würden.


Ich habe darauf bei Integrationsamt angerufen. Dort wurde mir gesagt dass der Passus nicht drin stehen muss.


Zur anfrage teilte man mir mit dass die Aussage der Rechnungsamtleiter schlicht weg falsch sei.

Ich rief beim Rechnungsamtsleiter an und machte Ihn darauf aufmerksam dass das ich beim Integrationsamt angefragt hätte und seien Ansicht falsch sei. Er will es prüfen und sich wieder melden.
Bin mal gespannt ob wenigsten die 2 Frage von mir richtig war.

Warum darf der Zusatz fehlen> Ist doch ein schlechtes Zeichen wenn man diesen Zusatz bewusst entfernt oder.

Hätte er bei der Stellenausschreibung Rückfrage mit dem Personalrat oder dem SBV treffen müssen>

Gruß und Dank Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Sunday, 11.11.2007, 10:44 (vor 6029 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

im öffentlichen Dienst gelten auch jeweils Fürsorgerichtlinie/-erlasse. Bitte besorge Dir die für euch geltende. Lese dort einmal nach, ob es diesebezüglich (Hinweis in der Stellenausschreibung) Hinweise/ Anforderungen gibt.

Hier einnige Auszüge aus solchen, Du findest diese hier:. Bitte besorge Dir in Deinem Amt die für euch geltende und lese nach!

(Fürsorge) Richtlinien - Niedersachsen

3.1 Besetzung freier Arbeitsplätze

Bei allen Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Bei Arbeitsplätzen, die auch von schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, hat die Dienststelle je nach Ausgestaltung des Arbeitsplatzes entweder bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (bei akademischen Berufen) oder bei den örtlich zuständigen Integrationsfachdiensten anzufragen.

(Fürsorge) Richtlinien - Berlin

3.4 In Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Soweit Verfahrensabläufe für Einstellungen in den von den Dienststellen individuell abgefassten Integrationsvereinbarungen enthalten sind, sind diese zu beachten.

Fürsorgeerlass - NRW

4.3.1 In allen Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen erwünscht ist. Bei Bewerbungen ist zu prüfen, ob sie von schwerbehinderten Menschen stammen; in Zweifelsfällen sind entsprechende Rückfragen zu halten mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Bewerbungen schwerbehinderter Menschen erwünscht sind.

Weiter, es gelten die §§ 81 und 82 SGB IX.

Hier die entsprechenden Auszüge aus dem Knittel.

§ 82 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Arbeitsämtern frühzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 73). Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben, oder sind sie vom Arbeitsamt oder einem von diesem beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Erläuterung hierzu:

Die Vorschrift legt öffentlichen Arbeitgebern besondere zusätzliche Beschäftigungspflichten und Verfahrensanforderungen auf. Sie gilt für alle öffentlichen Arbeitgeber gem. § 71 Abs. 3 SGB IX. Diese haben den Arbeitsämtern frühzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Teilzeit- und Vollzeit-Arbeitsplätze im Sinne von § 73 SGB IX zu melden (Satz 1). Damit kommen besondere Fürsorgepflichten zum Ausdruck, die den öffentlichen Arbeitgebern in Abgrenzung zu den allgemeinen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers abverlangt werden. Schwerbehinderte Menschen, die sich um einen derartigen Arbeitsplatz beworben haben oder vom Arbeitsamt bzw. einem Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden sind, müssen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie nicht offenkundig ungeeignet für die Stelle sind (Satz 2 und 3).


§ 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

(1) 1 Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können

Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an. Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern.

Also, SchwbV und PR sind in den Prozess der Stellenauschreibung einzubinden. Die SchwbV gem. SGB IX und der PR im Rahmen der Personalplanung!

Binde auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten ($ 98 SGB IX) mit ein! Hier der entscheidende Satz 3 des § 98 SGB IX, Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Falls Du noch keinen Kommentar zum SGB IX hast, empfehle ich Dir den Knittel-Kommentar; siehe hier!

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Sunday, 11.11.2007, 17:32 (vor 6029 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

Danke für dene schnelle und kompetente Antwort.
Ich werde mal morgen schauen ob ich die Lektüre erhalte.
Bin mal gespannt ob es bei dem Preis Probleme gibt. Oder
steht mir das zu>
Danke Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Sunday, 11.11.2007, 17:50 (vor 6029 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

die SchwbV hat einen Anspruch auf einen entsprechenden Kommentar, auch ggf. auf den Knittel § 96 (8) SGB IX. Auch auf eine Zeitschrift wie "Behindertenrecht" Boorberg Verlag und AiB "Arbeitsrecht im Betrieb" wie auch auf den Besuch einer Grundschulung im Betriebsverfassung/ Personalvertretungsrecht. Denn sie darf ja zu allen Punkten einer BR/PR-Sitzung sich äußern. Daher muss sie auch Kenntnis davon/ darüber haben um was es dort geht, wo die MB-Rechte liegen.

