Mehrarbeit bei Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

redbellied, Sunday, 17.02.2008, 21:37 (vor 5926 Tagen)

Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht das ich Mehrarbeit leisten muss. Jetzt bin ich aber 70% Behindert und jede Überstunde ist ein Kampf für Mich.

Kann ich Mehrarbeit verweigern> So das ich nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten muss> Also maximal 40 Stunden pro Woche. Wie sieht es mit Wochenenden aus> Oftmals müssen wir auch am Wochenende arbeiten, so das wir gut auf 55 - 60 Stunden pro Woche kommen.

Frage:
1.) Kann ich die Überstunden ablehnen>
2.) Ist das rechtens, wenn ja - welches Gesetz>
3.) Muss ich dann auch keine Mehrarbeit am Wochenende leisten (da ich ja 5X8 Stunden von Mo-Fr. arbeite, also 40 Stunden).
4.) Wenn das alles zutrifft ...wie setzte ich das beim Arbeitgeber durch>


Gruss Jens

Mehrarbeit bei Behinderung

hackenberger, Sunday, 17.02.2008, 22:25 (vor 5926 Tagen) @ redbellied

Hallo Jens,

wende Dich bitte mit Deinen Fragen an deine SchwbV im Betrieb, sie wird Dich hier sehr gerne beraten und unterstützen, dafür werden sie u.a. gebildet (gewählt).

Du kannst weiter auch die Suchfunktion nutzen, zu diesen Fragen findest Du dann reichlich Infos. Aber trotzdem sollten Schwerbehinderte mit Fragen im Zusammenhang mit der Behinderung und dem SGB IX immer den Weg zu ihrer Mitarbeitervertretung, der SchwbV, finden, diese helfen hier dann stets gerne.

Sollte es in Deinem Betrieb keine SchwbV geben und Dir die Suchfunktion nicht weiterhelfen konnte, melde Dich bitte wieder.


PS: Bitte auch einmal einen Blick auf den Text im Kopf dieser Webseite ;-) Bitte dieses nicht falsch verstehen, doch wir wollen hier nicht durch unsere Arbeit den SchwbV die Möglichkeit nehmen ihren Koll. weiterzuhelfen zu können. Wir wollen Diese (die SchwbV) hier vielmehr duch unsere Arbeit unterstützen.

Mehrarbeit bei Behinderung

redbellied, Monday, 18.02.2008, 16:15 (vor 5926 Tagen) @ hackenberger

Hm, also ich habe weder mit der Suchfunktion ne Antwort gefunden noch gibt es in unserer Firma ne SchwbV ...

Mehrarbeit bei Behinderung

hackenberger, Monday, 18.02.2008, 16:57 (vor 5926 Tagen) @ redbellied

Hallo Jenas,

sowohl unter A-Z ist der Begriff Mehrarbeit und mittels Suche findet man unter dem Suchbegriff "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Mehrarbeit]Mehrarbeit[/link]" oder "Überstunden" reichlich. Alle Frage wären dann beantwortet. :-(

Doch hier die Antworten zu Deinen Fragen:

» Frage:
» 1.) Kann ich die Überstunden ablehnen>
Schwerbehinderte können sich auf den § 124 SGB IX berufen. (siehe A-Z „Mehrarbeit“)
» 2.) Ist das rechtens, wenn ja - welches Gesetz>
ja, sie 1.
» 3.) Muss ich dann auch keine Mehrarbeit am Wochenende leisten (da ich ja
» 5X8 Stunden von Mo-Fr. arbeite, also 40 Stunden).
Schwerbehinderte (Vollzeitkräfte) müssen auf Wunsch von Mehrarbeit (> 8 Std., genau 8 Std. 5 Min. so das BAG) freigestellt werden.
» 4.) Wenn das alles zutrifft ...wie setzte ich das beim Arbeitgeber durch>
Das liegt an Dir, normaler Weise beruft man sich auf § 124 SGB IX. Man kann hier sofern keine SchwbV vorhanden ist auch den BR um Unterstützung bitten.

Hinweis: „Durchsetzen“ ist eine ungeschickte Ausdrucksform. Sie erzeugt ggf. beim AG nicht unbedingt Wohlwollen.


Achtung: Dieses bedeutet aber nicht, dass Schwerbehinderte keine Wochenend- oder Sonntagsarbeit leisten müssen. Der AG kann z.B. bei Notwenigkeit Arbeitszeitverschiebungen vornehmen. Also Arbeitszeit welche auf einen Wochentag (Mo-Fr) entfällt auf Samstag oder Sonntag verlegen. Hier müsste dann nur sofern vorhanden BR und SchwbV eingebunden beteiligt werden.


Hier noch ein Auszug zur Fragestellung aus dem Knittelkommentar zum § 124 SGB IX:

Die Regelung ermöglicht schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten, Mehrarbeit – im Vergleich zu der arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitszeit – abzulehnen. Sie sind deshalb, abgesehen von Notfällen, grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Leistung zu erbringen. Die Vorschrift enthält kein absolutes Verbot der Mehrarbeit. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer soll aber gegen seinen Willen nicht zusätzlich belastet werden. Deshalb ist es ihm überlassen, ob er von seinem Recht auf Freistellung von Mehrarbeit Gebrauch macht oder nicht. Es kommt weder auf den GdB noch auf die Ursache der Behinderung an.

Noch abschließend folgende Hinweise:
Bitte immer darauf hinweisen, dass keine SchwbV im Betrieb vorhanden ist. Wir sind ja eigentlich ein Forum welches Fragen von BR/SchwbV usw. s.o. beantwortet.
Weiter vielleicht auch das nächste Mal den Text stilistisch etwas "anders" gestallten. Das 1.,2.3. usw. ließt sich etwas, nun ja "ungeschickt".;-)

Lese bitte auch einmal alles zum Thema "Mehrarbeit" unter A-Z und mit Nutzung des Suchbegriffes. Wir haben diese ja schon alles mehrfach behandelt.

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