Umsetzung einer MA (Kirche)

Rosa, Tuesday, 13.01.2009, 09:23 (vor 5582 Tagen)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Forums,

als erstes wünsche ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses sehr informativen Forums, alles gute für das neue Jahr.

Und nun zu meiner Frage.
Ich bin mit MA einer kirchl./diak. Einrichtung und Vertrauensfrau der Schwerbehinderten.Die MA um die es hier geht ist 60 Jahre, schwerbehindert, seit 24 Jahren hier beschäftigt und ist Sachbearbeiterin und seit einigen Jahren Koordinatorin für ein Projekt, das noch bis 31.12.09 befristet ist (Verlängerung evtl.).
Der Betrieb ill sie los werden, sie soll in Rente gehen, minimale Abfindungssumme ist angeboten worden. MA. lehnt ab, will bis 65 arbeiten. Seitens des AG wird ihr gedroht mit Kündigung (absurt), Umsetzung in die Telefonzentrale. Der Vermerk das die MA ab 1.1.´10 umgesetzt wird, wird schon auf allgem. Mitteilungen für die Abteilung auf Schriftstücken vermerkt. Bisher keine Gespräche bezügl. der konkreten Umsetzung mit der MA.
Was kann ich raten>
RA einschalten>
Was ist, wenn Projekt verlängert wird>

Ich freue mich auf viele Hinweise.
Vorab herzlichen Dank
Rosa

Umsetzung einer MA

hackenberger, Tuesday, 13.01.2009, 19:20 (vor 5581 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

» als erstes wünsche ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses sehr
» informativen Forums, alles gute für das neue Jahr.
Auch Dir von Hans-Peter und mir ein frohes Neues Jahr.

Leider kann ich Dir nur begrenzt einen Rat geben. Denn im Thema "Schwerbehindertenvertretung und Kirchenrecht" bin ich nicht besonders bewandert.

Soviel:
§ 95 Abs. 2 SGB IX gilt nicht im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
da eigenständige kirchenrechtliche Regelung in § 51 Abs. 1 MVG.EKD

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1987#p1997]Kontextlink hierzu![/link]

Zum Thema "Entsorgung" älterer Mitarbeiter, siehe [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2865#p2892]hier[/link]!

Ich glaube im Bereich der EKD gilt auch die Sprachregelung:
Nicht "Schwerbehindertenvertretung", sondern meines Wissens "Vertrauensperson".

» Was kann ich raten> RA einschalten>
Prüfe im MVG.EKD in wie weit Du eigenständig dir als SchwbV hier Anwaltlichen Rat einholen kannst. Wende dich auch einmal an die Mitarbeitdervertretung sowie an das zuständige Integrationsamt mit der Bitte um Beratung und Unterstützung.

Kommentierung zum Kirchenrecht in Tendenzbetrieben:
www.schwbv.de/kirche.html


Sorry, dass ich hier nicht mehr leisten kann. :-(

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