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Sunday, 11.11.2007, 17:57 (vor 6029 Tagen) @ hackenberger

Hallo
Danke für deine Antwort.

Gruß Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Monday, 12.11.2007, 22:16 (vor 6028 Tagen) @ Fränki23

» Hallo
» Danke für deine Antwort.
»
Nun hätte ich noch ein paar Fragen.

1)Wie gehe ich vor wenn ich die Bewerbungsunterlagen auswerten muß.
Ich habe mir vorgestellt mit Excel einen Tabelle erstellen und die wichtigen
Informationen zu vergleichen.
Wenn das so normalerweise gemacht wird würde mich Interessieren welche
Infos wichtig sind.

2)Oder hat mir jemand eine Mustervorlage >

3)Ich habe noch nicht erwähnt dass ich selbst Personalratsmitglied bin. Kann ich mit meinen Personalratskollegen über meine Erfahrungen austauschen die ich als Vertreter gemacht habe>

Danke Fränki

.

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Monday, 12.11.2007, 22:41 (vor 6028 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

» 1)Wie gehe ich vor wenn ich die Bewerbungsunterlagen auswerten muß.
» Ich habe mir vorgestellt mit Excel einen Tabelle erstellen und die
» wichtigen Informationen zu vergleichen.

Du schreibst ja, dass Du auch Personalratsmitlied bist, halte dich doch an die Vorgehensweise des PR mit dem zusätzlichen Schwerpunkt "Schwerbhinderung und die Auswirkungen". Sofern sich mehrer Schwerbhinderte bewerben und eine vergleichbare Eignung gegeben ist, wäre ein weiterer möglicher Punkt, wer hat es auf Grund der Schwerbhinderung ggf. schwieriger eine Beschäftigung zu finden.

» 2)Oder hat mir jemand eine Mustervorlage >

habe ich keine, ich habe mich immer mit dem BR zusammen getan wie o. beschrieben.

» 3)Ich habe noch nicht erwähnt dass ich selbst Personalratsmitglied bin.

...schön, dann hast Du es ja ggf. etwas einfacher, da die Zusammenarbeit klappen sollte. ;-)

» Kann ich mit meinen Personalratskollegen über meine Erfahrungen
» austauschen die ich als Vertreter gemacht habe>

Ja, es besteht hier keine Schweigepflicht untereinander. Diese besteht nur gegen Außenstehende, also Nicht-Personalratsmitglieder.
Du sollest also auch eine Empfehlung zur Einstellung abgeben.
Du kannst/sollest ja sowie so im der PR-Sitzung (es sollte hier in jeder Sitzung den TOP geben "Bericht der SchwbV") wichtige Fakten Deiner Tätigkeiten berichten, so wie PR-Mitglieder auch. Die PR-Koll. sollen ja auch Verständnis für die Tätigkeit der SchwbV erhalten, um diese so noch optimaler unterstützen zu können.

» Danke Fränki

Bitte! :-)

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Tuesday, 20.11.2007, 19:51 (vor 6020 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Fränki,
»
» » 1)Wie gehe ich vor wenn ich die Bewerbungsunterlagen auswerten muß.
»Hallo
Das war eine ernüchternde Woche für mich.

Erst das Gespräch mit meinem Chef wegen der Unterlagen für 168 Euro um vernünftig arbeiten zu können.
Hat geklappt ist bestellt.

Nach dem der Personalchef wieder erwähnt hat dass er nicht an §81 gebunden sei habe ich geantwortet mich an das Integrationsamt zu wenden.

Das Gespräch mit dem Amt bestätigte dass er sich an §81 halten muß und das Arbeitsamt nach freien Stellen anfragen muß.


Nun habe ich beim Arbeitsamt angerufen um zu fragen ob unser Personalchef sich an das Arbeitsamt gewendet hat um nach Stellen zu fragen die für Schwerbehinderte geeignet sind.

Ich bekam die Antwort dass unsere Gemeinde das nicht muß. Ich verwies auf §81 das Sie zum Grübeln brachte.

