Kostenübernahmeverweigerung/Beschlussverfahren (Seminare / Fortbildung)

donnaantonia, Friday, 14.03.2008, 12:50 (vor 5912 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,

seit Anfang letzten Jahres gibt es in unserem Hause eine SBV. Diese hat sich für dieses Jahr als Initiativaufgabe die Verabschiedung einer Integrationsvereinbarung „auf die Fahnen geschrieben“. Dazu ist es erforderlich, dass sich die SBV die notwendigen Kenntnisse aneignet, da sie selbst über dieses Wissen nicht verfügt.

Im vergangenen Jahr besuchte die SBV zwei Grundlagenseminare des Integrationsamtes. Da die Qualität der Seminare nicht den Erwartungen entsprach, stellte die SBV einen Kostenübernahmeantrag für ein kostenpflichtiges Seminar bei einem Seminaranbieter, dessen Seminare als sehr gut von unserem Betriebsrat beurteilt wurden; der selbst wiederum 3 Seminare dort besuchte. Die damaligen Kostenübernahmen – auch bei Schulungen außerhalb des Beschäftigungsortes – durch den Arbeitgeber stellten kein Problem dar.

Die Kostenübernahme der SBV wurde vom Arbeitgeber mit der Begründung abgelehnt, dass die SBV die kostenlose Seminare beim Integrationsamt oder E-Learning zu nutzen hat. Außerdem wäre die Gründung einer SBV bei den wenigen sbM nicht notwendig gewesen (Quote: < 2,5 %) und im Übrigen wird auch gar kein Handlungsbedarf für die SBV gesehen. Nicht nur das Totschlagargument auch die Verhaltensweise gegenüber der SBV ist seit einem Jahr von dieser Einstellung geprägt ohne Hoffnung auf Besserung – im Gegenteil!

Auch nach Einschaltung eines Anwalts durch die SBV verweigert der Arbeitgeber die Kostenübernahme. Der Anwalt hat nunmehr empfohlen, dass Seminar zu besuchen und im Anschluss daran die Kosten im Beschlussverfahren geltend zu machen. In der Zwischenzeit wären jedoch die Kosten für das Seminar durch die SBV zu verauslagen bzw. bei einer gerichtlichen Niederlage gänzlich zu tragen.

Gibt es Forummitglieder, die schon einmal ein Beschlussverfahren wegen einer Kostenübernahmeverweigerung angestrebt haben> Habt Ihr Tipps für die SBV>
Kann die Kostenverauslagerung auf den Arbeitgeber abgewälzt werden>

Kostenübernahmeverweigerung/Beschlussverfahren

hackenberger, Friday, 14.03.2008, 13:50 (vor 5912 Tagen) @ donnaantonia

Hallo,

ich würde dem AG mitteilen, dass ich eine bestimmte Schulungsmaßnahme, welche ich aufgrund der Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten der SchwbV gem. § 95 für notwenig erachte mit Hinweis auf den § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX vorlegen. Der Mitteilung würde ich eine vom Seminaranbieter bereitgestellte Erklärung zur Kostenübernahme für die Teilnahme an dieser Maßnahme durch den AG beifügen.

Lehnt der AG die Unterzeichnung der vom Seminaranbieter geforderten Kostenübernahmeerklärung ab, würde ich mit dieser Ablehnung ein Beschlussverfahren mit dem Ziel, dem AG aufzuerlegen der SchwbV die Teilnahme an der zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 95 notwenigen Schulungsmaßnahme durch Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung und der notwenigen Freistellung, zu ermöglichen einleiten.

Hast Du mit dem Anwalt diesen Weg einmal besprochen>

PS: Es ist aber auch, ohne hier etwas zu unterstellen oder jemanden notwendiges fachliches Wissen abzusprechen, zu überlegen, ob eine neu gewählte und im Mandat befindliche SchwbV nach so kurzer Erfahrungszeit mit dieser gesamten hier einfließenden Thematik schon das notwendige Erfahrungswissen besitzt, eine optimale und auch auf ihren Betrieb abgestimmte, Integrationsvereinbarung mit dem AG zu verhandeln.

Weiter, die SchwbV hat zwar einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung, kann diesen aber nicht einklagen, er ist gerichtlich nicht durchsetzbar. Sie hat ganz besonders keinen Rechtsanspruch darauf, dass der AG eine Integrationsvereinbarung mit einem bestimmten Inhalt abschließt.

Wird nun eine "ungeschickte" Integrationsvereinbarung abgeschlossen, ist diese sehr schwer wieder zu verändern. Ganz besonders wenn in diesem Zusammenhang Rechte gerichtlich erstritten wurden.

Grundseminare mit Basiswissen zum Schwerbehindertenrecht sowie Lernprogramme von gerade mal 50 Minuten zu Integrationsvereinbarungen ersetzen regelmäßig keine Fachseminare zu Integrationsvereinbarungen. Und ohne Konsens geht´s nicht, insbesondere nicht bei Integrationsvereinbarungen mit eher skeptischen Arbeitgebern, da ja kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer bestimmten Integrationsvereinbarung besteht.

Am besten wäre es, mit den Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams gemeinsam an einem Fachseminar teilzunehmen, in dem Ideen und Möglichkeiten für die praktische Umsetzung konkret erarbeitet werden. Dies trägt dazu bei, dass alle den gleichen Wissensstand haben und lässt ein kompetentes festes Team entstehen.

Kostenübernahmeverweigerung/Beschlussverfahren

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 14.03.2008, 17:20 (vor 5912 Tagen) @ donnaantonia

» Gibt es Forummitglieder, die schon einmal ein Beschlussverfahren wegen
» einer Kostenübernahmeverweigerung angestrebt haben> Habt Ihr Tipps für die
» SBV>
Hallo donnaantonia,
ein guter Seminaranbieter wird dich nicht "im Regen" stehen lassen, sondern dich im Vorfeld beraten. Bei den gewerkschaftlichen Anbietern gehört dies zum Tagesgeschäft.
Es gibt da mehrere Möglichkeiten:
- erst mal ein anwaltschaftliches Schreiben
- ggf. einstweilige Verfügung
- zusätzlich ein Beschlussverfahren (für die Zukunft)
- Abtretung des Kostenanspruchs an den Anbieter
- etc.

Voraussetzung ist allerdings die Notwendigkeit der Fortbildung.
Dazu siehe hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html#Kenntnisse

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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