Verteilzeit (BEM)

Renate, Sachsen/ Leipzig, Tuesday, 10.06.2008, 08:20 (vor 5828 Tagen)

Hollo, ich habe eine Mitarbeiterin die nach langer Krankheit wieder eingegliedert wird. Nun haben wir ein Problem. Wir arbeiten in Leistung, uns steht Verteiltzeit zu. Leistungsprämie- Verteiltzeit Dia Koll.braucht noch keine Leistung zu erbringen, wird aber von unserer Chefin kontrolliert und Ihre Daten werden erfasst. Hat Sie ein Recht auf Verteiltzeit. Ich meine ja, da Ihre Daten erfasst werden und Sie einer Kontrolle unterzogen wird.
Danke Elke

Verteilzeit

hackenberger, Tuesday, 10.06.2008, 20:44 (vor 5827 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

um hier eine Antwort geben zu können bedarf es noch einiger Antworten von Dir.

Erfolgt hier eine Wiedereingliederungsmaßnahme gem. SGB IX>
Liegt eine entsprechende „Verordnung des Arztes vor“>
Was versteht ihr unter „Verteiltzeit“>
Um welche Tätigkeit handelt es sich>
Was bedeutet Leistungsprämie>
Wie erfolgt die Wiedereingliederungsmaßnahme> Im gleichen Job/ mit der Regeltätigkeit nur eben mit geringerer Arbeitszeit>
Was wurde bzgl. der Wiedereingliederungsmaßnahme mit dem AG vereinbart>

Verteilzeit

Renate, Sachsen/ Leipzig, Friday, 13.06.2008, 11:34 (vor 5824 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Elke,
»
» um hier eine Antwort geben zu können bedarf es noch einiger Antworten von
» Dir.
»
» Erfolgt hier eine Wiedereingliederungsmaßnahme gem. SGB IX>
» Liegt eine entsprechende „Verordnung des Arztes vor“>
» Was versteht ihr unter „Verteiltzeit“>
» Um welche Tätigkeit handelt es sich>
» Was bedeutet Leistungsprämie>
» Wie erfolgt die Wiedereingliederungsmaßnahme> Im gleichen Job/ mit der
» Regeltätigkeit nur eben mit geringerer Arbeitszeit>
» Was wurde bzgl. der Wiedereingliederungsmaßnahme mit dem AG vereinbart>

Hallo Bernhard,
1. ja
2. ja
3. Verteilzeit steht Leistungsbezogene Mitarbeitern zu. Es gibt eine persönliche (z.b. Toilettengang, Essen Trinken, Rauchen außerhalb der Pausen) und eine sachliche Verteilzeit(z.b. Arbeutsplatz vorbereiten, Arbeitsmittel zu besorgen, tech. Stillstände usw)
4. Lager und Versandarbeiter- Packer
5.alles das was der Mitarbeiter über 100% schafft von seiner täglichen Vorgabe
6.im gleichen Job
7. nichts Einzellvereinbahrungen AG-Mitarbeiter-Fachbereich
hoffe doch das ich Dir außreichen Antworten konnte
Tschüß Elke

Verteilzeit

hackenberger, Friday, 13.06.2008, 11:56 (vor 5824 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

während einer Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsprozess (Hamburger Modell) bekommt der AN weiterhin Krankengeld. Es besteht kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Weiteres zu diesem Thema siehe u.a. hier!

Der entscheidende Satz lautet: Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht.

Dieses betrifft auch ggf. notwenige/ sinnvolle Pausen /Arbeitsunterbrechungen.

Verteilzeit

Renate, Sachsen/ Leipzig, Sunday, 15.06.2008, 18:53 (vor 5822 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard für deine schnelle Antwort. Sie hilft mir weiter. Tschüß Elke

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