Seminarteilnahme verweigert (Seminare / Fortbildung)

dieter, Thursday, 17.07.2008, 21:54 (vor 5787 Tagen)

Hallo Zusammen,

mir wurde vor kurzem ein Grundseminar von der Geschäftsleitung verweigert. Mit der Begründung dass durch die lange Erfahrung der Stellvertreter tätigkeit ich genug Wissen mitbringen würde. Der Betriebsteil ist seit Januar 2008 zu einer GMbH nach BGB 613a Übergegangen. War somit in der Vergangenheit Stellvertreter SBV.

Seit kurzem bin ich als Schwerbehindertenvertreter gewählt und gab der GL eine Mitteilung auf Seminar als Antwort bekam ich diese Siehe oben. Das fängt ja schon toll an dachte ich.

Das verhalten der GL ist auf Konfrontation eingestellt bei meinen BR Kollegen verlief es ähnlich auch Ablehnung obwohl Beschluss nach 37,6 BetrVG

Wer hatte schon ähnliche Probleme mit Teilnahme an Seminaren>

MfG Dieter

Seminarteilnahme verweigert

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 19.07.2008, 20:45 (vor 5785 Tagen) @ dieter

Hallo Dieter,
die Rechtslage ist hier eindeutig.
Alles wesentliche findest du hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

» mir wurde vor kurzem ein Grundseminar von der Geschäftsleitung verweigert.
» Mit der Begründung dass durch die lange Erfahrung der Stellvertreter
» tätigkeit ich genug Wissen mitbringen würde.
Hast du in dieser Zeit (zeitnah) die Grundlagenseminare bereits besucht>
Wenn ja, dann musst du es natürlich besonders begründen.

» Jeder Betriebsteil ist seit Januar 2008 zu einer GMbH nach BGB 613a Übergegangen. War somit in der Vergangenheit Stellvertreter SBV.
Das hat damit gar nichts zu tun.

» Seit kurzem bin ich als Schwerbehindertenvertreter gewählt und gab der GL
» eine Mitteilung auf Seminar als Antwort bekam ich diese Siehe oben. Das fängt ja schon toll an dachte ich.
Gib jetzt blos nicht nach, denn dann versuchen sie es immer wieder. Aber bitte bedenken - die Notwendigkeit (stellt aber nicht der AG fest) muss gegeben sein.

» Das verhalten der GL ist auf Konfrontation eingestellt bei meinen BR
» Kollegen verlief es ähnlich auch Ablehnung obwohl Beschluss nach 37,6 BetrVG
siehe vorigen Absatz und hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_br.html

» Wer hatte schon ähnliche Probleme mit Teilnahme an Seminaren>
Diese Probleme haben InteressensvertreterInnen (leider) immer wieder, weil der AG natürlich versucht Kosten zu sparen.

Zum Schluss: Gewerkschaft kontaktieren, denn die haben diese Fälle fast alle Tage. In welcher Branche (Firma) bist du tätig>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Seminarteilnahme verweigert

werner, Thursday, 04.09.2008, 19:12 (vor 5738 Tagen) @ dieter

Hallo Dieter,
Wir haben fast das selbe Problem mit unserer SBV. Seit fast einem Jahr läuft hier ein Gerichtsverfahren zur Schulungsteilnahme.
Ich kann dir wirklich nur empfehlen, sorgfälltig abzuwägen, ob die Schulung benötigt. wird und ihr auch aktuell Probleme im Betrieb habt. Auf unserem Arbeitsgericht wird derzeit die Einladung zum Seminar vom Richter geprüft. Leider sind diese Seminare Themenmäßig immer sehr knapp ausgeschrieben. Solltest du trotzdem an dem Seminar teilnehmen und dein Arbeitgeber wird die Teilnahme nicht bezahlen oder sogar wie bei uns, dass er den Lohn der SBV nicht weiterbezahlt, mußt du persönlich und Privatrechtlich dein Geld einklagen. Mein Kollege praktiziert dies gerade. Man muss es sich auch leisten können, auf den Lohn von einer Woche so lange warten zu können, bis das Gericht hier eine Entscheiung gefällt hat.

