BEGINN eines BEM (BEM)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich arbeite im öffentlichen Dienst im schönen Frankenland, also Bayern. Hier wurde in den "Fürsorgerichtlinien" das BEM relativ ausführlich beschrieben.
Knackpunkt ist derzeit die Beschreibung in 2.3:
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, hat die personalverwaltende Stelle zu klären, ob die oder der Beschäftigte mit der Beteiligung der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung einverstanden ist.
Genau da liegt das Problem der Beschäftigten... Die "personalverwaltende Stelle" hat einen Mitarbeiter der Personalstelle zum (telefonischen) Erstkontakt bestimmt, der sofort Fragen zur voraussichtlichen Dauer der AU stellt, Gründe der AU wissen will und "pampig" wird, wenn er diese Auskünfte nicht bekommt. Ergebnis ist, dass 99 % der Kontaktierten ein BEM schon in diesem Gespräch ablehnt, da sie "wissen", dass der Mitarbeiter rein gedanklich nie zwischen seinen Tätigkeiten als Kontaktperson einerseits und Personalstellen- Mitarbeiter andererseits trennen kann.
Diese Problematik habe ich als SBV bereits vor einem Jahr und seitdem immer wieder in Monatsgesprächen thematisiert. Geändert hat sich leider nichts. Der Geschäftsführende hat diesen Mitarbeiter im Alleingang "auserkoren" und ist nicht bereit, seine Meinung zu ändern, da er es als seine Aufgabe sieht, den Erstkontakt herstellen zu lassen...
Eine DV liegt derzeit nur im Entwurf vor, weitere Verhandlungen darüber werden mit immer neuen (bzw. alten) Argumenten geblockt.
Welches weitere Vorgehen würdet Ihr mir raten>>>
Herzliche Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom