Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

barevi, Bayern, Unterfranken, Wednesday, 27.02.2008, 13:48 (vor 5925 Tagen)

Hallo Ihr lieben Helferlein ;-) ,

wieder einmal möchte ich gerne Eure Meinung hören bzw. Euer Wissen in Anspruch nehmen. Nach wirklich zääähem Ringen steht bei uns nun eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung zum BEM.

Seit ca. 3 Wochen werden die Fehlzeiten von der Personalstelle an mich weitergeleitet (derzeit mache ich SBV und BEM- Verantwortliche in Personalunion) und ich setze mich mit den MitarbeiterInnen, die einem BEM zugestimmt haben bzgl. Erstgespräch in Verbindung.

Nun taucht die Frage bei Einigen auf: Ich habe abgelehnt - scheint aber doch eine gute Sache zu sein - kann ich jetzt DOCH noch>>>

In div. BV und DV habe ich einen solchen Passus, dass ein BEM auch "auf Verlangen" durchgeführt werden soll schon immer wieder mal gefunden... doch wo ist der "Rechtsanspruch zur Durchführung" bzw. die Grundlage für den AG, einen solchen "Wunsch" abzulehnen>>>

Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Mühe
und viele Grüße

Barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"???

hackenberger, Wednesday, 27.02.2008, 13:58 (vor 5925 Tagen) @ barevi

Hallo,

» Nun taucht die Frage bei Einigen auf: Ich habe abgelehnt - scheint aber
» doch eine gute Sache zu sein - kann ich jetzt DOCH noch>>>

AN, Ja aber AG, Nein!
Warum haben AN abgelehnt> Wurden sie hier richtig beraten über Sinn und Chance>
oder
Hat AG abgelehnt> Wenn AG abgelehnt hat würde mich die Rechtsgrundlage interessieren!

§ 84 (2) verpflichtet den AG ein BEM anzubieten sofern die Voraussetzungen (6 Wochen AU, am Stück oder addierte AU-Tage innerhalb von 12 Monaten) erfüllt sind.

Hier gibt es keinen Ermessensspielraum des AG. Die Anbietung des BEM ist Pflicht. Unterlässt der AG dieses, so ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gegeben.

Die Unterlassung eines BEM § 84 (2) und auch die Missachtung des § 84 (1) bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten kann auch eine Kündigung aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen anfechtbar machen.

Der AN kann selbstverständlich auf die Durchführung des BEM verzichten.

Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"???

barevi, Bayern, Unterfranken, Wednesday, 27.02.2008, 15:08 (vor 5925 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Warum haben AN abgelehnt> Wurden sie hier richtig beraten über Sinn und
» Chance>

Sie wurden eben NICHT richtig beraten! Die AN erhalten (BISHER) von der Personalstelle ein Formular mit "Ja / Nein" und einen 4- seitigen "strohtrocken" abgefassten Leitfaden. Die meisten haben's nicht mal durchgelesen.

Künftig werden sie die DV mit der Empfehlung erhalten, sich bei Fragen gerne VORAB bei mir zu informieren und DANN zu entscheiden, ob sie einem BEM zustimmen oder nicht.

...aber Du scheibst auch, "AN ja" - gibt es dafür einen verbindlichen Text>>>

Viele Grüße aus dem (derzeit wettermäßig :-P )trüben Spessart
Barevi

--
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Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"???

hackenberger, Wednesday, 27.02.2008, 16:00 (vor 5925 Tagen) @ barevi

Hallo "barevi",

» ...aber Du schreibst auch, "AN ja" - gibt es dafür einen verbindlichen
» Text>>>

Ja, SGB IX § 84 (2) Satz 1 ....mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ....

Kommentar hierzu: ...Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. Diese ist nicht nur Ausdruck seiner Selbstbestimmung, sondern auch Vorbedingung ...

Dieses sollte aber eine SchwbV und BEM- Verantwortliche aber wissen. :-( Hier scheint ganz offensichtlich Schulungsbedarf zu bestehen. Bitte doch auch hier noch einmal einen Kommentar zum § 84 SGB IX und die Beiträge hier nachlesen.

Abschließend der grundsätzliche Hinweis am alle SchwbV/Mandatsträger: Bitte nicht nur Schlagworte aufgreifen, sondern auch für eine gute Umsetzung sich immer inhaltlich mit den Themen tiefgehend befassen. Also lesen, lesen, lesen.....;-)

Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"???

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 28.02.2008, 09:56 (vor 5924 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich habe den Eindruck, wir schreiben ein bißchen aneinander vorbei...

» Ja, SGB IX § 84 (2) Satz 1 ....mit Zustimmung und Beteiligung der
» betroffenen Person ....
»
» Kommentar hierzu: ...Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus.
» Diese ist nicht nur Ausdruck seiner Selbstbestimmung, sondern auch
» Vorbedingung ...

Dieser Sachverhalt ist mir sonnenklar, ich bin ja nun kein Frischling mehr :-) Nur der Begriff "Zustimmung" setzt ja die Aktivität des AG voraus - diese war da - der AN hat abgelehnt - jetzt möchte er aber nach z.B. 3 Wochen DOCH ein BEM.

Wie kann er also seine Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln> - Und gibt es dazu Rechtsgrundlagen, die den AN hierin stützen>

Wieder viele Grüße
Barevi

Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"???

hackenberger, Thursday, 28.02.2008, 10:50 (vor 5924 Tagen) @ barevi

Hallo,

» Der Begriff "Zustimmung" setzt ja die Aktivität des AG voraus -
» diese war da - der AN hat abgelehnt - jetzt möchte er aber nach z.B. 3
» Wochen DOCH ein BEM.
Dieses war so aus der ersten Anfrage für mich nicht zuerkennen.

» Wie kann er also seine Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln> - Und gibt
» es dazu Rechtsgrundlagen, die den AN hierin stützen>
Nein, hier geht’s es nun nur mit Zustimmung des AG, also "good will" des AG.

Anderes könnte sich ergeben, wenn man dem AG belegen könnte, dass er seine Pflichten gem. § 84 (2) im notwendigen Maße nicht nachgekommen ist. Hierzu gibt es aber nach meiner Kenntnis noch keine Rechtssprechung.

Ich würde versuchen den AN von der Sinnhaftigkeit einer Durchführung eines BEM zu überzeugen. Es sollte ja auch in seinem Interesse sein, dass AN wieder voll leistungsfähig sind und möglichst keine AU-Tage mehr entstehen, zu mindest nicht wenn sie durch Umsetzung eines BEM vermieden werden können.

Aber Du schreibst doch, dass ihr eine DV unterschriftsreif habt, ist dort diese Thematik denn nicht abgehandelt> Sollte sein! Also Bedenkzeit und auch die Möglichkeit in angemessener Zeit die getroffene Entscheidung zu korrigieren.

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