Sie hat sich bei Ihren Kollegen im Amt informiert und mir erklärt dass es langt wenn unsere Gemeinde sich im Internet auf der Seite des Arbeitsamtes umschaut. Es besteht kein muß


Ich frage mich nun warum ich mein Amt versuche so gut wie möglich zu machen wenn die Gesetze eh nicht gelten>
Gruß und Frust Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

hackenberger, Tuesday, 20.11.2007, 21:13 (vor 6020 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

» Erst das Gespräch mit meinem Chef wegen der Unterlagen für 168 Euro um
» vernünftig arbeiten zu können.
» Hat geklappt ist bestellt.

na also, der erste positive Schritt ist ja dann erfolgt.

» Das Gespräch mit dem Amt bestätigte dass er sich an §81 halten muss und das
» Arbeitsamt nach freien Stellen anfragen muss.

Bitte doch das IA dementsprechend auch den AG zu unterrichten. Ggf. kannst Du ja auch das Thema nochmals, in Rücksprache mit dem IA, schriftl. an das IA stellen und diese bitten schriftl. zu antworten. Diese Antwort kannst Du dann in Kopie an den AG/Personalchef weiterleiten.

Weiter kannst Du dich mit dem BR/PR zusammen tun und der BR/PR kann dieses auch nochmals an den AG herantragen und auch darauf hinweisen, dass die Missachtung des SGB § 81 den BR/PR bei einer Entscheidung entsprechend berücksichtigen.

» Nun habe ich beim Arbeitsamt angerufen um zu fragen ob unser Personalchef
» sich an das Arbeitsamt gewendet hat um nach Stellen zu fragen die für
» Schwerbehinderte geeignet sind.

Der AG muss nicht bei der AfA fragen ob die Stelle geeignet ist. Er muss der AfA die freie Stelle mit dem hierfür erforderlichen Profil benennen, damit diese prüfen können ob geeignete arbeitsuchend Schwerbehinderte dort gemeldet sind.

Dieses kannst Du übrigens auch.

» Ich bekam die Antwort dass unsere Gemeinde das nicht muss. Ich verwies auf
» §81 das Sie zum Grübeln brachte.

richtig so, die AfA sollte den § 81 SGB IX kennen und darum bemüht sein möglichst viele freie besetzbare Stellen gemeldet zu bekommen.

» Sie hat sich bei Ihren Kollegen im Amt informiert und mir erklärt dass es
» langt wenn unsere Gemeinde sich im Internet auf der Seite des Arbeitsamtes
» umschaut. Es besteht kein muss

Falsch!


» Ich frage mich nun warum ich mein Amt versuche so gut wie möglich zu
» machen wenn die Gesetze eh nicht gelten>

Sie gelten, doch es ist nicht immer leicht diese umzusetzen. :-(

Du arbeitest ja im öffentl. Dienst. Hier gilt weiter auch der § 82 und es gibt Fürsorgeerlasse/-richtlinien.

Besorge dir die für euch zuständige. Dort wird i.d.R. auch stets nochmals darauf hingewiesen, dass der AG zum einen das SGB IX zu beachten hat und es werden meist noch weitergehende Anorderungen gestellt.

Du kannst dich dann auch an die Stelle wenden, welche diesen Fürsorgeerlass/ diese Fürsorgerichtlinie herausgegeben hat und diese um Unterstützung bitten.

Weiter wende Dich an den Beauftragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG, § 98 SGB IX und bitte diesen um Unterstützung und erinnere diesen ggf. an seine Aufgaben § 98 Satz "Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden". Hierzu gehören auch die § 81 und 82!

An sonsten hilft nur weiter hartnäckig an Ball bleiben. ;-)

PS: Sollte bei der AfA ein geeigneter arbeitsuchender Schwerbehinderter gemeldet sein und dieser mangels der nicht erfolgten Meldung dieser freien Stellen nicht an die Gemeinde zu einem Bewerbungsgespräch vermittelt werden, so könnte dieser gem. AGG, wegen Verstoß gegen den § 81 SGB IX und Missachtung des Fürsorgeerlasses, hier die Gemeide auf Schadenersatz verklegen. Auch hierauf solltest Du den Personalcheft nochmals hinweisen. Das Verhalten des AG ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, mit den hier dann möglichen Folgen. Auch der BR könnte hier eine Klage gem. § 17 AGG einreichen, Diskriminierung Schwerbehinderter durch Missachtung der §§ 81 und 82 SGB IX und des Fürsorgeerlasses, die SchwbV leider nicht.

