Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen" (Sitzung)

Jürgele, Tuesday, 20.11.2007, 09:54 (vor 6026 Tagen)

Hallo Freunde,

in meiner Eigenschaft als Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson eines öffentl. Trägers habe ich es zwar nach langem Kampf geschafft bei den Sitzungen des Gesamtpersonalrates eingeladen zu werden und teilnehmen zu dürfen. Seit einiger Zeit jedoch haben sich die Gesamtpersonalräte etwas neues einfallen lassen um die Schwerbehindertenvertretung außen vor zu lassen! Die Gesamtpersonalräte treffen sich mit verschiedenen und zuständigen Dezernatsleitern (sind gleich unterhalb der Direktoren angesiedelt) zu sogenannten "Arbeitsgesprächen" um abzutasten wohin der Künftige Weg des jeweiligen Dezernates führt.

Bei solchen Gesprächen wird die Schwbv., wie auch nicht anders erwartet, nicht eingeladen da es sich laut GPR-Vorsitzenden nicht um eine Sitzung oder einen Ausschuss handelt! Es bekommen jedoch alle GPR-Mitglieder ein "Schreiben" mit welchen Dezernenten, wann, wo und zu welchen Themen gesprochen wird!
Solche "Arbeitsgespräche" dauern so zwischen 2 und 4 Stunden und nachdem der Dezernent den Raum verlassen hat wird zur Meinungsbildung des GPR das Gespräch analysiert. Ein Protokoll über das Gespräch wird jedoch nicht gefertigt!(Jedes GPR-Mitglied macht sich selbst Notizen)

So kann und darf es meiner Meinung nach nicht richtig sein!

Ich bitte euch eure Meinung zur Beteiligung der Schwbv. kund zu tun und mir mit rechtlichen Grundlagen zu helfen.

Gruß
Jürgele

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

hackenberger, Tuesday, 20.11.2007, 10:37 (vor 6026 Tagen) @ Jürgele

Hallo,

hier gibt es offenbar ein merkliches Defizit was die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen GBR und GSchwbV betrifft, was es lt. den hier geltenden Gesetzen und vor allem aber wegen der gleichen Zielstellung, nämlich sich für die Beschäftigten einzusetzen nicht geben sollte – nicht geben darf.

Hierfür wird es wohl Gründe geben. Es gilt hier also dringend dieses zu ändern. Hierbei muss jeder auch sich selbst ehrlich betrachten/bewerten, wo habe ich hier "ungeschickt" gehandelt, was kann, muss ich tun um dieses zu verändern>>

So nun aber auch zum rechtlichen. Ja, die GBR-Mitglieder können sich zu Gesprächen mit dem AG/AG-Vertrern treffen ohne hier die GSchwbV hinzuzuziehen/ mit einzubinden. Hierüber muss auch kein Protokoll gefertigt werden, bzw. wenn sie eines fertigen, muss dieses nicht der GSchwbV zur Verfügung gestellt werden. Ob diese alles so geschickt ist bleibt dahingestellt.

Das gleiche Recht, den gleichen Rechtsanspruch hat auch die GSchwbV. Also auch sie kann solche Gespräche führen. Ob der AG dann diese Gespräche/ diese Themen zweimal behandeln möchte bleibt dahingestellt.

Ergeben sich aus solchen Gesprächen Punkte/Fakte welche die Mitbestimmung bzw. Maßnahmen im Betrieb/ in der Verwaltung betreffen, so müssen sie in den jeweiligen Gremien Ausschüssen des GBR-/HPR bzw. in der GBR-/HPR-Sitzung ordnungsgemäß behandelt werden. Hierzu gehört dann ggf. auch wieder die notwenige, u.U. auch ausführliche Beratung mit dem AG.

Die Folge kann dann hier sein, dass auch der AG auf den GBR/HPR zu geht und diesen bittet die GSchwbV zu den Gesprächen mit zu bringen oder diese selbst zu den Gesprächen hinzuzieht.