Aber trotzdem kann ich dir nur raten, die Ohren steiff zu haltewn.

Gruß
Werner

Seminarteilnahme verweigert

hackenberger, Thursday, 04.09.2008, 19:58 (vor 5738 Tagen) @ werner

Hallo,

schaut eich einmal diesen Beitrag an, er ist auch auf SchwbV anwendbar, nur eben unter den entsprechenden §§ des SGB IX.

Seminarteilnahme verweigert

werner, Friday, 05.09.2008, 09:06 (vor 5737 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» schaut eich einmal diesen
» Beitrag an, er
» ist auch auf SchwbV anwendbar, nur eben unter den entsprechenden §§ des SGB
» IX.

Hallo Bernhard,

Dein Verweis auf den BEitrag ist super. So sollte nach Recht die Vorgehensweise des Arbeitgebers oder BR/SBV sein.
Was aber wenn der Arbeitgeber diesen Weg nicht einhält, die Schulung wie bereits von mir erwähnt nicht bezahlt und meinen Lohn für diesen Zeitraum nicht weiterbezahlt.
Dann muss ich persönlich klagen. So ist doch die Rechtssprechung.

Gruß
Werner

Seminarteilnahme verweigert

Sander, Niedersachsen, Friday, 05.09.2008, 11:16 (vor 5737 Tagen) @ werner

Hallo Werner,

ich mache den ganzen Prozeß seit etwas über einem Jahr auch durch. Seminarteilnahmen hatte ich gerade den ersten Gütetermin. Mein AG bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung/Aufgabe des Integrationsamtes die SBV's zu schulen und will nur noch Schulungen vom Integrationsamt bezahlen. Es läuft also das Beschlussverfahren auf Seminarteilnahme. Was dabei rauskommt> Abwarten. Verfahren wg. Gehaltsabzug laufen auch, da mir seit 3 Monaten sämtliche SBV-Tätigkeiten, außer BR-Sitzungen und einer "erlaubten" halben Stunde pro Woche, abgezogen werden. Das summiert sich ganz schön und läuft jetzt auf neue Beschlussverfahren zur Teilnahme an den Ausschüssen des BR's hinaus. Wie bereits gesagt: Man muss es sich finanziell leisten können. Kann ich zwar eigentlich auch nicht, werde aber privat unterstützt und man muss sich vorher klarmachen, was an Stress auf einen zukommt und auch bereit sein, das auszuhalten. In diesem Sinne: Überleg es Dir und lass dich dann nicht unterkriegen.

Gruß
Sander

Seminarteilnahme verweigert

hackenberger, Friday, 05.09.2008, 14:44 (vor 5737 Tagen) @ werner

Hallo Werner,

» Dein Verweis auf den Beitrag ist super. So sollte nach Recht die
» Vorgehensweise des Arbeitgebers oder BR/SBV sein.
gut :ok:

» Was aber wenn der Arbeitgeber diesen Weg nicht einhält, die Schulung wie
» bereits von mir erwähnt nicht bezahlt und meinen Lohn für diesen Zeitraum
» nicht weiterbezahlt.
» Dann muss ich persönlich klagen. So ist doch die Rechtssprechung.
Hier sind zwei unterschiedliche Klagen.

1. Beschlussverfahren gegen den AG weil er eine notwenige Schulungsmaßnahme, auf welche ein rechtlicher Anspruch besteht verweigert. Hier trägt der AG die Kosten.

2. Individualrechtliche Klage (AN verklagt AG) wegen der verweigerten Lohzahlung. Hier besteht zu mindest in der 1. Instanz das Kostenrisiko. Ab der 2. Instanz geht es dann danach wer Recht bekommt.

3. Die Verweigerung der Zahlung des Lohns wegen der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben, eröffnet die Möglichkeit eines Beschlussverfahrens gegen den AG wegen Mandatsbehinderung. Hier trägt der AG die Kosten.

Wegen des Kostenrisikos zeigt es sich, wie wichtig die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist. Sie stellt hier dem AN (Mitglied) den notwenigen Rechtsschutz.

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