Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR (Umgang mit BR / PR)

Sander, Niedersachsen, Wednesday, 18.06.2008, 07:40 (vor 5799 Tagen)

Hallo,

ich habe gestern schon einen Eintrag eingestellt und von unseren Schwierigkeiten berichtet.
Jetzt ist folgendes geschehen: Die Geschäftsleitung versucht seit geraumer Zeit der SBV die Teilnahme am Wirtschaftsausschuss zu verbieten (s. Einträge vom letzten Jahr und noch mal Dank an Bernd für seine schnelle Hilfe). Wir haben immer teilgenommen und dieses per Tätigkeitsbericht auch mitgeteilt und die GL hat es stillschweigend zur Kenntnis genommen. Kürzlich wurde uns die Teilnahme in einem Brief wieder mal untersagt.
Wir haben einen 7-Mitglieder-BR. 3 der BR-Mitglieder sind ganz klar arbeitgeberlastig. Zur letzten Sitzung des WA wurden wir nicht schriftl. eingeladen - Ein Versehen. Auf der BR-Sitzung letzten Donnerstag habe ich deutlich gemacht, dass die Einladungen schriftlich zu erfolgen haben und der Vorsitzende des WA sagte dieses auch zu. Am Freitag kam dann die Einladung für heute (Mittwoch). Gestern gegen 16:00 kam dann eine Mail, die an alle Mitglieder des WA gerichtet war. "Aufgrund der ungeklärten Rechtslage lade ich die Schwerbehindertenvertretung von der Sitzung des WA wieder aus."
Ich habe sofort per Mail auf die entsprechenden Gesetze hingewiesen, bin es aber auch leid.
Frage: Was tun>>>
Ich werde sehen, dass ich die BR-Vorsitzende heute spreche und ich nehme an, zur Sitzung sollte ich auf alle Fälle erscheinen !>!.
Aber kann ich auch konkret etwas gegen dieses BR-Mitglied unternehmen> Es ist nicht das erste Mal, dass er zumindest versucht, uns auszuschliessen.
Danke für Eure Hilfe
Sander

Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 18.06.2008, 08:10 (vor 5799 Tagen) @ Sander

» Gestern gegen 16:00 kam dann eine Mail, die an alle Mitglieder des WA gerichtet war. "Aufgrund der ungeklärten Rechtslage lade ich die Schwerbehindertenvertretung von der Sitzung des WA wieder aus."
» Ich habe sofort per Mail auf die entsprechenden Gesetze hingewiesen, bin es aber auch leid. Frage: Was tun>
» Ich werde sehen, dass ich die BR-Vorsitzende heute spreche und ich nehme an, zur Sitzung sollte ich auf alle Fälle erscheinen !>!.
» Aber kann ich auch konkret etwas gegen dieses BR-Mitglied unternehmen> Es ist nicht das erste Mal, dass er zumindest versucht, uns auszuschliessen.

Hallo Sander,

nun wer ist den dieser BR-Mitglied, hat es ein Mandat jemanden ein und auszuladen>> Ist es etwa der/die Vorsitzende>
Diese/r wäre nach meinem Wissen die einzige Person, der dies zustehen würde.

Und weiß nochmals auf die Verpflichtung hin, mit Gesetzesbezug, dass die SBV eingelden werden MUSS und da nix unsichere Rechtslage ist. Allerdings würde ich da so ganz nebenbei auch mal den § 156 SGB IX, Behinderung der Tätigkeit der SBV nennen, mit der möglichen Höchststrafe.

Parallel dazu Rechtsberaten lassen von Gewerkschaft und oder über normalen RA um bei weiteren Knüppel zwischen den Beinen entsprechend reagieren zu können und auch zu reagieren.

Viel Erfolg

Gruß Ede

Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR

Sander, Niedersachsen, Wednesday, 18.06.2008, 09:08 (vor 5799 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

danke für die schnelle Reaktion. Mache ich.

Gruß
Sander

Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR

hackenberger, Wednesday, 18.06.2008, 09:21 (vor 5799 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

siehe meine Antwort zu Deiner Frage "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7360#p7369]Behinderung im Amt[/link]".

PS: Hallo Ede, der § 156 SGB IX greift hier leider nicht. Denn der hier leider für die Arbeit der SchwbV i.d.R. interessante Abs. des § 156 ist der Abs. 1, Satz 9. Der bezieht sich aber "nur" auf den § 95 (2) Satz 1.

Bei den Themen die Sander hier angesprochen hat ist der Rechtsweg ein Beschlussverfahren wegen Mandatsbehinderung vor dem ArbG.

Es wäre u.U. ungeschickt, wenn man auf einen "§§" hinweist und die andere Seite dann erkennen würde, die SchwbV "droht" mit "Waffen" welche nicht eingesetzt werden können. Also stumpfes Schwert.

Es gibt aber Wege und Mittel.

Lese auch einmal diesen Beitrag, er befasst sich mit dem Thema BR/PR welche sich schwer damit tun die SchwbV gem. der geltenden Rechtslage zu Sitzungen ordnungsgemäß einzuladen (Mandatsbehinderung). Es gibt hier wirksame Mittel die hier diese zum einlenken bringen sollten.

Stichworte [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2672#p2805]"Zwangsgeld oder gar Zwangshaft" [/link]

Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 23.06.2008, 17:41 (vor 5794 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,
da euer BR "unterwandert" ist kannst du mit einem Beschlussverfahren nichts falsch machen. Im Gegenteil, das stärkt die AN-Fraktion.
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

Also hin zur Gewerkschaft bzw. RA - und dann lasse vom Arbeitsrichter deine Teilnahme am WA etc. "festklopfen".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion