Fragen im Antrag (AGG)

Caty, Bremen, Friday, 01.08.2008, 13:34 (vor 5759 Tagen)

Hallo zusammen.
Mir flattert gerade ein Antrag der Pers.-Abt. auf den Rechner.
Mit dem Leiharbeiter/in angefordert werden können.
Da steht u.a. 2 Fragen drin:
Geschlecht M W egal
Ausländische (EU) Arbeitskraft möglich ja nein

Ist das mit dem AGG konform >>
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.;-)
Gruß
Caty

Fragen im Antrag

hackenberger, Friday, 01.08.2008, 13:42 (vor 5759 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

kann man so auf Grund dieses Auszuges nicht sagen. Da müsste man alles kennen was zu diesem Prozess gehört.

Fragen zu den Themen "Geschlecht" und "Nationaltität" im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern und Vereinbarkeit mit dem AGG, sind erst einmal Themen des BR.

Hinweis: Fragen / Entscheidungen auf Grund Nationalität oder Staatsangehörigkeit sind erst einmal keine Diskriminierung da diese Punkte nicht vom AGG erfasst sind. Das AGG kennt nur den Begriff "ethnischer Herkunft". Nationalität oder Staatsangehörigkeit sind nicht gleichbedeutend mit ethnischer Herkunft. Somit können Fragen hiernach erst einmal keine Diskriminierung darstellen. Hingegen die Frage "Sie sind deutscher Staatsangehöriger" könnte aber wiederum den Sachverhalt der mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft darstellen. Hier sind daher die Feinheiten beachten.

Fragen/ Kriterien nach dem Geschlecht bei der Einstellung können müssen aber keine Diskriminierung, also Verstoß gegen das AGG sein. Hier kommt es u.a auf die zu besetzende Stelle an. So dürfte folgende Stellenanzeige "Suche (weibl.) Bademeisterin" für eine reine Damensauna kein Verstoß gegen das AGG sein.

Die SchwbV ist bei der Einstellung zu beteiligen sofern unter den Leiharbeitnehmer Schwerbehinderte und Gleichgestellte sind.

Dass AGG ist auch grundsätzlich erst einmal ein Thema des BR. Sofern Schwerbehinderte / Gleichgestellte betroffen sind bzw. es um Regelungen des SGB IX (s.B. § 81) geht ist es ein Thema der SchwbV.

In diesem Fall also sofern schwerbehinderte/ gleichgestellte Leiharbeitnehmer eingestellt werden sollten.

Bitte dieses wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem BR nicht vergessen.

PS: Hier gibt es einen guten Foliensatz zum Thema AGG.

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