Fazit: Hier sollte daher das Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit", die wirkliche Ursache schnellstens behandelt werden. Bitte aber auch hier immer daran denken, es sind immer zwei/zwei Seiten welche in sich gehen und handeln müssen. Es gibt weiter nie nur einen "Schuldigen".

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

Jürgele, Wednesday, 21.11.2007, 08:50 (vor 6025 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

nur kurz erklärt:

Wir sind ein Fusionierter Träger der in Bayreuth, Würzburg und München ansässig ist. Ferner werden uns ständig die Verwaltungskosten, auch vom Bundesrechnungshof, vorgeworfen. Es ist halt kein Geld mehr da und deshalb muss in diesen Gesprächen der anwesende Kreis so klein wie möglich gehalten werden! (Lt. GPR Vorsitzenden nach pers. Gespräch mit der Geschäftsführung)

Ich sitze als GSchbv. in Bayreuth und Gespräche mit Dezernenten im eigenen Haus nachzuholen (kenne ich persönlich) ist somit nicht all zu schwer! Wenn jedoch Gespräche mit Dezernenten in Würzburg oder München stattfinden und ich nicht mitgenommen werde, ist es in der momentanen "Sparpolitik" unmöglich als Gschbv. diese Gespräche nachzuholen. Auch stellt sich mir die Frage, ob die selben Themen, Fragen und Antworten wiedergegeben werden. Ferner kenne ich die Dezernenten in den anderen Trägern nicht und müsste erst einen vertrauensvollen Zugang zur jeweiligen Person finden! Dieser Zugang ist beim GPR seit Jahren bereits vorhanden!

Ich bin erst seit Jan. 2007 als gewählter Gschwbv. im Amt und versuche meine Pflichten zu erfüllen, möchte aber auch von meinen Rechten gebrauch machen. Im Gespräch mit dem GPR (der schön länger im Amt ist) habe ich leider keine Erfolge erzielen können. Als Antwort bekommt man nur: Dein Vorgänger hat sich um solche Dinge nie gekümmert, und jetzt kommst du daher>

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, habe ich keine rechtliche Grundlage um bei solchen "Arbeitsgesprächen" teilzunehmen und bin auf die
"vertrauensvolle Zusammenarbeit" angewiesen. Sollten also aus solchen Gesprächen Veränderungen hervor gehen, werde ich diese erst mit der offiziellen Mitteilung über den Arbeitgeber erfahren, aber nicht die Vorgeschichte.

Naja, da kann man halt nichts machen.:-(

Danke für die Unterstützung

Gruß
Jürgele

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

hackenberger, Wednesday, 21.11.2007, 19:42 (vor 6024 Tagen) @ Jürgele

Hallo Jürgele,

die Rechtslage ist ja klar. Das "neue" Leute/Mandatsträger halt mal Dinge anders angehen, sich ggf. sogar im Rahmen ihre Mandate mehr/stärker einbringen ist nun einmal so. Hier muss/ sollte man dieses auch einmal in einer GPR-Sitzung einbringen und dort um Verständnis und Unterstützung bitten.

Was das Thema Kosten betrifft sollte man sich gerade wenn es im Betrieb/ Unternehmen wirtschaftlich nicht so gut läuft an dieser Tatsache durchaus orientieren, dann aber bitte nicht nur die GSchwbV sondern auch der GPR.

Notwenige Kosten/Ausgaben dürfen aber einer sinnvollen/notwenigen Mandatsarbeit nicht entgegenstehen.

Es ist immer gut, wenn neue Mandatsträger möglichst gleich nach der Wahl das Gespräch mit dem AG und dem PR/GPR suchen und dort darlegen, dass man die vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zum Wohle des Betriebes/ Unternehmen sucht.

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

Ede vom Bayerwald, Thursday, 22.11.2007, 09:00 (vor 6024 Tagen) @ Jürgele

Hallo Kollege Jürgele,

zur rechtlichen Grundlage.