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Fränki23, Saturday, 15.12.2007, 20:59 (vor 5995 Tagen) @ hackenberger

Hallo

Ich wollte mal berichten wie es weitergegangen ist mit unseren Einstellungen.

Nachdem die Frist abgelaufen war habe ich noch ca. 10 Tage gewartet um ein Gespräch mit unserem Rechnungsamtsleiter zu führen. Ich hatte ein schlechtes Gefühl im Magen weil ich immer alles was ich möchte (was mir auch zusteht) anfordern muss. Von alleine geht gar nichts.

Ich suchte am Dienstag den Herren auf um Ihn zu fragen wie es nun von der Sicht unserer Gemeinde weitergeht.

Er zeigte mir ein Schreiben mit den Schwerbehinderten die sich beworben haben. Es waren gerade mal 5 Bewerber bei 170 Bewerbungen. Er erwähnte dass Sie eine Liste erstellt haben wo alle Bewerber aufgelistet sind die sich beworben haben. Auf der Liste kann man erkennen welche Qualifikationen die einzelnen Bewerber haben. Diese Liste und die Bewerbungen der Schwerbehinderten soll ich in den nächsten Tagen erhalten. Ich habe erwähnt dass ich auch die Bewerbungen der Nichtschwerbehinderten brauch um diese mit den Schwerbehinderten zu vergleichen. Er meinet dass mir diese nicht zustehen würden.
Ich habe Ihm gesagt dass ich das klären würde da ich andere Infos habe.
Ich habe am Mittwoch einen Link gefunden wo dies bestätigt wird und auch dass ich an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen kann um mir ein Bild von allen zu machen.

http://www.iqpr.de/iqpr/download/foren/B14-2006.pdf

Ich habe ein Mail geschrieben und Ihm erklärt dass Sie mich zu allen Bewerbungsgesprächen einladen sollen und dass mir alle Bewerbungen die in die engere Auswahl kommen zur Ansicht vorzulegen sind.

1) Habe ich ein Recht auf alle Bewerbungen oder nur auf diese die zur engeren Auswahl zählen.
2) Habe ich ein Recht habe an allen Bewerbungsgesprächen teilzunehmen>
3) Wenn ja was muss dann beachten wenn ich bei den Gesprächen teilnehme>
4) Welche Fragen sind unzulässig>
5) Ich habe erwähnt dass ich Personalratsmitglied bin. Leider sind wir dort sehr unschlüssig über die Teilname des Personalrats an den Bewerbungen. Es ist eigentlich peinlich zu fragen ob mir jemand sagen kann, welche Aufgaben dieser hat in Bezug auf die Einstellungen. Ich habe erwähnt dass der Personalrat alle Bewerbungen erhält um diese auszuwerten und dann einen Vorschlag an die Geschäftsleitung zu machen.
6) Muss ein Personalratsmitglied bei den Gesprächen anwesend sein>


Bin über jede Hilfe dankbar wenn ich etwas vergessen habe das für mich wichtig sein kann um dieses Amt so gewissenhaft wie möglich auszufüllen.

P.s. Ich habe mich für das kommende Jahr an einem Grundkurs beim Integrationsmt angemeldet.

Gruß und dank Fränki

Bewerbungsunterlagen für SBV Öffentl Dienst

Ede vom Bayerwald, Monday, 17.12.2007, 07:41 (vor 5993 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

Du schreibst weiter oben, dass ihr auf 3 SB Kollegen schrumpft und als bei der nächsten turnusmässigen Wahl keine SBV mehr gewählt werden kann.
Eine Möglichkeit für dich ist Kollegen zu suchen, die einen GdB von 30 oder 40 haben und sie aufzuklären, dass eine Gleichstelolung möglich ist, wenn sie auch nur andeutungsweise befürchten müssen ihren Arbeitsplatz zuu verlieren.

Arbeitsplatz ist bei uns in der AfA definiert als der Schreibtisch, den ich derzeit inne habe oder auch den SChaufelstiel.
Ist dieser Arbeitsplatz in Gefahr, so ist eine Gleichstellung möglich!!

Gilt auch so für Beamte!!!! Habe selber schon bei zwei verbeamteten Kollegen Antrag auf Gleichstellung gestellt und durch bekommen.

Dies nur so als Tipp zum Erhalt der Schwerbehindertenvertretung bei dir.

Übrigens gibt es auch Bezirksschwerbehindertenvertretungen bei den Bezirksregierungen. Sind möglicherweise nicht zuständig, aber oft Hilfsbereit!! immer gut für Tipps (bin selber bei denen mit dabei)

Gruß Ede

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