Soweit mir (AG = Freistaat BAyern) bekannt, ist es so, dass die SBV grundsätzlich zu allen Terminen des PR's gleicher Stufe zu laden ist!!

Dies gilt nicht nur für Sitzungen des ganzen Gremiums sondern grundsätzlich für alle Termine Gespräche usw. die der PR offiziell als PR führt. Also auch dann, wenn nur ein PR-Mitglied teilnimmt! Somit besteht meines Erachtens absolut zwingend die Notwendigkeit für den PR, für den AG sowieso, die SBV der gleichen Stufe zu solchen Gesprächen einzuladen, ansonsten handelt es sich um einen Fall für § 156 (SGB IX) Behinderung der Tätigkeit der SBV.

Würde da schleunigst Auskunft beim IA telephonisch einholen, je nach Auskunft umgehend Kontakt mit der Gewerkschaft oder mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.
die Gewerkschaft schreibt da gerne, wenn Verstöße vorliegen. Und keine langen Termine setzen, da sonst so viel Zeit vergeht!
Natürlich sollte der Rechtsweg der allerletzte sein, der beschritten wird, aber Beratung ist ja noch kein Rechtsweg.

Fallt ihr noch unter die Fürsorgerichtlinien des Freistaates> Da steht auch einiges , so ab Seite 94 / Pkt XIV Nr. 4 (in der vom Finanzministerium heraus gegebenen Version)

Gruß Ede

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 23.11.2007, 14:52 (vor 6022 Tagen) @ Jürgele

...schau mal hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html#Arbeit
In dem ersten Urteil geht es um genau diesen Sachverhalt.

Wenn du den kompletten Urteilstext benötigst, dann wende dich an deinen Gewerkschaftssekretär oder bestelle ihn direkt bei:
Verlag C. H. Beck oHG - Telefon: 089 - 38189-747

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen"

Charly Braun, Tuesday, 27.11.2007, 16:27 (vor 6018 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» ...schau mal hier:
» http://www.schwbv.de/urteile.html#Arbeit
» In dem ersten Urteil geht es um genau diesen Sachverhalt.
»
» Wenn du den kompletten Urteilstext benötigst, dann wende dich an deinen
» Gewerkschaftssekretär oder bestelle ihn direkt bei:
» Verlag C. H. Beck oHG - Telefon: 089 - 38189-747

Lieber Kollege,
solltest du den vg. OVG Beschluss in Langtextform benötigen, so melde dich bitte bei mir auf dem E-Mail-Wege, aber bitte mit Klarnamen und richtiger Adressenangabe. Denn ich hatte seinerzeit den OVG-Beschluss initiiert und bin daher gerne bereit und berechtigt, dir diesen zu überlassen. Ansonsten würden dir vermeidbare Kosten entstehen.

Die von dir genannten Arbeitsgespräche des Betriebsrates mit Arbeitgebervertretern etc. lassen sich zweifelsfrei unter den Begriff "Sitzung" subsumieren. Hierzu hat das BAG mit Enscheidung vom 19.1.1984 - 6ABR 1983-AP Nr. 4 zu § 74 BetrVG- festgestellt, dass unter "Sitzung" das Zusammenfinden der Mitglieder des Betriebs-, bzw. Personalrates usw. unter der Leitung des Vorsitzenden, des Stellvertreters oder eines anderen bestimmten Mitglieds zur gemeinsamen Beratung ggf. Beschlussfassung zu verstehen ist.
Mir ist das als damaliger Vertrauensmann in den 80-jahren auch passiert. Habe dann beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den PR-Vorsitzenden und im Falle der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000 DM ersatzweise eine sechs-monatgige Haftstrafe beantragt. Nach Zustellung meines VG-Antrages an den PR-Vorsitzenden, war dieser in sekundenschnelle geläutert. Und von da an hatte ich überhaupt keine Probleme mehr. Lass diese Möglichkeit der Anrufung des Arbeitsgerichtes innerhalb des Betriebsrates mal anklingen. Du wirst sehen wie das wirkt.
Beste Grüße
Charly Braun

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